ZitatOriginal geschrieben von DarioM
Also der Heini bei real,- gestern ('Filialleiter') meinte, dass es nicht sehr lang so weiter gehen kann.
Und was meinst Du? Geht das noch lange so weiter?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von DarioM
Also der Heini bei real,- gestern ('Filialleiter') meinte, dass es nicht sehr lang so weiter gehen kann.
Und was meinst Du? Geht das noch lange so weiter?
ZitatOriginal geschrieben von DarioM
Der komische ("Timba69"), der alles anzweifelt ist nicht mehr da.
Der Typ ist in der Tat ein Aufschneider vorm Herrn! ... aber wenn er Dich dazu bringt, dass Du weniger plauderst, soll er hier ruhig sein Unwesen treiben. :p
ZitatOriginal geschrieben von fluxxr
Der Weg mit dem man über ein Postbank-Konto und Rossmann Amazon-Guthaben mit 8,33% Rabatt kaufen konnte, wurde 2 Tage nachdem darüber bei mD geschrieben wurde, unterbunden.
Und was kann man daraus schließen? Besser auf TT posten, denn da passiert sowas ja nicht. :confused:
ZitatOriginal geschrieben von DarioM
Erlaube mir kurz aus der Deckung zu kommen
Na lange hat Dein Schweigegelübde aber nicht angehalten. Hat das Ego nicht verkraftet, oder? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Wenn am WE eingegangenes Geld sofort wegüberwiesen werden soll, muss jemand das Geld bis zum realen Eingang bei Wirecard auslegen.
Am Wochenende geht bei Wirecard aber auch nichts weg. Ich sehe da keinen Unterschied zu einem Wochentag. Für die Banken "existiert" das Wochenende quasi nicht. Die Überweisung ist dann quasi Montag aufgegeben.
Re: Re: Re: Re: Re: Easisave
ZitatOriginal geschrieben von Sunny67
Du hast gegenüber Banken einen Anspruch, die gezahlte Abgeltungssteuer bescheinigt zu bekommen.
Du hast gegenüber Banken einen Anspruch, die gezahlte Abgeltungssteuer alle Kapitalerträge bescheinigt zu bekommen.
Re: Re: Easisave
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Mein Steuerberater macht die Steuererklärung bei ausländischen Einkünften nur wenn ich auch sämtliche Einkünfte angegben, also auch die mit Abgeltungssteuer.
Und warum stellst Du die Fragen nicht Deinem Steuerberater?
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
- gebt ihr die Kapitaleinkünfte mit Abgeltungssteuer nur an, oder legt ihr auch noch Unterlagen bei?
Ich gebe ALLE Kapitaleinkünfte an auch die ohne AgSt-Abzug.
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
- welche Unterlagen legt ihr noch bei (Steuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung, Kontoauszüge?)?
Nur Steuerbescheinigung.
Wenn es keine gibt (bei ausl. Banken) dann eben andere Belege, die die Kapitaleinkünfte zeigen (Jahresaufstelleung, Kontoauszug). Wobei ich im in diesem Fall immer eine Kopie mache und nur die hin schicke und nicht das Original, weil die Finanzbeamten diese Unterlagen dann nicht zurück schicken (sie behalten die Steuerbescheinigungen ja auch und dann behalten sie eben meist alles, was Kapitaleinkünfte betrifft.)
ZitatOriginal geschrieben von blacksun - ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Steuerbescheinigung auszustellen?
Ja! Auch wenn keine Abgeltungssteuer abgeführt wird!
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
- ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Erträgnisaufstellung auszustellen?
Du mischst hier zeimlich viele Dinge. Eine Ertägnisaufstellung ist nicht abhängig von gezahlter oder nicht gezahlter AgSt. Ob Banken verpflichtet sind Erträgnisaufstellungen zu erstellen, weiss ich nicht. Meistens kosten diese aber Extra-Gebühren. Bei manchen Banken gibt es sie umsonst (z.B. Consors)
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
- muss die Bank mir diese automatisch zusenden / bereitstellen oder muss ich da selbst hinterhersein?
Manche schicken sie automatisch, manche nur auf Anforderung. Da muss man schon selber hinterher sein.
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
- hatte jemand schonmal Probleme weil das FA Unterlagen sehen wollte?
Ich bisher nie. Jahresaufstellungen und/oder Kontoauszüge haben immer gereicht.
ZitatOriginal geschrieben von blacksun
Will das FA bei Anrechnung irgend etwas besonderes, oder weiß das FA selbst wie das mit der Verrechnung mit der Quellensteuer anzuwenden ist? Ist es also mit der Angabe der Zinsen und der bezahlten Steuer getan?
Ich denke, man muss es einfach an der richtigen Stelle bei der Steuererklärung eingetragen sein. Ich hatte vor Jahren mal EU-Quellensteuer bei flatex.at zahlen müssen. Das wurde jedenfalls problemlos vom FA erstattet. Wo genau ich das eingetragen hatte, weiss ich jetzt nicht mehr. Muss ich dieses Jahr wieder sehen.
Die Frage die sich mir da noch stellt, ist, ob diese Quellensteuern eigentlich nur anrechenbar oder komplett erstattungsfähig sind. Eigentlich müssten sie komplett erstattungsfähig sein meiner Meinung nach. Aber ich werde es dieses Jahr ja sehen.
ZitatOriginal geschrieben von jw3141
Interessehalber gefragt: Welches Steuerprogramm verwendest du?
Dachte mir schon, dass die Frage kommt. ![]()
Es gibt ja 2 Programme, die sich immer mal abwechseln als Testsieger: WISO und Akademische Arbeitsgemeinschaft. Ich bin vor vielen Jahren mal bei letzterer gelandet und dann dort geblieben.
Es würde aber meinem Nick nicht gerecht werden, wenn ich einfach das Originalprogramm des Anbieters nehmen würden. :cool: Beide Anbieter arbeiten dann wieder mit Resellern (z.B. Discountern) und verkaufen das gleiche Programm viel günstiger. Ich nehme die Steuer-Software von Tchibo. Kostet 9,95€
http://www.tchibo.de/steuern-c400064775.html
Da fehlen zum Original ein paar Gimmicks, die aber m.E. nicht stören. Ich habe es im jährlichen Abo sogar für nur 8,95€. Das scheint aber nicht mehr angeboten zu werden, wenn ich das nicht übersehen habe.
Einfach eine geeignete Bescheinigung nehmen - die, die Dir die Bank schickt oder falls es nichts anderes gibt, den Kontoauszug mit der Zinszahlung - und dann am besten mit einem ordentlichen Steuerprogramm in die Anlage KAP eintragen. Bei meinem Programm gibt es dann explizit die Möglichkeit, ausländische Erträge ohne Steuerbescheinigung (Zeile 15) zu erklären. Da kommt dann die Zinszahlung rein.
Ggf. sollte man dann auch noch gezahlte Quellensteuern zur Verrechnung mit der deutschen Abgeltungssteuer eintragen. Keine Ahnung ob in Malta Quellensteuern anfallen. Bei mir (Bulgarien) war das letztes Jahr aber der Fall. Ist von Land zu Land unterschiedlich.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Ich spiel mich nicht als Oberrichter auf ...
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Können hier mal alle Beteiligten aufhören, damit prahlen, wie viel Geld sie bewegen und sich gegenseitig/wechselseitig mies zu machen?
Boah eh, echt nicht? Kognitive Dissonanz?
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Wenn du hier Informationen zum großen Rad haben möchtest, diese aber nicht bekommst, weil sie restriktiv gehandhabt werden, dann ist das nunmal so.
Deine Schaumschlägereien interessieren mich nicht die Bohne. Mich nervt hier Deine Aufplusterei als Möchtegern-Moderator.