Gilt das auch für Kreditkarten ohne angeschlossenes Girokonto?
Beiträge von geos
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Natürlich kann man Lastschriften (innerhalb einer bestimmten Frist) widerrufen. Bei vielen Banken geht das auch formlos im Online-Banking. Diese Möglichkeit ist wichtig, da es vorkommen kann, dass Dritte absichtlich oder durch Fehler unberechtigt Geld von einem Konto einziehen (z.B. falsche Bankverbindung bei Lastschriftzahlung angeben o.ä.). Da dies jederzeit vorkommen kann, ist es wichtig, seine Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen.
Ein solcher Widerruf ist allerdings nur berechtigt, wenn die Lastschrift unberechtigt war. Die Bank wird das prüfen oder zumindest den Lastschriftempfänger damit konfrontieren.
Eine Lastschrift wegen Insolvenz zurückzubuchen ist m.E. nicht berechtigt, solange bei Abbuchung der Lastschrift der Abbuchende rechtmäßig gehandelt hat. Wenn der Insolvenzverwalter einigermaßen auf zack ist und seinen Auftrag erfüllt, wird er solchen Widerrufen widersprechen. -
Mir ist aufgefallen, dass bei der Postbank Geldautomatensuche in Baden-Würrtemberg GAA der Sparda Bank BW als für Postbankkunden kostenlos angegeben werden. Auf der entsprechenden Webseite der Postbank https://antworten.postbank.de/frage/...eld-57645.html und https://www.postbank.de/privatkunden...en-inland.html, obwohl sehr aktuell, wird das nicht erwähnt. Ich habe jetzt beim Postbank Kundenservice angerufen, und der Mitarbeiter gab mir nach Rücksprache folgende Auskunft: ja, es geht, aber nur bei Sparda Bank Baden-Württemberg, da mit dieser eine gesonderte Vereinbarung bestehe. Allerdings beinhalte diese Vereinbarung, dass man das auch nur an Bestandskunden kommunizieren dürfe (also wohl damit nicht Werbung machen darf).
Ich habe ein wenig im Netz gesucht, und auch nur ein paar Hinweise für den umgekehrten Fall, kostenlose Nutzung von Postbank GAA durch Sparda Bank BW Kunden, gefunden. Es ist allerdings nicht erstaunlich, wenn auch nicht zwingend, dass dies reziprok ist. Der älteste Hinweis, den ich finden konnte, ist von 2006. Die Sparda Bank BW gibt übrigens ganz offen an, dass ihre Kunden die GAA der Postbank kostenfrei nutzen können; auf Wikipedia findet sich auch der Hinweis. -
von BEV wird er/sie wohl nichts bekommen; da kann man fordern, wie mnan will, da das Geld Teil der Insolvenzmasse ist. Bei Widerruf der Lastschrift sollte der Insolvenzverwalter Widerspruch einlegen und auch recht bekommen, da die Lastschrift ja auf Basis eines gültigen Mandats vertragsgemäß erfolgte. Kostet vermutlich mindestens Entgelte von der Bank.
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Ich kann verstehen, dass man einer Behörde nicht ohne Not sein Einkaufsverhalten unter die Nase halten möchte. Daher würde ich in diesem Fall eine Kreditkarte zum Einkaufen verwenden. Es kommt einmal im Monat eine Abbuchung der Gesamtsumme; man sieht auf dem Kontoauszug der Bank nicht, wieviel wann und wo im einzelnen ausgegeben wurde. Es eignen sich dafür Produkte wie z.B. Payback Amex, Hanseatic oder Barclaycard Visa.
Man kann natürlich auch alles in bar bezahlen, dann sieht man halt die entsprechenden Geldabhebungen auf dem Kontoauszug.
Bei Zweitkonto sollte man erst prüfen, ob damit nicht auch eine Pflicht zur Offenlegung auch dieses einhergeht. -
Und wieder ein Sparkassenkunde, der feststellen muss, dass er gemolken werden soll:
http://www.computersammler.de/…alisierung-kostet-wieder/auch eine Taktik, die Kunden nicht alle gleichzeitig umzustellen; dann bleibt es vielleicht in der Öffentlichkeit unter dem Radar.
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Da sehe ich auch keinen Tarif mit dauerhaft 24,99 € im Monat mehr.
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Gibt es bei der Targobank eine KWK-Prämie bei Neukundenwerbung für ein Depot inkl. Depotübertrag zur Targobank im Rahmen von deren Bonusprogramm?
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(mit all-IP ist das Missbrauchsrisiko natürlich etwas geringer weil derjenige ja meine Einwahldaten kennen muss um auf meine Kosten zu telefonieren)Das ist bei der Telekom, falls für den betreffenden Anschluss automatische Anmeldung aktiviert ist, nicht zutreffend.
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Reine Analoganschlüsse werden idR. nicht gekündigt, sondern technisch bei der Telekom in der VSt. umgestellt auf MSAN. Der Kunde sollte davon nichts mitbekommen. Anders sieht's aus, wenn auf der selben TAL noch DSL gebucht ist. Da wird dann der Anschluss gekündigt werden durch die Telekom.