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Original geschrieben von rmol
Das dachte ich damals auch, war sehr missverständlich formuliert oder möglicherweise anfangs auch tatsächlich so gemeint. Eine Konditionenänderung für die klassische Karte hat es aber nie gegeben, egal ob widersprochen wurde oder nicht. Ergo muss es sich auf die Online-Karte beziehen (denn die ist ja extra für Online-Käufe geschaffen worden)... oder ist völlig hinfällig geworden.
eher letzteres. Die angekündigte Konditionsänderung war Ende 2014, mein Schreiben mit der Onlinecard ist von 07/2015. Ich sehe da keinerlei Zusammenhang.
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Damals ging's um eine Änderung der Konditionen, nicht um die Onlinekarte.
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In diesem Sinne: DKB und barzahlen.de kooperieren laut Presseberichten ab Sommer (also jetzt?). In den Pressemitteilungen ist allerdings nur von Bargeldbezug, nicht von Einzahlung die Rede, aber vielleicht geht das ja dann auch.
Etwas unverständlich für mich ist, dass das ganze per spezieller App funktionieren muss anstatt dass man direkt seine DKB-Karte verwenden könnte.
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Mach doch eine Netzzugehörigkeitsabfrage auf die fragliche Nummern. Bislang zumindest wurde da noch zwischen O2 und E-Plus unterschieden. Ob O2 das in seiner Abrechnung von RUL auch so handhabt oder nicht, kann nur ein Test zeigen. Hat aber m.E. wenig mit EM zu tun.
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Original geschrieben von Eldschi
Ja, Grundgebühr, quartalsweise nachträglich belastet, fällt an. So stand bzw. steht es unmissverständlich in deren damaligem Schreiben.
Ich habe das Schreiben noch und finde nichts dergleichen. Wie hoch soll denn die Grundgebühr sein?
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günstigen Tarif, 110 € Einmalbonus insgesamt plus ggfs. 15 € Cashback.
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Original geschrieben von rmol
Das ging bei der TargoPluspunkt bisher nicht, hatte ich schon mal am Telefon probiert.
Als die Aktivitäten der Citibank von der Targobank übernommen worden waren und es 2010 erstmal massig Probleme mit der EDV gab, habe ich damals meine Karte gekündigt. Daraufhin bot mir die Targobank (einmalig) eine Erstattung der 25 € Jahresgebühr an, wenn ich die Kündigung zurücknähme, was ich dann auch annahm.
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Original geschrieben von rmol
Ja, genau mit dem Argument wurde sie doch beworben. Dafür fällt aber sofort ab Umsatz eine Gebühr an, wenn ich mich richtig erinnere.
kann jemand letzteres bestätigen? Ich konnte in den Unterlagen keinen Hinweis darauf finden.
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Lifestrom hat nun auch Qipu ausgezahlt; die Belieferung beginnt jetzt am Freitag (01.07.) .
Somit sollte nun Zeit zum Wechseln sein.
Spricht was dafür/dagegen, noch in diesem Monat/erst im kommenden Monat/Halbjahr einen neuen Liefervertrag abzuschließen? (günstigere Konditionen?)
Derzeit hat 123Energie das beste Angebot, das ich finden konnte. Dort kann man entweder Wechsel zum 01.08. ankreuzen oder einen Wechseltermin (frühestens aktuell 19.07.) selbst angeben. Außerdem kann man angeben, ob 123Energie für einen kündigen soll.
Welchen Termin soll man angeben? 29.07.2016 oder 01.08.2016?
In meiner Auftragsbestätigung vom 28.03.2016 steht
"3.4 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, er kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Jede Kündigung bedarf der Textform. Das Textformerfordernis gilt nicht bei Ausübung eines bestehenden Sonderkündigungsrechts im Fall einer Preisänderung."
Also wird man wohl zu jedem beliebigen Datum kündigen können.
Ich hatte da noch was von alle 14 Tage im Kopf.
Als vorigen Vertragspartner gibt man "E.ON Energie Deutschland GmbH" an, oder?
(aktuell gibt übrigens Lifestrom eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten an; offenbar haben sie da in den letzten Monaten eine Änderung vorgenommen)