Beiträge von zumwinkler

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    Original geschrieben von Carponaut_Stefan
    ich sehe einen Zusammenhang zwischen der 14tägigen (?) Widerrufsfrist und der vorfristigen Abbuchung zumindest bei online bestellten o2 o - Verträgen / Cards.


    Wenn 'Impulskäufer' am 12. Tag ihre Kontoauszüge sehen, wird ihnen nochmal bewusst dass sie einen Vertrag eingegangen sind.


    Die Assoziation könnte dann sein, dass diejenigen die ihn doch nicht brauchen, die SIM dann zurückschicken - so dass die Kundenkartei nur "gute" Kunden enthält.


    Die Widerrufsfrist erlischt mit Benutzen der SIM, insofern glaube ich nicht, dass das der Beweggrund ist.

    Hallo, mein Vater hat derzeit einen Mobilcom Time Basic im T-Mobilenetz (9,95 Grundgebühr, 30 Freiminuten Fest- und eigenes Mobilnetz).


    Seit heute kann er verlängern und ich habe mal online geguckt, was ihm so angeboten wird, leider war nix dabei oder nur mit horrender Zuzahlung.


    Nun habe ich aber gesehen, dass würde er einfach kündigen und den gleichen Vertrag neu abschließen, dass er bspw. das Nokia 6500 slide silver (dieses oder ein ähnliches Gerät sollte es schon sein, derzeit hat er ein e65, möchte aber noch eine Radiofunktion) für 1 Euro bekommen würde.


    Gibt es hier bei den freien Händlern Möglichkeiten das Gerät zu diesem Preis zu bekommen oder andere dieser Art, oder welche Angebote sind mit Mobilcomverträgen überhaupt drinn?


    Ich habe meinem Vater gesagt, er soll versuchen im Shop zu verhandeln, aber wenn es auch einfacher über einen freien Händler geht würden wir das natürlich vorziehen.

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    Original geschrieben von Telefonman24
    Das mit der Einzugsermächtigung ist ne gute Idee


    Ich habe aber das Gefühl, dass die überhaupt nicht auf die Schreiben eingehen so habe ich den 2 mal geschrieben das mir bei der VVL zugesichter wurde das bei mir das D1 Netz nicht abgeschaltet wird weil bei mir war noch nie o2 Netz war mir das D1 Netz also schon immer wichtig. Ich weiß war vielleicht etwas dumm sich auf die Aussage zu verlassen aber ich hatte sonst nie probleme mit o2


    Wie gesagt, eingehen müssen die auf die Einzugsermächtigung nicht, ein Antwortschreiben mit Textbaustein wäre schon genug. Setz am besten ein Kombinationsschreiben auf, einmal den Teil mit deiner Beschwerde über nicht vorhandenes Netz, dazu dann die Entziehung der Einzugsermächtigung.


    Nachdem darauf reagiert wurde (wie auch immer) ein weiteres Schreiben mit der im Artikel genannten "Kündigung aus wichtigem Grund". o2 kann dir dann zwar die Nerven rauben, aber kein Geld mehr. Und für eine nicht erbrachte Leistung bist du nicht verpflichtet zu zahlen. Ggf. zur Verbraucherzentrale parallel, dortige Beratung und Rechtsvertretung nutzen, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.

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    Original geschrieben von mr3
    Sorry, aber Japan als völlig nicht religiös zu bezeichnen disqualifiziert dich bereits.


    Kurzes Zitat aus der Wiki:


    Und du disqualifizierst dich schon alleine deshalb, weil du den westlichen Religionsbegriff mit dem asiatischen Religionsbegriff gleichsetzt. Lies dich mal ins Shinto ein, dann wirst du merken, dass das überhaupt nichts mit Sekten wie der christlichen Kirche zu tun hat. Andernfalls ist auch Lotto eine Religion, weil da Menschen an einen Gewinn glauben.


    Bhuddismus, der großen Anteil am Shinto hat, ist ebenfalls sehr deutlich keine Religion gemessen am westlichen Religionsverständnis anhand dessen wir hier diskutieren.


    Die Wiki ist toll, aber man muss auch über die Texte nachdenken und sie verstehen, einfach verlinken reicht nicht.

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    Original geschrieben von maschi_ac
    Glaub nicht, dass sich o2 daran hält und nicht mehr abbucht. Bei mir haben die den Absatz einfach ignoriert und auch meine Kündigung zunächst abgelehnt.


    Also ich kriege seit meiner Entziehung der Einzugsermächtigung regelmäßig eine Papierrechnung-weil ich mich damals so über o2s Verhalten geärgert habe, habe ich die Karte ein paar Monate gar nicht genutzt und die immer schön Porto für eine Null Euro Rechnung zahlen lassen.


    Wenn sie das bei Dir ignorieren, dann buch die Lastschrift einfach jedes Mal zurück. Sofern sie nämlich die anderen Bestandteile deines Schreibens nicht ignorieren bzw. in irgendeiner Form (auch ablehnend) darauf geantwortet haben sollten, hat sie das Schreiben erreicht und ist somit zur Kenntnis genommen worden. Durch die Ablehnung der Kündigung hast du ja den Beleg für den Eingang des Schreibens-insofern fröhliches Rückbuchen.

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Hui, da stecken aber einige nicht so ganz korrekte Aussagen in dem Posting. Aaaalso...
    Aha? Was boomt denn da, und wo? Die DSL-Anbieter gewinnen kaum noch Kunden dazu, es gibt aber viele Wechsler von der Telekom zu anderen Anbietern.
    o2 hat den hoechsten Anteil an Vertragskunden im Bestand (wohl nicht zuletzt wegen des guenstigen Genion ohne Handy).


    Dann lies mein Posting doch nochmal-da steht drinn, das eine Umsatzsteigerung nur durch Kundenzuwachs zu erreichen ist. Und wenn ein Kunde von der Telekom zu Alice wechselt, dann hat Alice einen Kunden mehr, also Zuwachs bzw. der Gewinn eines neuen Kunden.


    Und was meinst du mit "o2 hat den höchsten Anteil an Vertragskunden im Bestand". Meine Aussage war, dass die Provider in den E-Netzen mehr Prepaidkunden als Vertragskunden haben. Ob o2 nun ein paar mehr Vertragskunden hat als Eplus ändert ja nichts daran, dass insgesamt mehr Prepaid geschaltet wird.

    Die Frage ist ja sowieso, ob solch unterschiedliche Datenverbindungspreise vor Gericht überhaupt Bestand haben würden, sollte Eplus diese bei einer Rückbuchung per Anwalt einklagen wollen.


    Es dürfte Eplus schwerfallen, weshalb eine identische Leistung (an der Konfiguration musste der Kunde wohl nichts verändern), allein wegen Nichtzahlung von einer Grundgebühr das 32-fache an Kosten verursacht haben soll. Da kann man durchaus von (sehr sehr) überraschenden Kosten sprechen, die dann auch nicht zu zahlen wären.


    Ist ein bischen stressig, aber der Vorteil im Falle eines Rechtstreits liegt beim Kunden.

    Vielleicht hilft dir das ja weiter:

    Zitat

    O2-Sprecher Roland Kuntze sieht das ganz anders. Das Unternehmen entlasse betroffene Kunden aus dem Vertrag - wenn die Lücke im Netz sich technisch nachweisen lasse und O2 sein Netz nicht demnächst sowieso auf diese Stelle ausweiten will. Das betreffe nur Einzelfälle, die könnten sich aber auf die Kulanz von O2 verlassen. Das Unternehmen sei nicht verpflichtet, die Kunden gehen zu lassen. Das sehen einige Rechtsanwälte anders. Wenn es bei einem Kunden zu Hause kein Netz mehr gebe, könne er sofort kündigen, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Amnei Viola Wienen. „Das ist eine Hauptleistungspflicht. Die lässt sich auch nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.“ Eine „Kündigung aus wichtigem Grund“ sei also möglich. Die Kunden sollten das allerdings möglichst sofort in die Wege leiten, wenn das Netz weg ist - und ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken, damit sie das beweisen können.


    Bis vor Gericht seien solche Streitfälle aber bisher nicht gekommen, sagt Tarifexperte Sobotka. Wenn die Kunden genug Widerstand leisteten, gebe O2 irgendwann nach. Und für die Zeit dazwischen hat er auch einen Tipp: „Wer ein UMTS-Handy nimmt, kommt meistens trotzdem noch ins T-Mobile-Netz.“


    Artikel


    Ich würde an deiner Stelle eine Kündigung schicken und die Einzugsermächtigung entziehen. Selbst wenn sie der Kündigung nicht zustimmen, können sie erstmal nichts abbuchen und müssen eine Rechnung schicken.


    Sobald O2 keine Einzugsermächtigung mehr hat, werden sie sehr schnell um einiges kulanter. Wenn ich Stress mit Providern oder sonstigen Firmen habe, die per Lastschrift abbuchen, entziehe ich in der Regel erstmal diese. Das alleine reicht nicht aus um gekündigt zu werden und bringt den in Zugzwang, der Geld haben will zu erklären, wofür eigentlich.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen



    zumwinkler: merkst Du eigentlich, wie oft Du Dir selbst widersprichst oder muß man Dich einzeln zitieren?
    Und wieso folgerst Du aus Deiner un-/antireligiösen Haltung, daß die gesamte Gesellschaft nicht von religiösen (sie müssen ja nicht allein religiös sein) Werten geprägt ist.
    Und was ist konkret an Religion so wirklichkeitskonträr, daß sie es in ihrer Gesamtheit ist?
    Und warum siehst Du nicht, daß z.B. die zentrale Lehre des Christentums, nämlich "Liebe Deinen nächsten, wie Dich selbst!" alles andere als realitätsfern ist?


    Widersprüche sehe ich keine-also wenn du zitieren willst, dann bitte.


    Wieso folgerst du denn bitte eine Prägung der Gesellschaft? Wenn zu wie der hier diskutierten Abstimmung derart wenige Menschen hingehen, und dann auch noch mehr nicht-religiöse, dann kann man doch nicht behaupten, dass die Kirche hier einen gesellschaftlichen Einfluss haben kann oder gar prägend einwirkt. Die Leute interessieren sich mehrheitlich nicht für den Mumpitz und leben ihr Leben.


    Es ist doch eher andersrum, dass die christliche Lehre von den Atheisten geprägt wurde. Schau dir doch mal die Änderungen innerhalb der Kirche über die Jahrhunderte an. Völlig nicht religiöse Länder dieser Welt wie bspw. Japan haben ein uns ähnliches Rechtssystem, da ist man wissenschaftlich auf gleicher Höhe. Die Religion bedingt also mitnichten die Entwicklung einer Gesellschaft, sie verhindert sie allenfalls-siehe islamische Länder oder streng katholische (damit meine ich Länder, wo man wirklich noch danach lebt).


    Und wieso forderst du von anderen Usern Belege ein? Würde dich das irgendwie umstimmen oder gar schlauer machen? Sachen wie Gott, Wiedergeburt, unbefleckte Empfängnis, Propheten und dergleichen sind doch auch nicht belegt.