Beiträge von shausch

    War doch z.B. beim M600i und erstmalig in der Handygeschichte beim Nokia7110 genauso. Seitdem ist das doch absolut normal. Beim 7110 war das noch neu, dass man ein Jahr lang alle paar Monate zu Nokia musste. Auch gab es damals jedesmal viel Stress, weil bis zu dieser Zeit Softwareupdates kostenpflichtig und sowieso sehr unüblich waren, kaum ein Kunde hat die in Anspruch genommen.
    Aber seitdem...

    Richtig, es ist ja keine kostenlose Arztversorgung wie in anderen Ländern, sondern immer noch ein Versicherungsprinzip.
    Wenn die Karte also abgelaufen oder kaputt, oder nicht mit dem Ausweis übereinstimmend ist und es sich nicht um einen Notfall (was immer das ist) handelt, muss der Arzt ihn nicht behandeln.
    Die Kasse darf ihm den Versicherungsnachweis aber nicht verweigern, auch wenn er nicht zahlt und damit kann er dann zum Arzt.

    Eigentlich schon, wenn man nicht gerade beim Turnuswechsel in seiner "beitragsfreien" Zeit war. Vielleicht die Post nicht bekommen?


    Mir ist noch eingefallen: Wahrscheinlich wird es, wenn man bei der KV den Status eines nicht-beitragszahlenden Versicherten hat, keine Karte mehr geben, sondern die lassen denjenigen jedesmal, wenn er zum Arzt will, für einen Kostenübernahmeschein in die Filiale traben.


    Keine Ahnung, könnte ich mir aber vorstellen...

    Du hast recht: Wenn die Karte abgelaufen ist (3 oder 4 Jahre, glaube ich steht drauf), gibts nichts mehr. Das ist aber nur ein formales Problem den Versicherungsstatus nachzuweisen.
    Selbst wenn der Arzt die Karte akzeptiert, freut sich dein Versicherungsunternehmen natürlich, deine aktuelle Anschrift zu bekommen und dir eine 24000eur-Rechnung (maximal) zu schicken. Du bist aber auf jeden Fall versichert (warst du ja die ganze Zeit) und die Versicherung kann dir die ärztliche Leistung nicht in Rechnung stellen, nur die Beiträge.
    Wenn du also keine Karte mehr hast, musst du vor deiner Mandel-OP erst zu deiner letzten KV gehen, dir einen Kostenübernahmeschein holen (dürfen die nicht verweigern, wenn feststeht, dass das wirklich deine letzte KV war), bei der Gelegenheit gleich die neue Plastikkarte bestellen und die Diskussion über ausstehende Beiträge der letzten 4 Jahre auf den Zeitraum nach deiner Genesung verweisen :)

    Na, sag ich doch :)
    Allerdings ist das juristisch und (auch vom Gesetzgeber so beabsichtigt) wirklich eine Krankenversicherungspflicht, derzufolge niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherung ist. Mit dieser Versicherungspflicht wird ja auch die Nachforderung bis zur Verjährungsgrenze begründet, mit der man konfrontiert wird, wenn man sich nach Jahren ohne Beitragszahlung wieder mal mit den Bauchschmerzen bei der Kasse meldet.


    Das einzige dabei ist: Es gibt keinen Straftatbestand (genaugenommen kann ja auch keiner gegen das Gesetz verstossen - es ist ja jeder versichert) und der Gesetzgeber hat sich keine Gedanken gemacht, wo die paar armen Leutchen, die keinen geschlossenen Armuts/Einkommensnachweis über die letzten 4 Jahre vorlegen können (weil sie vielleicht bei Mutti zuhause gesessen haben und so auch kein Geld brauchten, oder der herumkrebsende kleine (schein)Selbständige) nun plötzlich die 24000eur hernehmen sollen (das ist aber nur ein zivilrechtliches Problem, versichert ist man trotzdem).
    Da hätte der Gesetzgeber noch irgendeine Begrenzung einführen sollen, aber ansonsten ist das schon ok.


    Der verlinkte Text bezieht sich schon auf Selbständige, oder eher auf bei Mutti wohnende Tagelöhner. SV-pflichtige kamen ja auch schon nach der alten gesetzlichen Regelung sofort wieder in die gesetzliche KV, sobald sie wieder abhängig beschäftigt und unter der Bemessungsgrenze waren, selbst wenn sie vorher privat versichert waren, für die hat sich am 1.4.2007 also gar nichts geändert.


    Aber das kennst du ja sicher alles...



    PS: Hier noch ein Link der Caritas, etwas übersichtlicher..
    http://www.caritas.de/45080.html

    Lies mal den Link in meinem Beitrag und/oder befasse dich mal mit der Gesundheitsreform


    Hier noch zwei Zitate aus dem genannten link, den Rest bitte selbst suchen...



    1. April 2007 - Ab diesem Tag gilt die Versicherungspflicht für ehemals Pflichtversicherte. Wer zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, muss unabhängig vom Zeitraum, in dem er nicht krankenversichert war, von seiner letzten Krankenkasse wieder aufgenommen werden.


    Achtung: Es handelt sich nicht um eine Darf- oder Kann-bestimmung, sondern um ein Muss. Wer es also versäumt, sich rechtzeitig anzumelden, wird rückwirkend finanziell in die Pflicht genommen!


    Wer den privaten Versicherungsschutz verlor, weil er die Beiträge nicht zahlen konnte, muss in jedem Fall aufgenommen werden. Können die Beiträge wiederum nicht gezahlt werden, kommt der private Versicherungsschutz nach zwei rückständigen Beiträgen und Mahnung zum Ruhen, bis die rückständigen Beiträge gezahlt wurden, aber auch wenn es zu Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder SGB XII kommt. Im akuten Behandlungsfall darf eine Leistungallerdings nicht versagt werden.

    Versichert ist er schon, er könnte sogar seine Versicherungskarte benutzen. Seine letzte KV bleibt auch weiterhin für ihn zuständig, auch wenn die das in ihren Schreiben gern anders ausdrücken.
    Er sollte sich allerdings mal um die Beiträge sorgen, der Regelsatz für Leute ohne Einkommensnachweis (also "einfach so" versicherte) ist um die 250eur/Monat und die werden spätestens im Versicherungsfall nachgefordert (die Kassen handhaben das unterschiedlich mit dem Zeitraum).


    Das ist alles Nachzulesen in der "Gesundheitsreform 2006", im SGB V oder ganz kurzgefasst z.B. hier:
    http://www.gesundheits-weblog.…rungspflicht_far_alle.php


    Also alles nicht so schlimm, einfacher wäre es natürlich, wenn er mit dem Zahnarzt wartet, bis er wieder Beiträge zahlt.


    Korrektur: Es sind um die 500eur. Wer soll das denn zahlen, gerade wenn er nicht arbeiten geht?? Naja, ist ja auch egal, versichert ist man ja erstmal :)

    Also ich kann speziell an Martyns Aussage im Alkohol-Thread nichts so schlimmes finden. Es mag zwar zynisch klingen (das ist in mails ja genauso schwer rüberzubringen wie Satire oder Sarkasmus), allerdings wird es unrealistisch sein, dass eine Schwangere, die ihre Kumpels alle in der Kneipe hat und gewohnt ist, jeden Abend mindestens ein paar Bier zu trinken, damit sofort aufhört.
    Sowas geht nur, wenn man sein Umfeld total verändert (man kann ja nicht ohne Alkohol jeden Abend in der Kneipe sitzen, das ist auch unrealistisch) und sich eine neue Gruppe sucht. Wird nicht jede machen wollen...
    Wer das ignoriert, sollte vielleicht auch mal sein Gutmenschentum ablegen und sich ins reale Leben begeben.
    Einen Grenzwert für Harmlosigkeit des Trinkens gibts natürlich nicht, das ist halt alles Statistik und Bewertung.


    Aber jetzt einen User zu sperren, der im Prinzip wie einer am Wirtshaustisch mal an diesem, mal an jenem Gespräch teilnimmt, mit seinen Bemerkungen auch mal danebenliegt, aber ansonsten ein netter Kerl ist, mit dem man eigentlich ganz gut auskommt, finde ich persönlich übertrieben.
    Es ist leider so, dass alles, was als mail/thread geschrieben steht, auf die berüchtigte Goldwaage gelegt wird, das ist eigentlich überall im Internet der Fall (ist eben doch nicht wie das Gespräch am Vereinstisch).


    Aber natürlich können die Forenbetreiber in ihren Forum machen, was sie wollen (das würde ich nicht anders machen) und Martin nimmts hoffentlich entspannt, das Internet ist ja gross :)

    Zitat

    Original geschrieben von silkiii
    Ich würde mir weniger über die 3 Monate gedanken machen.... Angenommen du brichst dir dein Bein, es muss Operiert werden, bleibst 1 Woche im Krankenhaus, und bist bestimmt 20 - 30.000 € los... Das würde mir mehr Sorgen bereiten :)



    Haben wir nicht seit dem letzten Jahr die gesetzliche Krankenversicherungspflicht für jedermann? Genaugenommen ist es doch jetzt ein Verstoss, keine KV zu haben, ob man nun arbeitet, selbständig ist, oder nur zuhause sitzt.
    So wie ich das mitbekommen habe, werden in einem solchen Fall nur Beiträge nacherhoben, wenn die nicht vollstreckt werden können, ist es auch egal.
    Aber erstmal versichert ist jedermann per Gesetz, vom Baby bis zum Greis.
    Ist etwa so wie in GB, nur komplizierter und dass man eben dort nichtmal Beiträge bezahlen muss (staatlicher Grundschutz für alle Bürger).

    Das ist ja wirklich besser als Satire *lol*
    Im Impressum steht der Geschäftsführer von lemm drin (da gibts einen langen thread, nach dem man besser bezahlen soll). Gegen den Konkurrenten Schmidtlein haben sie wohl was, da wird ausgiebig von der Zahlung abgeraten.
    Der Rest des Forums listet nur seitenweise die lemm-Unterdomains, es steht aber nichts weiter drin.
    Anmelden kann man sich auch und sogar Beiträge verfassen, allerdings werden die erst nach einzelner Überprüfung durch den Moderator freigegeben :)


    Der Dialog ist echt witzig, einschliesslich Zwischenbemerkungen und sinnlosen Einwürfen, wie ein kleines 2-Mann-Comedystück *ggg*