Beiträge von shausch

    Der selbständige Medienberater möchte dir das grosse Paket verkaufen. Das mit dem "Anschluss messen" ist so wie dieser "Gehirntester" bei Scientology, eher was für einfache Gemüter :)
    Wenn du das Kabelfernsehen nicht brauchst, oder die Grundgebühr für das Basispaket in der Miete drin ist, musst du gar nichts machen.


    Das ist eben die normale Vorgehensweise von Kabel Deutschland, im Prinzip nichts illegales und die, die ich von der Firma kenne, sind auch ganz nett.

    Ich hab repräsentative Pflichten "auf Arbeit".


    Freitags scheint irgendwie ein kritischer Termin zu sein, aber für nächsten Monat hab ich es mir schon fest eingetragen! Bis dahin kann ich dann ich dann auch noch die Akkus meiner historischen Telefone reparieren :)
    Das ist wirklich stressig, ständig nach den alten NiCd-Akkus sehen zu müssen, ob die nicht faueln. Zwangshandlung?


    Wenn ich mich früher abseilen kann, schau ich nochmal vorbei, falls es heute noch irgendwo ein Treffen gibt.

    Und bei der Papiermülltonne mal nachsehen, ob die berechnet wird. Meine Mutter hat die in den Nebenkosten drin mit jährlich um die 200eur (fürs ganze Haus natürlich). Da hat die Hausverwaltung wohl gepennt und einen blöden Vertrag. Seit einiger Zeit bekommt man sogar wieder Geld für Altpapier, aber die Entsorger werden sich hüten, das dem Kunden mitzuteilen.
    Ist aber ein üblicher Einsparpunkt bei der Überprüfung gewerblicher Hausverwaltungen in dieser Richtung.

    Also, das was du machen willst, das ist also richtig professionelle Dokumentenerstellung für den Zugriff über Index, Suchfunktion usw.
    Das wird wohl mit deiner Digiknipse nicht funktionieren, OCR ist eine ziemlich fummelige Sache, wenn du das mit dieser Einfachausrüstung machen willst, ist es wahrscheinlich einfacher, den Zeitschriftentext abzutippen.


    Normalerweise nimmt man in diesem Bereich einen speziellen Scanner mit entsprechender Präzision und Auflösung. Auch bei den OCR-Programmen gibt es erhebliche Unterschiede, die sich zunächst im Preis manifestieren.


    Selbst im professionellen Bereich ist immer erhebliche Nacharbeit erforderlich. Schau dir mal die Zeitschriftenarchive im Internet an (z.B. bei der "Zeit"). Die scannen ihre alten Ausgaben aus den 60er/70er Jahren professionell ein und lassen eine OCR drübergehen, bearbeiten das Ergebnis allerdings nicht nach. Man kann mit Glück auch bei google so einen Text finden, es sind aber haufenweise (jedes 4.-5. Wort) Fehler drin, oder ganze Zeilen kaputt.


    So eine 1-Mann-Datenbankerstellung für alte Zeitschriftenjahrgänge ist wohl nicht so sehr aussichtsreich. Wenn du wirklich dein Leben dieser Aufgabe widmen willst, kannst du diese Dienstleistung aber sicher auch erfolgreich verkaufen. Nicht umsonst sind die CDs mit alten Jahrgängen diverser Zeitschriften so extrem teuer, da steckt richtig Arbeit drin, wenn die Hefte vor der Digitalisierung erstellt wurden.


    Es gibt ein paar Hochschulprojekte, die alte Zeitschriften und Bücher zu Nischenthemen online verfügbar machen (z.B. Architektur und Bautechnikgeschichte). Allerdings sind sind da für eine Zeitschrift mit vielleicht 60-80 Jahrgängen 2 studentische Mitarbeiter ein Jahr beschäftigt und der Etat liegt doch eher so bei 20-30tsd. eur.


    PS: So machts die "Zeit" und das Ergebnis ist eher dürftig. Insbesondere die Absatzerkennung funktioniert nicht so richtig.
    http://www.zeit.de/archiv/hinweis

    Man kann darüber so viel diskutieren wie man möchte, im Einzelfall wird das eh durch ein Urteil entschieden. Der Fall ist ja im Gesetz nicht explizit geregelt, in der deutschen Rechtssprechung entwickelt sich das Recht ja auch in erster Linie durch die Urteile. es gibt wohl schon ein paar Entscheidungen zu dieser Thematik, allerdings bin ich auch zu faul, die jetzt rauszusuchen, es betrifft mich ja nicht.


    Zu dem Grafitti-Beispiel: Hängt von der Vertragsgestaltung ab. In der Regel hätte ich ja die Rechte an dem Grafitti vertraglich erworben, dann kann ich mit machen was ich will. Oder der Maler wäre einfach nachts gekommen, dann wäre das Sachbeschädigung :)

    Vom Preis her ist dann das 9300 unschlagbar. Wenn man es überhaupt noch bekommt, kostet es 150-200eur neu.
    Der Formfaktor ist in etwa wie bei den alten 6310, das Display ist 3x10cm gross. Wenns größer sein soll, kommen nur Windows-mobile-Geräte in die Auswahl.
    Oder eben ein PDA. Muss denn unbedingt die Handyfunktion drin sein? Handys hat man ja eh meist mehrere mit und kann die dann auch für den Datentarif benutzen.

    Ob da nun "AGB", "Impressum" oder "das gilt für alle!" drüber steht, ist völlig egal.
    Auch eine Urheberschaft ist eindeutig dem jeweiligen Autor zuzuschreiben (also für diesen Text z.B. mir), es sei denn, ich habe meinen Text irgendwo abgeschrieben.


    Also: wenn ich hier was schreibe, gehört das erstmal mir und ich kann bestimmen, was damit passieren kann. Der Löschanspruch nach BDSG könnte eventuell mit einer in mein Verhalten hereininterpretierten Intention der unbegrenzten Verbreitung kollidieren, das müsste dann ein Richter entscheiden.
    Allerdings geht der Löschanspruch nach BDSG sehr weit, deswegen sitzt google wohl auch nicht in Deutschland.