Da gibts ein Feld auf dem Anmeldezettel "Zweck des Gewerbes". Ich habe damals "Vertrieb technischer Erzeugnisse" reingeschrieben.
Dem Beamten war das auch erst etwas schwammig und hat mich ein bisschen ausgefragt, denn bestimmte Gewerbe sind ja erlaubnispflichtig (z.B. der Handel mit Waffen, radioaktiven Stoffen oder Müll, für solche Sachen bräuchte man dann noch weitergehende Genehmigungen, die vor der Gewerbeanmeldung erledigt werden müssten).
Ich hab ihn aber beruhigt und erklärt, dass es sowas eher nicht sein würde. Stempel drauf und die Sache war erledigt.
Nach 14 Tagen kam dann der Brief vom Wohnungsamt (noch vor dem Finanzamt), die festgestellt hatten, dass an der angegebenen Adresse im Grundbuch kein Gewerberaum eingetragen ist. Keine Ahnung, ob es solche Sachen heute noch gibt, aber zumindestens bis Ende der 90er Jahre bestand in Berlin(West/Ost) noch eine staatliche Wohnungsbewirtschaftung. Wohnungen waren extrem knapp (kann ich mich selbst noch an üble Wohnungssuche in den 80ern erinnern) und es war z.B. nichtmal erlaubt, dass ein privater Hausbesitzer in seiner 5stöckigen Hütte einfach in das Erdgeschoss einen Arzt oder ne Kneipe reinsetzt, obwohl er damit wesentlich mehr als mit einer Privatwohnungsvermietung verdient hätte.
Genauso war es auch verboten, einfach mal seine eigene Wohnung in einen Lagerraum für sein Handelsgewerbe umzuwandeln, man hätte also sehen müssen, wo man seinen Lagerraum herbekommt oder versuchen, wenigstens einen Raum umgewidmet zu bekommen. Zusätzlich gab es noch ein Leerstandsverbot!
Aber wenn ich das jetzt so nochmal durchlese, frage ich mich, ob es diese Wohnungszwangsbewirtschaftung jetzt 10 Jahre später noch gibt, hab mich aber seitdem nicht mehr mit solchen Sachen beschäftigt.
Also: Du musst nur drauf achten, dass der Gerwerbezweck nicht nach erlaubnispflichtigem Gewerbe aussieht (sonst kommt bald das Ordnungsamt). Ansonsten kommt sicher bald das Finanzamt, eine Umsatzsteuer-ID ist aber nicht erforderlich, wenn Du ein sogenanntes Kleingewerbe nach UStG betreibst (§12, soweit ich mich erinnere). Du sparst dann eben nicht die 19% aus deinen ganzen pseudo-Gewerbe-Geschäften, hast aber von daher vom Finanzamt Ruhe, nachdem du das denen vielleicht einmal erklärt hast. Einkommenssteuerpflichtig ist natürlich auch ein Kleingewerbetreibender (das hat ja nichts mit der Umsatzsteuer zu tun) und es kann sein, dass die dich nach 2 Jahren mal um eine Steuererklärung bitten (theoretisch, ist weder mir, noch einem den ich kenne passiert).
Am einfachsten (wenn das "Gewerbe" nur dem Privateinkauf dienen soll): Anmelden, abmelden und sowohl Durchschrift der Gewerbeanmeldung (vulgo: "Gewerbeschein") als auch Metrokarte behalten. Fragt eh nie wieder einer nach irgendwas. Ein befreundeter Handyhändler (ein "echter", hat sogar einen Laden) benutzt für den Einkauf immer noch seine 15 Jahre alte Gewerbeanmeldung (kaum noch lesbar *lol*). Sozusagen einen jährlich erneuerbaren "Gewerbeausweis" gibt es nämlich nicht, das ist ein oft anzutreffendes Gerücht.
Viel Spass!