Beiträge von shausch

    Zitat

    Original geschrieben von Colorlights.de
    Mein Geld ist immer noch nicht bei mir eingtroffen! Wie illegal ist eigentlich eine Lastschrift ohne Einverständniss?



    Also um das hier mal klarzustellen:


    "Einfach so" mal eine einzelne Lastschrift gibt es sowieso nicht. Oder ist das bei Euch eine Funktion im Onlinebanking, gleich nach der Überweisung? *lol*


    Um seine Hausbank zum Lastschrifteinzug zu beauftragen, braucht man eine Rahmenvereinbarung, meist eine EDV-gestützte Auftragsübermittlung (also die zertifizierte teure Software) und ein bisschen Substanz. Man haftet nämlich für den Fall eines eventuellen Widerrufs gegenüber seiner Hausbank, auch wenn sie den Betrag erstmal sofort wertstellt, eine Bonitätsprüfung wird also durchgeführt.
    Abgesehen davon wird die Hausbank zusätzlichen Schadenersatz von Dir fordern, wenn Du im Bestreitensfalle die Einzugsermächtigung nicht vorlegen kannst.


    Dieser Weg ist also unmöglich, nur um es nochmal zu erwähnen....

    Also bei D1 ist das bei neueren Verträgen (letzten Sommer fing das an) auf jeden Fall so: Wenn man in der Online-KB nicht diese ca. 5 "Komfortdienste", die ganz unten stehen, weg-clickt, wird jeder abgewiesene/nicht angenommene/usw Anruf für den Anrufer teuer, auch wenn keine RUL auf die Mailbox eingestellt ist.
    Das sollte man also gleich nach Vertragsabschluss löschen und auch zwischendurch mal nachsehen, gelegentlich "kommt das einfach so", es stecken ja schliesslich hunderttausende an IC für D1 in diesem Feature und der Anrufer-NB mit Minutentakt ist sicher auch nicht böse.

    Stimmt schon, das kommt dann darauf an, wie man argumentiert. Wenn dieser "kleine Teilbetrag" offensichtlich rechtswidrig berechnet wurde, ist es natürlich besonders einfach.
    Man sollte sich eben immer was einfallen lassen, ganz ohne Argumentation geht es nicht.
    Aber wenn man diesen Teilbetrag halbwegs sinnvoll begründet, darf der Anbieter den Anschluss nicht total sperren, er kann dann höchstens versuchen, diesen Teilbetrag einzuklagen, weil er meiner Begründung nicht folgen kann. Eine Vollsperre ist in diesen Fällen immer unangemessen, wird aber meist vom System ganz automatisch eingerichtet und auch von den Sachbearbeitern in der Regel nicht in Frage gestellt, da helfen die schönsten schriftlichen Argumentationen nichts, da hilft nur die Sonderkündigung (Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses usw...)

    Naja, egal, aber Tatsache ist, dass in vielen Fällen viel zu schnell gesperrt wird. Bei mir war das auch bei einer Gesamtrechnung von ca. 60eur wegen fehlenden 15eur, weil ich eine ebenfalls strittige Zusatzgebühr damals nicht bezahlen wollte. Deswegen einen mit einer Komplettsperre zu erpressen, das wäre wohl bei kaum einem Richter durchgekommen, egal, ob man sich auf das TKG oder das BGB bezieht.


    Mir war das aber alles ganz lieb damals, so konnte ich meine kürzlich verlängerten Viag-Verträge sonderkündigen, was Viag dann ja auch akzeptieren musste. :)


    Prinzipiell kommt man so auch aus jedem Mobilfunkvertrag raus: Einen kleinen Teilbetrag nicht zahlen, auf die (rechtswidrige) Sperre warten und dann sonderkündigen. Allerdings sollte man sich dazu etwas mit der Materie auskennen, Erfahrung im Schriftverkehr haben und keinen Wert mehr auf weitere Verträge beim entsprechenden Anbieter legen.


    Und falls jetzt das Gejammer der ganzen Anbieterschützer kommt: "Wirst ja sehen, was Du davon hast, hähä, vonwegen Schufa, FPP etc":
    Bei einer legalen Sonderkündigung sind solche Einträge allesamt unzulässig und verstossen gegen sämtliche Datenschutzrichtlinien - das sollen die ruhig mal probieren.....
    Der betroffene Anbieter ist natürlich frei, mit Dir nach seinen schlechten Erfahrungen keinen Neuvertrag mehr abzuschliessen, er darf das nur keinem anderen mitteilen.

    Durch eine etwas ungeschickte Formulierung ist dieser Gesetzestext erstmal ausdrücklich nur für Festnetzanschlüsse gedacht, Mobilfunk haben die damals einfach vergessen, bzw. ausgelassen, weil der Gesetzgeber für Mobilfunkbetreiber ein höheres Kostenrisiko anerkannt hat.
    Allerdings gibt es Urteile zu vergleichbaren Situationen im Mobilfunk, die sich an diese Formulierung anlehnen, ist ja auch heutzutage kein richtiger Unterschied mehr.


    Ich selbst hatte mal den Spass mit Viag, als die mir wegen ein paar eur Teilrückstand der Monatsrechnung eines Anschlusses gleich alle drei Anschlüsse auf dieser Kundennummer gesperrt hatten. Ich habe diesen Vorgang als willkommenen Grund für eine Sonderkündigung aller drei Anschlüsse genommen und das im Schriftsatz auch genau mit Bezug auf den von Dir zitierten Text begründet.
    Nach endlosen Mahnungen der Kundenbetreuung kam zum Glück mal ein Schreiben der Viag-Rechtabteilung, so dass ich einen vernünftigen Ansprechpartner hatte. Dem habe ich dann nochmal meine Sicht der Rechtslage erläutert und daraufhin kam nie wieder was. Viag hat auch auf eine Klage verzichtet, daraus schliesse ich, dass ich wohl auch beim Richter mit meiner Argumentation Erfolg gehabt hätte :)
    Wahrscheinlich darf ich nun nie wieder Viag-Kunde werden, aber wen kümmert das *lol*

    Vielleicht mal öfter zum TT-Treff gehen und Dich zu ein paar leckeren Bier einladen lassen? Das geht dann ganz schnell :)


    Sorry, aber pathologisch ist dein Gewicht noch nicht. Bist eben ein schlankes Kerlchen.
    Überleg mal, wie bescheuert es aussehen würde, wenn Du Dir jetzt ne Wampe oder Pausbacken anfrisst. Und das ist dann eher gesundheitsschädlich. Verhungern tut man schon nicht so schnell...

    Naja, das ist einfach eine empirische Erfahrung der letzten 10 Jahre (da stimme ich mit uwm völlig überein), auch wenn ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Firma rechtswirksam damit beschuldigen könnte und auch zu solchen Mini-Prozesschen keine Lust hätte.


    Aber egal, das mit der internen Anweisung an die NSCs aus Zeiten des 7110/8210, soweit wie möglich Wasserschäden zu diagnostizieren, lag mir schriftlich vor. Ich musste nämlich damals einen Schriftsatz aufsetzen, um ein angeblich "wassergeschädigtes" 7110 nach einigen Wochen überhaupt unrepariert aus dem NSC zurückzubekommen.
    Ein anderes NSC hat dann ein Softwareupdate gemacht und auf diese Weise innerhalb weniger Stunden alles Wasser aus der Platine gesaugt *lol*
    Aber das ist ja alles schon 10 Jahre her, was weiss ich, wie das heute ist...
    Nokia baut manchmal ganz innovative Geräte, die man so nicht bei anderen bekommt und die ich mir dann auch kaufe. Aber das ist immer nur zum spielen, ich erwarte nicht, dass eine Reparatur (die bei solch seltenen Geräten dann immer mal fällig ist, wie z.B. der WSOD bei 50% aller 770er) unter 4 Wochen und ohne Schriftverkehr zu regeln ist. Das ist nunmal einfach so, kann man nichts machen.
    Ich traue denen auch nicht über den Weg und markiere schonmal unauffällig das Gehäuse und schreibe mir vor Abgabe alle Seriennummern auf.
    Bei den Shop-Hanseln frage ich nur ein- oder zweimal nach, ob das Gerät denn fertig sei, bekomme erfahrungsgemäß Vertröstungen für die nächste Woche (die haben da eh keinerlei Einfluss drauf, das ist nur pro forma) und stelle dann einen Schriftsatz zusammen. Meist ist das Gerät dann nach einer Woche da.


    Ich sehe das alles ziemlich leidenschaftslos, man muss es nur eben ganz einfach mit einkalkulieren, wenn man ein Nokia-Gerät (zumindest eins der innovativen Geräte dieser Firma) kauft, das ist eben allgemeines Lebensrisiko.