ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von eisi
Kurz noch was OT:
Was ist in dem Fall!?
Antragssteller schickt MB, ohne betreffendes "Kreuz". Antragsgegner widerspricht (dann wohl erst Recht...).
Und dann?
Wie gehts weiter?
Anwalt?
Nochmal nen MB ohne das Kreuz?
Grundsätzlich kann der Antragsteller so viele Mahnbescheide schicken lassen, wie er will (ok, irgendwann wirds dann Belästigung *lol*)
In der Regel lässt er aber einen einzigen schicken. Entweder mit "Kreuz", dann wird nach dem Widerspruch automatisch die Verhandlung eingeleitet (Klageschrift, Antwort auf Klageschrift, Termin machen etc).
Wenn nicht angekreuzt, kann der Antragsteller die Sache nach dem Widerspruch auf sich beruhen lassen, oder aber noch eine Verhandlung beantragen. Das mit dem "Kreuz" ist nur eine Verfahrenserleichterung.
Anwalt? Tja, wenn man eine Rechtsschutzversicherung bemühen kann, warum nicht? Ansonsten kann man sich vor dem Amtsgericht auch mal selbst verteidigen, gerade in solchen Bagatellverfahren. Natürlich sollte das auch eine gewisse Erfolgsaussicht haben, wovon ich in diesem Fall eigentlich nicht ausgehe.
Auf jeden Fall ist es ganz lehrreich und man kann sich wundern, mit was für Schnarchnasen (oft) die Gegenseite aufwartet, nur um sich überhaupt vertreten zu lassen. Die bekommen dann den Mund nicht auf und sind auch sonst recht inkompetent. Oft sind das in dieser Instanz keine studierten Rechtsanwälte bei den Schuldeneintreibern, oder selbst wenn sie welche sind, fragt man sich, wie weit es mit der akademisch/intellektuellen Bildung bei denen geht....
Also: nicht so schnell einschüchtern lassen, aber realistisch sein ![]()
Ach ja, nochwas: Ob der Antragsteller gleich "die Verhandlung angekreuzt hat", siehst Du nicht auf Deinem zugestellen Mahnbescheid.