Beiträge von Seufz
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Für VoIP-Anrufe über UMTS braucht man nicht unbedingt so ein teures Produkt.
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KO, werde es nochmal per Telefon probieren und werde dann berichten.
Das war die Mail:Sehr geehrter Herr Seufz,
ein Besitzerwechsel ist seit dem 01.06.2016 nicht mehr möglich.
Da zu viele Datenmissbräuche sowie verstöße der AGB´s vorgelegen haben, wurde vom Vorstand entschieden, den Prozess komplett zu enfernen.
Wir bitten um Verständis
Mit freundlichen Grüßen
Benny Sp.
LIDL Connect Kundenbetreuung -
Hinweis zu Lidl-connect:
LC teilte mir auf Nachfrage mit, das der Besitzerwechsel von SIM-Karten seit 1.6.2016 eingestellt wurde. Grund: Mißbrauch
Damit sind auch das Formular und der Hinweis auf kostenlosen Besitzerwechsel obsolete.
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Lidl verweigert Besitzerwechsel
Seit 1.6. wurde das Verfahren für den Besitzerwechsel eingestellt. Umschreibung an neuen Besitzer ist nicht mehr möglich.
Leider habe ich die Info erst per Mail erhalten. Keine Info in Lidl-Connect FAQ oder sonstwo. PP-Wiki weist auch noch auf "kostenlosen Besitzerwechsel" hin. Das war aber einmal.Fragt sich nur ob nicht auch Otelo und Callya betroffen sind? :confused:
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Von Tchibo zu O2 oder umgedreht MUSS es gehen, da formal 2 Firmen!
O2 behauptet sogar selbst, das eine Portierung von O2 Vertrag zu z.B. Fonic Prepaid trotz Eingliederung funktioniert. O2 war schon immer etwas flexibler als andere Anbieter bei der Portierung.
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Jedenfalls ist die Kosteninfo auf den Vertrag bezogen und nicht auf die Portierung. Jedenfalls stelle ich mir eine Argumentation vor Gericht interessant vor, wenn es um die Kosten-SMS geht und den Nachweis, das der richtige Vertragkunde diese auch erhalten und gelesen hat ...

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Die lebt tatsächlich immer noch.
http://www.teltarif.de/truphon…f-ausland/news/63030.html -
Wetten das die das anders sehen? Ist ja im Prinzip wirklich so:'
"Bis dahin zahlen Sie auch weiter Ihren Basispreis."Ein Jurist könnte natürlich konstruieren, das das keine echte Kosteninfo war ...
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Du musst bei einem Rechtsstreit Dein "Verlangen" nach einer neuen Rufnr. gem. TKG nachweisen können:
Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug
Absatz (4) ...
Satz 4: Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt; hierauf hat der aufnehmende Anbieter den Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Satz 5: Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden Kosten zu informieren.
Satz 6: Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.Leider keine Angaben zur Form in Satz 5. Allerdings wird es Vodafone schwerfallen eine Info per SMS nachzuweisen, insbesondere das die überhaupt zugestellt wurde. Geht bei ausgeschaltetem Handy schwerlich
