Zitat
Vermutlich wurde auf der Festnetznummer angerufen. Für diese eigene Festnetznummer kassiert dann simquadrat zwar den niedrigen Interconnect, muss dann aber eventuell an Telefonica den Interconnect für die Weiterleitung an die Mobilfunknummer abdrücken. Dann würden sie bei eingehenden Anrufen auf der Fn-Nummer draufzahlen.
Unwahrscheinlich, SQ ist MVNO. Wenn es ein SQ aus der Anfangszeit ist, dann ist die Ortsnr. ohnehin die primäre Nr.
SQ braucht auch keine Begründung für eine normale Kündigung angeben. Ob die Fair-use-Policy in den AGB/LB steht ist daher fast irrelevant. Mich wundert nur die außerordentliche Kündigung. Die ist anders definiert:
1.3. außerordentliche Kündigung
1.3.1. Beide Parteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es sipgate nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Ein solcher Fall liegt unter anderem vor, wenn der Kunde:
unter falschem Namen oder falscher Identität einen sipgate Account anlegt und/oder
den sipgate Account, Telefonverbindungen oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt und/oder
wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt.
1.3.2. Darüber hinaus steht sipgate ein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle der Änderung der gesetzlichen Grundlagen dieses Vertrages, der den Vertrag betreffenden Anordnungen und/oder Verfügungen durch Behörden, Gerichte oder andere Träger öffentlicher Gewalt zu, sofern diese dazu führen, dass sipgate ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wäre.
Ende AGB-Auszug
Wenn Fair-use nicht im Vertrag beschrieben ist, besteht auch keine Vertragsverletzung. Aber bei Teltarif stand schon viel an falschen Behauptungen.