Beiträge von Seufz

    Zitat

    Original geschrieben von sutadur


    Seufz: Woraus leitest Du ein Mitverschulden des Kunden ab? Nach obiger Schilderung wurde die Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgesprochen. Wenn nun der Provider daraufhin die Kündigung bestätigt zu einem Datum, dass eigentlich nicht möglich wäre, liegt das allein in der Verantwortung des Providers.


    Wenn ich einen Vertrag habe und diesen kündige, dann sollte ich mir schon über die Laufzeiten im Klaren sein. Ginge es um wenige Monate, kann ein Übersehen leicht passieren. Hier hätte der TE schon stutzig werden sollen bei >12 Monaten Differenz. Hatte aber dennoch die Hauptschuld bei Simyo gesehen, denn manchmal wollen die Provider auch bestimmte Verträge oder Kunden loswerden. Hängt natürlich auch von der zeitlichen Abfolge ab. Irrtümer müssen unverzüglich geheilt werden. Lagen jetzt mehrere Wochen zwischen "Irrtum" und Schriftverkehr, wird es schwieriger sich auf Irrtum zu berufen. Aber auch ein Irrtum beseitigt nicht unbedingt den Schadensersatzanspruch. Kann also ein Schaden durch Neuvertrag nachgewiesen werden, dann sieht die Diskussion anders aus.

    Ein Mitverschulden des Kunden besteht. Andererseits liegt eine schriftliche Kündigungsbestätigung vor. Wenn auf Basis dieser (fälschlich angenommenen kulanten?) Entlassung aus dem Vertrag ein neuer Vertrag geschlossen wurde, dann muss sich das Simyo zurechnen lassen und für den Schaden (Grundgebühr) aufkommen. Vielleicht ist diese Argumentation besser? :D

    Zitat

    Original geschrieben von Wuppertal24
    Ein Vertrag kann nicht am Telefon zustande kommen, bevor ihr da etwas unterschrieben habt. .... Die Mitarbeiter sind auch verpflichtet, euch über das Widerrufsrecht von 14 Tagen aufzuklären.


    Stimmt so nicht ganz. Mündliche Verträge sind auch bindend. Aber - die Willenserklärung stand hier unter Vorbehalt und ich würde den Vertrag einfach abstreiten.
    Das mit dem "aufklären" ist auch nicht korrekt. Es muss eine Widerrufsbelehrung in Textform erfolgen. Mündlich reicht nicht! So lange diese nicht vorliegt, kann immer noch widerrufen werden (Tipp: hier hilfsweise).


    Na hoffentlich liegen nicht Vertrag und Belehrung vor und wurden nur ignoriert. Dann wird es eng.

    Üblicherweise bekommt man mind. 50% Rabatt auf die Rechnung, wenn man die Firma an die eigene Mitwirkungspflicht erinnert. Wenn sonst der Monats-Betrag bei z.B. 10.-€ lag, dann sind >1000.-€ etwas ungewöhnlich und der Anbieter ist in der Pflicht sich zu kümmern - ähnlich wie bei Roaming. Das lindert schon mal die Kosten und den Rest kann man sich im Prinzip beim (unstrittigen?) Verursacher holen.