Bei 19€ Mindestbestellwert eine hohe Hürde.
Bei Paypal ist auch der Einlieferungsbeleg wichtiger als das Tracking. Daher bleibe ich skeptisch.
Beiträge von Seufz
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Netzclub nervt, man muss aber nicht antworten oder reagieren und erfordert keine regelmäßige Aufladung. Tchibo ist ausgesprochen unproblematisch und auch mein Tipp.
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Zitat
Original geschrieben von Stromae
Kann mir jemand erklären wie das mit Handyporto und Einschreiben funktioniert?Völlig sinnfrei, da man mit Handyporto keinen Einlieferungsbeleg und keinen Trackingcode erhält. Damit ist das wertlos.
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Ja, IMHO hatten alle AltSIMs von Loop EM. Es gab Classic und Mobile Option.
Eine schriftliche Mitteilung habe ich nie erhalten. 2 EM habe ich im Laufe der Jahre eingebüßt. Bin allerdings nur Gelegenheits-uplooper.
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Multicard o2, bis 3 SIM gleichzeitig und einer Nummer. Nur SMS-Empfang ist auf ein Handy beschränkt
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Den 2. Vertrag zu kündigen ist nicht gerechtfertigt. Man hat nur das Recht seinen Vertragszustand korrigieren zu lassen. Ist die Kündigung berechtigt und nachweisbar, dann einfach zurückbuchen lassen. Dann wird im besten Fall unberechtigt auch die 2. Karte gesperrt und man ist raus.
Rechtsthemen diskutiert man aber besser im Vertragsrecht bei 123recht.net -
Bei solchen Vertragsverweigerungen sollte man sicherheitshalber eine kostenlose Schufa-Auskunft einholen. Wenn da der Scorewert unter 95% liegt, dann sollte man dringend der Urscahe auf den Grund gehen!
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Es muss im Prinzip gar keine Rechnung erstellt werden, wenn ein Dauerschuldverhältnis zu einem fixen Preis besteht. Eine Rechnungstellung ist eigentlich nur dann notwendig, wenn zusätzliche Kosten anfallen. Es muss dann auch eine angepasste Reklamationsfrist geben.
Das Rechnungen und Lastschriften überraschend mit 1-2 Jahren Verspätung kommen können ist doch von Eplus bekannt. -
Dann vergiß aber nicht zu kündigen, sonst läuft der Altvertrag auch ohne eiphone weiter.
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Zitat
handschriftlich auf den Vertrag vermerkt hat. Inklusive Stempel des Vodafone Shops und inklusive seiner Unterschrift.
Sollte trotzdem ausreichend sein nachzuweisen zu diesem Preis die aufgeführte Leistung bestellt zu haben. Will Vodoofone jetzt mehr Geld, dann gibt es gar keinen gültigen Vertrag, da die Willenserklärungen der Vertragsparteien nicht übereinstimmen. Den Blödsinn mit den handschriftlichen Ergänzungenn zielt mehr auf nachträgliche Änderungen durch Kunden und zur Abschreckung. Vor Gericht wird das ganz anders bewertet.
Im Endeffekt geht die Klage aber doch gegen Vodafone, denn der Shop oder der Mitarbeiter ist nicht der Vertragspartner.