Beiträge von Seufz

    Zitat

    Original geschrieben von dham
    Die erste Antwort ignoriert, dass man im Zweifelsfall erst einmal selbst gegen die neue AGB prozessieren darf um deren Ungültigkeit nachzuweisen und die zweite ist doch nur "blabla" am Thema vorbei.


    Aber nicht unzutreffende Statements. Warum sich wegen 10 oder 20€ Stress machen?
    Diese Prinzipienstreiterei bringt doch niemand weiter. Die Forumleser hier sind sowieso zu gut informiert um den Pfand zahlen zu müssen und die tatsächlichen Opfer lesen nicht hier und sind zu unaufmerksam die AGB zu lesen.
    Wer an einer echten juristischen Diskussion Interesse hätte, kann das ja bei 321Recht tun. Die Fragestellung des TE (beim Rechtsforum) wurde in seinem Sinne beantwortet. Die Diskussion hier ist viel tiefergehend.

    1) In diesem Land sind keine abgehenden Gespräche bei Prepaid möglich:


    Afghanistan 1), Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, China 1), Costa Rica 1), Dominikanische Republik 1), Färöer-Inseln 1), Georgien 1), Hongkong 1), Indonesien 1), Israel, Jamaika 1), Japan 1), Jordanien 1), Kanada 1), Kasachstan 1), Katar 1), Kenia 1), Kosovo 1), Kuba 1), Kuwait 1), Libanon 1), Macau 1), Marokko, Moldawien, Montenegro 1), Namibia 1), Neuseeland 1), Pakistan, Philippinen 1), Russland, Saudi-Arabien, Serbien 1), Seychellen 1), Singapur, Sri Lanka 1), Südafrika, Südkorea 1), Syrien 1), Tadschikistan 1), Taiwan 1), Tansania 1), Thailand, Ukraine, Usbekistan 1), Venezuela 1), Vereinigte Arabische Emirate 1) und Vietnam 1).


    Gerade bei deutschen Prepaid-Angeboten hat man deutliche Nachteile gegenüber Postpaid. Daher nutze ich bevorzugt Prepaid-Roaming-SIMs.

    Zitat

    Original geschrieben von telethommy
    Es gibt doch kein Handy bei Datenverträgen dazu - wie also sollte man es verkaufen?


    Stimmt aber, denn wenn ein Vertrag mit gemischten Leistungen für 10.- mit Galaxy S3mini angeboten wird, kann man das Handy für 240.- verkaufen und es bleibt ein 0.-€ Vertrag mit 200...500MB übrig + SMS+Fonieminuten. Die Frage war aber sehr unzureichend formuliert, denn wenn TE nicht angibt wie er die Daten nutzen will, läuft er evtl. in die Falle wegen Netbookverbot bei Handyverträgen.

    Der der geliefert hat kriegt das Zeug wieder zurück. Vodafone hatte geschrieben "Sim kann zerschnitten werden und muss nicht zurück". Mein Sohn hat das Handy nach der Deaktivierung an HA zurückgeschickt, denn alles andere bringt nur Ärger und moralisch will man selbst doch sauber bleiben. Auch wenn es bei uns kein Widerruf war. Aber die Spitzfindigkeiten wollte ich vor Gericht nicht ausfechten.


    hd33: es fehlen bei dir somit 6€ gegenüber dem Angebot?
    "März Rechnung
    Vodafone Basic 100 inkl. Basic Phone - 21€ "

    Vielleicht sollten sich mal Kunden melden, bei denen die Abrechnung ausnahmsweise korrekt war.


    Aus den letzten Monaten habe ich nur Beschwerden über falsche Rechnungen gelesen. War bei uns auch so. Hab dann zusammen mit meinem Sohn eine Reklamation geschrieben. Statt einer Aufklärung wurde die Nummer einfach abgeschaltet. Also macht euch auf solche Ereignisse gefasst. Für mich war die Reaktion ein Eingeständnis für einen faulen Vertrag.


    Schade das im Gegensatz zu anderen Erfahrungsbeiträgen Handyagent sich gar nicht äussert.
    Wenn alles stimmen würde, könnte er das doch aufklären. Warum macht er das nicht?

    So kommt man raus aus Handyagent-Verträgen


    Jetzt finde ich nach Dienstreise etwas Zeit um das wiederzugeben, was unser Hausjurist mir bei Kaffee und Bienenstich zu den Handyagent-Verträgen erzählte. Insbesondere wichtig für alle Opfer, die aus den Verträgen raus wollen, z.B. wegen falschen Abbuchungsbeträgen:


    1. unzureichende Angaben zu Produkt und Preis, sowie der Zusammensetzung des Preises. Das wurde weiter vorne bereits behandelt und spare ich mir jetzt. Jedenfalls kann man damit den Vertrag mit sehr hohen Erfolgsaussichten anfechten. Zu den vielen Vertragsfehlern gehört auch die unklare Situation wer mit wem welche Vereinbarung hat. Siehe auch Widerruf.
    Das die Verträge "unsauber" sind, ist auch aus der rüden Abschaltung bei unserer SIM (Sohn) nach erster Reklamation zu schliessen.


    2. Die merkwürdige Konstruktion mit Rechnungen von Vodafone mit nicht ausgewiesenen Einzahlungen eines Dritten (Händler) hält unser Jurist schon fast für eine Frage von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Bilanzbetrug, denn damit werden offensichtlich Zahlen geschönt. In jedem Fall sind Rechnungsreklamationen gegenüber dem Vertragspartner Vodafone nachweislich in der Frist gemäß AGB vorzutragen.


    3. Fehlende Widerrufbelehrung gegenüber Vodafone
    Es gibt eine Widerrufbelehrung zum Vertragsverhältnis mit Handyagent24, NICHT jedoch zum Vertragsverhältnis gegenüber Vodafone. Daher reicht die Belehrung von Handyagent nicht aus. Die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware beginnt nur zum Vertragsverhältnis gegenüber HA24. So lange auf das Widerrufrecht gegenüber Vodafone nicht hingewiesen wurde, kann der Kunde seinen Vertrag bei Vodafone (!!!!) immer noch widerrufen. Das kann dann auch noch 3 oder 12 Monate nach Lieferung von SIM und Smartphone sein. Das ist insofern gut, da vielleicht Rabatte von Vodafone nach 12 Monaten aufhören und nicht durch HA ausgeglichen werden. Dann kann der Kunde immer noch widerrufen, wenn die Kosten von den Versprechungen abweichen. Die Nachweispflicht zur Widerrufsbelehrung liegt bei Vodafone!