So kommt man raus aus Handyagent-Verträgen
Jetzt finde ich nach Dienstreise etwas Zeit um das wiederzugeben, was unser Hausjurist mir bei Kaffee und Bienenstich zu den Handyagent-Verträgen erzählte. Insbesondere wichtig für alle Opfer, die aus den Verträgen raus wollen, z.B. wegen falschen Abbuchungsbeträgen:
1. unzureichende Angaben zu Produkt und Preis, sowie der Zusammensetzung des Preises. Das wurde weiter vorne bereits behandelt und spare ich mir jetzt. Jedenfalls kann man damit den Vertrag mit sehr hohen Erfolgsaussichten anfechten. Zu den vielen Vertragsfehlern gehört auch die unklare Situation wer mit wem welche Vereinbarung hat. Siehe auch Widerruf.
Das die Verträge "unsauber" sind, ist auch aus der rüden Abschaltung bei unserer SIM (Sohn) nach erster Reklamation zu schliessen.
2. Die merkwürdige Konstruktion mit Rechnungen von Vodafone mit nicht ausgewiesenen Einzahlungen eines Dritten (Händler) hält unser Jurist schon fast für eine Frage von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Bilanzbetrug, denn damit werden offensichtlich Zahlen geschönt. In jedem Fall sind Rechnungsreklamationen gegenüber dem Vertragspartner Vodafone nachweislich in der Frist gemäß AGB vorzutragen.
3. Fehlende Widerrufbelehrung gegenüber Vodafone
Es gibt eine Widerrufbelehrung zum Vertragsverhältnis mit Handyagent24, NICHT jedoch zum Vertragsverhältnis gegenüber Vodafone. Daher reicht die Belehrung von Handyagent nicht aus. Die Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware beginnt nur zum Vertragsverhältnis gegenüber HA24. So lange auf das Widerrufrecht gegenüber Vodafone nicht hingewiesen wurde, kann der Kunde seinen Vertrag bei Vodafone (!!!!) immer noch widerrufen. Das kann dann auch noch 3 oder 12 Monate nach Lieferung von SIM und Smartphone sein. Das ist insofern gut, da vielleicht Rabatte von Vodafone nach 12 Monaten aufhören und nicht durch HA ausgeglichen werden. Dann kann der Kunde immer noch widerrufen, wenn die Kosten von den Versprechungen abweichen. Die Nachweispflicht zur Widerrufsbelehrung liegt bei Vodafone!