Zitat
Original geschrieben von OnRoP
Eigentlich hätte man an so eine Lösung eher denken sollen als direkt, zielstrebig, nach Arbeitslosengeldnachzahlung in einem öffentlichen Forum zu fragen. Und es hätte hier wohl auch niemand gemeckert wenn er allgemein gefragt hätte.
"Daher wollt`ich einfach mal fragen, ob jemand weiss, ob ich die Rechnung aus dem Jahr 2008 selber begleichen muss, oder eine Möglichkeit habe, quasi nachträglich die ARGE darum bitte, die Kosten zu übernehmen."
Ist das nicht allgemein genug? Prinzipiell hätte ein "ja" oder "nein" gereicht.
( Meine subjektive Ansicht der Fragestellung )
Ich unterstelle Dir einfach mal, dass Du in der Zeit deiner Arbeitslosigket deine Nebenkostenabrechnung auch an einen Sachbearbeiter geschickt hast / hättest, so dass die Kosten übernommen werden. Denn laut SGB II sind angemessenen Kosten für die Unterkunft zu sichern.
Meine Eltern, Ich... Wir zahlen alle Steuergelder und dafür gibt es den sog. Sozialstaat.
Dass man versucht, die Kosten nachträglich zurückerstattet zu bekommen, ist für mich nichts anderes, als sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit zu beantragen. Außer man verdient in einem überdurchschnittlichen Maß und kann diese ohne Probleme selber zahlen.
Alles Ansichtssache...
Und ja, das eigentlich Thema ist, wie sich herausstellte, die Verjährung der Rechnung. Vielen Dank