Beiträge von drueckerdruecker

    Die Bundesnetzagentur hat nun zum Aufbau der 5G-Netze die frequenztechnischen Eckpunkte veröffentlicht und ein bis zum 30.9.17 laufendendes Bedarfsermittlungsverfahren für die Interessenten eingeleitet.


    Genutzt wird vorrangig 3,4-3,7(regional bis 3,8) und 2 GHz. Bei 2GHz sollen 60MHz gepaart in 5MHz-Bändern genutzt werden, im oberen Bereich ungepaarte 10MHz-Bänder. Der untere Bereich soll entweder 2020 oder 2025 zur Verfügung gestellt werden, der obere 2022. Ablauf der genutzten Frequenzen soll am 1.1.2041 sein. Zur Disposition stehen weiterhin 15MHz bei 700MHz als SDL (Supplementary Downlink). Da die international vorgesehenen Frequenzen 26 GHz (24.25 GHz- 27.5 GHz), 28 GHz (27.5 GHz-29.5 GHz) und 32 GHz (31.8 - 33.4 GHz) sich hier schon in Nutzung (Richtfunk) befinden, sollen aktuelle und interessierte Nutzer die Möglichkeiten erörtern.


    Telecompaper: Germany unveils 5G spectrum framework, plans auction in 2018
    BNA: Bundesnetzagentur prüft Bedarf nach 5G-Frequenzen
    BNA: Eckpunkte und Bedarfsermittlung (PDF)

    Re: Re: Anbieter von privaten Krankenversicherungen mit Provisionscashback


    Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Ich setze alles gerade dran, aus der PKV wieder raus zukommen - hast du dir das verdammt gut überlegt auch in Hinblick auf die nächsten 20 - 30 - 40 Jahre.

    Die nächsten X Jahre mögen ja noch gehen, aber die _letzten_ 20 Jahre wird's dann richtig fies. Weniger Geld in der Tasche als während des Erwerbsleben und dazu dann stetig steigende Beiträge.

    Zitat

    Die PKV erhöhen ihre Beiträge genauso und das ohne irgendwelche gesetzliche Limitierungen und da kannst du nicht mal so eben in eine günstiger PKV wechseln, wie es bei der GKV möglich ist.

    Kommt noch erschwerend dazu, daß man im Alter immer schlechter in eine andere PKV wechseln kann wegen des deutliche Abschlags bei der Mitnahme der persönlichen Altersrückstellungen und der bis dahin aufgelaufenen Krankengeschichte.

    Zitat

    Lass dich nicht von niedriegeren Beiträgen oder Provisionen in jungen Jahren locken, die können ganz schnell höher werden als die max. Beiträge der GKV.

    Zum Sparen in die PKV ist schon ein grundfalscher Ansatz, wenn das Lebensmotto nicht gerade "Live fast, die young" lautet. Wegen des Leistungsspektrums kann man's noch erwägen, aber andererseits kann man das auch als GKV-Kunde über Zusatzversicherungen oder Direktbezahlung erreichen. Anders als in der GKV sind Partner, sowie aktueller und zukünftiger Nachwuchs nicht automatisch mitversichert.


    Ganz sicher aber sollte man seine zukünftige PKV nicht über Cashback oder andere Werbegeschenken bewerten. Bei so einer Lebensentscheidung wirkt ein Goodie von ein paar hundert Euro nur ablenkend.

    Vor zwei Tagen verschwand's bald wieder, aber ich hatte auch mit den Einstellungen ziemlich experimentiert.


    Nun ist's wieder genauso. Das eine Gerät ist über 4G eingebucht, daß andere über 3G. Hauptkarte (alte O2O-Minisim) und Multicard (neue Mehrfachsim) können leider nicht kreuzweise getauscht werden, weil die Minisim sonst nirgends reinpaast.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    So wie ich das verstanden habe, kann O2 laut AGB den Vertrag nicht mit irgendwelchen Fristen kündigen, sondern nur "aus wichtigem Grund". Diese Gründe sind in den AGB aufgeführt, und keiner trifft tatsächlich zu...

    Achja, genau, danke für die Erinnerung. Wobei die "wichtigen Gründe" ja weder konkret, noch beispielhaft aufgeführt werden. Es wurde ja gemutmaßt, daß als wichtiger Grund sowas eintreten müsste wie Aufgabe des Mobilfunkbetriebs oder Insolvenz, und das beides ja nicht zur Disposition stehe. Wichtiger Grund könnte ja auch sein: Tarifaufgabe, Umstrukturierung, Fusion, Durchführbarkeit, Verlustbringer und so weiter.

    Re: Okay


    Zitat

    Original geschrieben von dersonic79
    Und was ist mit den 500€-Cent Preisunterschied zu o2???? :p

    Und was ist damit, daß es Simply nur zu Simply-Konditionen gibt, während man Free 15 über Händler rabattiert, mit Gerät/Gutschein und als Flex-/Kündigungsverlängerung gibt? Als ganz am Anfang Händler den neuen und überaus attraktiven Free 15 hier zum Listenpreis verticken wollte, gab es trotzdem gleich Verwunderung. Und das stellte sich angesichts der bald einsetzenden Angebote auch als richtig heraus. Und die 5€ würde man ja unter Umständen gern in die bei Simply nicht erhältliche Beibehaltung von 1MBit investieren. (-;=

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Wo steht denn das? Ich bin da anderer Meinung (und das wurde ja schon mehrfach hier bzw. im Parallelthread besprochen).

    Vielleicht hab' ich das falsch in Erinnerung. Ich hatte das so verstanden, daß sich E+/O2 wegen der AGB-Formulierung verpflichtet habe zur Fortführung einer Option, solange der Kunde das wünscht. Als Folgerung daraus müsse O2 die den gesamten Vertrag kündigen, um die lästige, aber unabwendbare 50GB-Option loszuwerden.

    Missbrauch liegt weder vor, noch wäre ein solcher Umweg möglich, denn eine vollständige, fristgemäße Kündigung seitens des Anbieters ist ja sowieso möglich. Es freut mich jedenfalls, daß es nach Messingschildfrankys Widerspruchsbrimborium auch handfeste Handlungen gibt.

    Nach viereinhalb Tagen liegt nun erstmals wieder LTE im gedrosselten Free an. Seltsamerweise aber hat diesmal nur der K5005-Stick Zugang, während sich das SM-T335-Tablet nicht dahin bewegen lässt. Dem"o2.de" des Stick steht beim Tablet aber auch gegenüber, daß in dessen Netzbetreiberliste ausschließlich "o2.de+", also das ehemalige E+-Netz auftaucht, obwohl die Empfangsleistung beider Geräte eigentlich gleich ist. Beim Tablet das Datenroaming auszuschalten ändert auch nichts und allgemeines Roaming scheint sich da nicht steuern zu lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Laufen schon (Gerichts-)Verfahren betreffend die (Quasi-)Enteignung rechtmäßig erstellter Privatkopien? Die technische Einschränkung, Privatkopien nach Kündigung des Entertain-Vertrags nicht mehr nutzen zu können, halte ich für klar rechtswidrig.

    "Quasi-Enteignung" entspricht ja eben einer gefühlten Enteignung. Die Aufnahmen sind im in sich abgeschlossenen Firmensystem. Ob sie auf einer Festplatte im Gerät liegen oder auf einem Firmenserver ist nur ein technisch-logistischer Unterschied, aber kein rechtlicher. Mit dem Gerät und dessen Inhalt darfst du ja nach wie vor nach Belieben verfahren, auch wenn sich das als Zeitverschwendung entpuppen sollte. Modern Times...