Beiträge von drueckerdruecker

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    Original geschrieben von horstie
    Der Geschädigte hat vielafch folgendes Problem, wenn er sich wie von Dir vorgeschlagen verhält: Die Versicherung zahlt alles, wo nicht die minimalste Chance besteht, dass Sie mit einer Verweigeurng durchkommt. Die weitere Zahlung wird verweigert. Dann hat der Geschädigte einfach ein deutlich höheres Risiko, den Rest noch geltend zu machen.

    Daß wäre ja noch halb so wild, wenn man einigermaßen darauf vertrauen könnte, daß die Versicherung nur solche Abzüge probiert, wo sie reelle Durchsetzungschancen sieht. Es ist aber offenbar inzwischen schon so, daß die Versicherung pauschal kürzt. Eine eventuelle Durchsetzungschance brauchen sie dabei ja gar zu beachten, da ja schon ein geringer Anteil darauf Eingehender diesen Zwischenschritt rechnet. Nach mir die Sinftflut...

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    Original geschrieben von BartS1975
    Ich finde den Satz missverständlich, da ich zunächst davon ausging, dass mit "umziehen" nicht der Wohnungswechsel, sondern der Anschlusswechsel gemeint ist.

    Wenn man sich mal festgefressen hat. (-;= Vielleicht sind wir ob unseres TT-Daseins noch telekomischer als die Anbieter selbst. Jedenfalls wird Vodafone mit "Umziehen" wie der Normalbürger den Umzug von einer Wohnung in eine andere Wohnung gemeint haben.

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    Original geschrieben von horstie
    Gute Regel. Man denkt immer, dass die Versicherungen es "belohnen" würden, wenn man es zunächst selbst versucht. Dass das tatsächlich belohnt wird, konnte ich bislang noch nicht feststellen...

    Die Versicherung denkt ja nicht problem-, kunden- oder geschädigtenorientiert, sondern wirtschaftlich. Natürlich fordern sie Geschädigte nicht auf direkt einen Anwalt einzuschalten, sondern lassen einem im Glauben, daß das ja auch so bestens zu regeln sei. Juristerei ist ja zentraler Bestandteil jeder Versicherung, also lassen sie den Geschädigtenn gern selbsttätig herumwuseln, halten ihre sowieso vorhandene Rechtsabteilung dagegen und ziehen offenbar neuerdings erstmal pauschal und grundlos Prozente von gutachterlichen Beträgen ab, um den Geschädigten zu überrumpeln und in Entscheidungsnot ob der auf ihn zukommenden Kosten und den Verfahrensausgang zu treiben.


    Am Ende wird's so sein, daß selbst die einfachsten, geringwertigsten und problemfreiesten Fälle auf der Geschädigtenseite aufgrund Umständen wie den geschilderten beim Anwalt landen werden. Die Anwälte freuen sich, weder Versicherungsnehmer, noch Geschädigte werden tatsächlich etwas davon haben, die Versicherungen werden aufgrund der steigenden Kosten einfach die Tarife erhöhen und ein weitere Etappe in der Absurditätsspirale wird erklommen sein. Das fängt ja schon an beim parallelen Thema der folgenlosen Inanspruchnahme der Stoßstangenfunktion an, eigentlich schon bei der omnipräsenten Lackierung in Wagenfarbe und den damit einhergehenden, immensen Reparatur- und Austauschkosten.


    Versicherungen sollten eigentlich auf lebens- und existenzbedrohliche Risiken beschränkt sein und alles andere sollten die Menschen selbst untereinander regeln. Darüber hinaus rangieren Versicherungen auf einer Ebene mit anderen, gewinnvereinahmenden und verlustsozialisierenden Finanzverbrechern.

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    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Aus meiner Sicht hat hier der Verbraucherschutz schlechte Arbeit geleistet, dass jeder nicht abgestraft wird, wenn er mit Flat wirbt. Aber die Internet-Flatrates sind wenigstens so, dass keine Kosten entstehen. Die sogenannten International-500 Flats sind ja nur Pakete und nach 500 Minuten fallen weitere Kosten an.

    Die Internetflatrates sind ja tatsächlich solche. Daß sich diese an einem bestimmten Datenvolumen in zwei Geschwindigkeiten teilen ändert daran ja nichts. Sowieso ist jede Flatrate auch ohne solche Nebenbedingungen nicht unbegrenzt, denn schon die technisch mögliche Übertragungsgeschwindigkeit setzt eine natürliche Grenze. Bei ISDN/GPRS wären ja selbst bei ununterbrochendem Maximalbetrieb pro Monat höchstens 20GB drin. Daß man das nicht oder nicht sinnvoll hinbekäme steht auch nochmal auf einem anderen Blatt.


    Weshalb ich hier und jetzt dazu überhaupt schreibe: Ich denke, daß auch wir Kunden irgendwie auf den Holzweg gelangt sind. Flatrate ist ja kein unserem Sprachschatz entstammender Begriff. Anders als Handy ist die Herkunft aber gesichert und mit Bedeutung versehen. Es gibt zwar im Englischen keine "flatrate", aber immerhin eine "flat rate". Dieser "flache Betrag" bedeutet aber keines, daß die damit zu entgeltende Leistung unbedingt beliebig ist. Eigentlich ist damit ein Pauschalbetrag oder Einheitspreis gemeint. Man bekommt eine Dienstleistung zu einem festen Preis, ob der Auftragnehmer damit nun mehr Aufwand hat als gedacht (und weniger verdient) oder, ob er weniger Aufwand hat (und mehr verdient) - der Preis bleibt gleich. Das heißt aber natürlich nicht, daß der Kunde folgenlos Nachforderungen stellen kann oder das gleiche zweimal bekäme. Wenn man das verinnerlicht ist auch so etwas wie die erwähnte "International 500 Flats" nicht falsch bezeichnet. Man bezahlt nicht pro Minute, sondern einen Pauschalbetrag für maximal 500 Auslandsminuten. Auch auch hierbei der Anbieter eine Mischkalkulation aufgestellt hat, also bei Komplettnutzern draufzahlt und nur bei Wenignutzern Gewinn macht oder, ob er bei allen im grünen Bereich fährt kann man von außen ja sowieso nicht beurteilen und es ist eigentlich auch gleichgültig.


    Auch bei Flatrates, wie wir sie alle als solche anerkennen reicht ja nicht das Zauberwort "Flat", sondern definiert sich erst durch das Kleingedruckte, in dem Durchsatzraten - garantiert oder höchstens - Abrechnungstakte, Trennungszeiten und so weiter genannt werden. Zumindest, falls die Anbieter nicht gerade auf den Kopf gefallen sein sollten könnten sie einer eventuellen Beschwerde eines Verbraucherschutzes gelassen entgegen sehen.

    Im Erstbeitrag steht doch explizit "sie wird nach Tarif bezahlt". Ob Einmalzahlungen zur Bezahlung gehören oder sich allein aus der Zugehörigkeit zur Gewerkschaft und deren Verhandlungsergebnis ergeben wäre gegebenenfalls noch zu klären. Aber wenn Tarifbezahlung vereinbart und durchgeführt wurde dann gilt das ja auch ohne weiteres für die seit Jahresbeginn gültige Tarifvereinbarung. Ob man selbst Gewerkschaftsmitglied kann dann ja keine Rolle mehr spielen.


    Wenn es nicht eine Einhaltung des Tarifes vereinbart wäre, sondern eine Orientierung daran müsste da ja auch stehen, inwieweit sie sich beides unterscheidet. Ansonsten wäre das ganze den Satzbau nicht wert.

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    Original geschrieben von Vari3b
    Es sind beides KEINE Original o2 Verträge

    Beim zweiten steht nicht nur "Original O2, kein Provider" im Bild, sondern untendrunter auch "Abschluss eines original o2 Mobilfunkvertrages im Tarif o2 Blue 100. Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate. Ihr Vertragspartner Telefónica o2 [...]".


    Beim dritten erinnert nicht nur die Angebotsdarstellung an vorherige und anderweitige Provider-Angebote. Auch der Anschlusspreis von 25,95€ dort passt wie die Faust auf's Auge zu Mobilcom. Bei O2 hingegen sind's ja knapp 30 Euro.

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    Original geschrieben von 1160
    Merkwürdig ist nur, dass die Gebrauchtgegenstand-Argumentation primär beim Auto benutzt wird.


    Vermutlich lebe ich in einer anderen Welt, hier rennen die Leute jedenfalls nicht mit Rotweinflecken auf der Hose rum.

    Vermutlich lebe ich in einer anderen Welt, hier rennen die Leute jedenfalls nicht mit einem losen Einzelfädchen zu Änderungsschneiderei, Geschäft, Anwalt oder kürzlich Zusammengerempeltem.


    Was nicht gerade an der Wand hängt, in Vitrine oder Tresor liegt bekommen Geräte früher oder später sowieso Kratzer, Macken oder Verfärbungen - besonders, falls Beweglichkeit zum Gerät dazugehört. Falls man sich irgendwann gegen Bezahlung davon trennt ist's aber sowieso nur noch einen Bruchteil wert. Das gilt für Fahrzeuge jeglicher Räderzahl, Telefone, Klapprechner und so weiter. Ob man den ersten Kratzer nun versehentlich selbst verursacht oder ob's jemand anders versehentlich macht ist am Ende auch egal.


    Wenn nichts ist, dann ist eben nichts. Dafür sind Stoßstangen doch überhaupt am Auto dran, daß sie minimale Rempler schadlos wegstecken und Schaden vom Fahrzeug ferngehalten wird. Mit Lupe oder gar Endoskop wird man an jeder Fläche oder Ecke etwas finden, wenn man nur will.


    Die Werkstätten freut's, denn das ist leicht verdientes, dickes Geld und das wird einen nicht unerheblichen Umteil des Umsatzes ausmachen. Die Gutachter werden auch eher einen Schaden attestieren als gar keinen, denn ansonsten würden sie sich ja tendenziell überflüssig machen.