Beiträge von drueckerdruecker

    Wenn man selbst kein Jurist ist, gibt es keinen Unterscheidungs- und Absetzungsgrund.


    Fett zu schreiben, zu erinnern, Vorgaben und Einschränkungen zu postulieren, steht niemandem gegenüber anderen Mitgliedern zu.


    Ob etwas ein paar Euros oder einen Haufen Zeit kostet, unterscheidet sich nicht grundsätzlich. Auch von einem umfassenden, ausgefeilten, an dutzende Adresse parallel versendeten Schreiben lässt sich höchstens ein Kleinunternehmer oder Privatmann einschüchtern.


    Was soll das penetrante Auftreten im selbstgewählten Plural, wenn man gar nicht zum Gruppensprecher gewählt worden ist?


    Thementreue einfordern, aber selbst themenfremde Sprüche ablassen.


    Es geht nicht um größere und kleiner Schläue. Wenn man sich als Leiter darstellt, dann muss man seine Leitungseignung auch unter Beweis stellen und für die Leitungsentscheidungen einstehen.


    Ein Widerspruch an ein Unternehmen ist nur ein Schreiben wie jedes andere auch, denn nur Behörden müssen auf Einreden reagieren. Aufwendige, andauernde und konsequente Klagevermeidung ist lediglich Erfolgsvermeidung. Es sei nur daran erinnert, daß es bei Zivilverfahren vor Amtsgerichten keine Anwaltspflicht gibt und sich somit bei einem Streitwert von 120 oder 240 Euro (der Monatsbetrag für 1 oder 2 Jahre) das Verfahrensrisiko laut einem Prozesskostenrechner Zivilrecht auf bescheidene 98,18 Euro beläuft (Beklagter hat Anwalt). Und der ein oder andere hat ja auch eine Rechtsschutzversicherung, die ja nicht nur einen Anwalt stellen würde, sondern vor Zusage selbst schon prüft, ob ein Verfahren nicht von vornherein sinnlos erscheint.


    Die Behauptung mit der Kompetenzunterscheidung zwischen Innenstadt und Villenviertel muss man garnicht kommentieren. Man müsste sich nur noch zwischen Arroganz und Unterwürfigkeit entscheiden.

    Gab's sowas ähnliches hier nicht auch schon vor Jahren mit dem Internet-TV von Vodafone? Also nicht, daß es dadurch generell unbeschränkt war, aber mit entsprechenden Verträgen war die Nutzung der online verfügbaren Sendungen nicht an irgendein Datenvolumen gebunden, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von altaso
    Nur, hier haben es die Anbieter nicht nötig. Der Kunde zahlt ja 200 EUR für unlimited. Die Anfragen allein in diesem Forum zeigen es ja...

    Wäre mal interessant, wieviele der D1/D2 Unlimited- Verträge es überhaupt gibt. Das ist doch vermutlich absolute Nischenware im Promillebereich (oder weniger), die zur Bilanz praktisch nichts beiträgt.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es ist doch sowieso keiner mehr bei O2, für den Dinge wie ungestörte Telefonie, akzeptables Datennetz, akzeptabler Support und korrekte Rechnungsstellung wichtig sind.


    Die, die noch bei O2 sind, stören sich nicht an den Netzschäden und anderen Schäden.
    Also alles im grünen bzw. blauen Bereich :top:.

    Ich habe und hatte ungestörte Telefonie, akzeptables Datennetz, akzeptablen Support und korrekte Rechnungsstellung.


    Im Diskurs mit Antis, Trollen, Hassern und Wutbürgern kommt man sich fast als Fanboy vor, obwohl man ja gefühlskalt an die Sache herangeht, keine Bindung empfindet und ohne weiteres wechseln würde.

    Wenn die Beschwerde versandet, dann muss man eben auch mal Klage einreichen. In Fällen wie solchen ist ja eigentlich klar, daß der Vertragspartner damit nicht durchkommen wird. Aber natürlich stehen dem einiger Aufwand und dann nur 24 Euro Ertrag gegenüber.

    Von einem Grundschüler wird man das Aufstellen von Gleichungen nicht verlangen können. Aber ich denke, daß man ihm die Lösung mit den zwei Gleichungen durchaus verständlich erklären kann. Nur würde ich das nicht mit dem Einsetzen der einen Gleichung in die andere machen, denn das ist vom Abstraktionsniveau unnötig hoch. Wenn man hingegen beide Gleichungen auf's gleiche Symbol auflöst, gleichsetzt und damit dann die Lösung berechnet, dann ist das leichter nachvollziehbar. Und den Umweg über x und y für die beiden Protagonisten verwirrt nur unnötig, während I und M gleich einleuchtet. (-:=

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    Original geschrieben von HDTV
    Wer mehr rausholen will, als eine Standardantwort von Sachbearbeiter XY, wird den Klageweg gehen müssen. Aber Achtung: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Kostenrisiko beim Gerichtsprozess + Internetzugang für 49 Cent pro MB ab 01.06.2017, da sich die Abschaltung des IP+ nicht verhindern lässt.

    Ist ja Prepaid, sodaß man Megarechnungen weder befürchten muss, noch erhoffen kann. <-;<

    Hauptsache, daß man mittels einer verdrehten Wiedergabe eine Diffamierung und Beleidigung heraushauen kann, oder? Zum einen ist das eine eine überaus formale, papierbasierte Behörde und das andere ein modernes Telekommunikationsunternehmen, das nicht ein bis mehrere Jahrhunderte Vorgangsaltlasten mit sich herumschleppt. Zum anderen ist "ein Vorgang draus gemacht wird" nicht ganz dasselbe wie "ist naheliegend, daß dafür nicht drei Vorgänge angelegt werden".


    Die Münchener TT'ler können den Widerspruch ja auch noch in die Privatbriefkästen der O2-Manager einwerfen und das Zusammentreffen im P1 zum IP+-Gespräch nutzen.