ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Franky57
Nochmal für alle Nichtjuristen: in diesem Thread geht es nicht um Klage oder Klagebegründung.
Es geht um KLAGEVERMEIDUNG im Vorfeld.
Es handelt sich um die einzige kostenfreie Variante. Ich hatte doch mehrfach geschrieben, daß der Widerspruch juristisch wertlos ist. Die Herangehensweise ist ausschlaggebend.
Wir machen sowas jeden Tag, und weil wir uns hier für andere fremde Forenmitglieder Mühe geben, ärgern wir uns halt über einige Einträge, weil der Thread unübersichtlich wird.
Es geht um Beiträge, welche keinerlei neue Erkenntnisse liefern oder bessere Lösungsmöglichkeiten liefern.
Dafür sollte man die Foreneinträge schon komplett lesen.
Und auch ganz oben steht, daß es sich um einen Vorschlag handelt - niemand muß sich dran beteiligen. Wenn jemand schlauer ist, dann handelt er halt anders.
Wenn man selbst kein Jurist ist, gibt es keinen Unterscheidungs- und Absetzungsgrund.
Fett zu schreiben, zu erinnern, Vorgaben und Einschränkungen zu postulieren, steht niemandem gegenüber anderen Mitgliedern zu.
Ob etwas ein paar Euros oder einen Haufen Zeit kostet, unterscheidet sich nicht grundsätzlich. Auch von einem umfassenden, ausgefeilten, an dutzende Adresse parallel versendeten Schreiben lässt sich höchstens ein Kleinunternehmer oder Privatmann einschüchtern.
Was soll das penetrante Auftreten im selbstgewählten Plural, wenn man gar nicht zum Gruppensprecher gewählt worden ist?
Thementreue einfordern, aber selbst themenfremde Sprüche ablassen.
Es geht nicht um größere und kleiner Schläue. Wenn man sich als Leiter darstellt, dann muss man seine Leitungseignung auch unter Beweis stellen und für die Leitungsentscheidungen einstehen.
Ein Widerspruch an ein Unternehmen ist nur ein Schreiben wie jedes andere auch, denn nur Behörden müssen auf Einreden reagieren. Aufwendige, andauernde und konsequente Klagevermeidung ist lediglich Erfolgsvermeidung. Es sei nur daran erinnert, daß es bei Zivilverfahren vor Amtsgerichten keine Anwaltspflicht gibt und sich somit bei einem Streitwert von 120 oder 240 Euro (der Monatsbetrag für 1 oder 2 Jahre) das Verfahrensrisiko laut einem Prozesskostenrechner Zivilrecht auf bescheidene 98,18 Euro beläuft (Beklagter hat Anwalt). Und der ein oder andere hat ja auch eine Rechtsschutzversicherung, die ja nicht nur einen Anwalt stellen würde, sondern vor Zusage selbst schon prüft, ob ein Verfahren nicht von vornherein sinnlos erscheint.
Die Behauptung mit der Kompetenzunterscheidung zwischen Innenstadt und Villenviertel muss man garnicht kommentieren. Man müsste sich nur noch zwischen Arroganz und Unterwürfigkeit entscheiden.