ZitatOriginal geschrieben von altaso
Habe es per Brief mit Einschreiben Einwurf, per Fax und per Email hingesendet. Heute morgen habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen. Fazit: Den Brief konnte man finden im System (alles andere angeblich nicht!). Es wurde nochmal nach gefragt, was genau ich damit bezwecken möchte. Ich habe mein Anliegen noch einmal kund getan und der Mitarbeiter hat das ganze zur weiteren Bearbeitung an einer anderen Abteilung gereicht. Nach seiner Aussage wäre ohne mein Anruf dieses NICHT geschehen. Mein Fall wird nun wohl geprüft und er versicherte mir, dass ich das ganze schriftlich beantwortet bekomme!
Ich kann daher allen nur raten: Anrufen und mit Nachdruck prüfen, ob das Schreiben angekommen ist und auch bearbeitet wird. Ansonsten unbedingt mit Nachdruck erklären, dass es weitergeleitet wird zur Bearbeitung!!!
Wenn ein Anliegen in dreifacher Ausfertigung eintrifft, dann ist naheliegend, daß dafür nicht drei Vorgänge angelegt werden, sondern einer. Bei oft auch so parallel eingereichten Kündigungen hat da ja auch niemand was dagegen.
Wäre natürlich interessant zu wissen, ob Widersprüche generell abgeheftet werden oder, ob die abseits ihrer Standardthemen nicht gerade umfassend ausgebildeten Kundebetreuer nicht wissen, wie das Unternehmen damit verfährt. Prinzipiell muss ein Unternehmen einen Widerspruch nicht immer explizit beantworten. Damit hätten Unzufriedene mittels immer neuer Widersprüche ja eine enorme Nervmöglichkeit. Ein Widerspruch dient ja auch der Wahrung von Ansprüche, aber er ersetzt eine Klage ganz und garnicht. Mit Beantwortung erhält man dann eben eine Ablehnung des Widerspruches. <-;<