Beiträge von drueckerdruecker

    Wenn's darum geht, daß das nach einer klassichen Armbanduhr aussehen soll, dann gibt es das entweder in diesem Preisbereich nicht oder ich kenne es nicht. Falls es um die Funktionalität geht, gepaart mit einer gewissen Eleganz und komfortablen Unklobigkeit, dann würde ich das Mi Band 2 in den Raum werfen. Gehört wie das allseits bekannte Mi Band (1) zu den Dauerläufern (ungefähr ein Monat), zeigt auf "Knopfdruck" (oder Armgeste) die Uhrzeit an, wahlweise auch mitsamt Wochentag/Datum. Es kann auch die Schritte anzeige und wahlweise auch den zugehörigen Kalorienverbrauch und den Puls. Nach der Einrichtung ist auch ein Betrieb ohne App möglich. Mit App sind auch Schlafdokumentation, Anruf- und Message-Benachrichitigung möglich. Gibt's vom freundlichen Chinesen zeitweise und gerade jetzt für 20€ frei Haus.

    Gerade zufällig drauf gestoßen, schon ein paar Wochen her, ging aber wohl nicht breit durch die Medien, war ja auch von Anfang an außer Schock und Schwindelgefühl nicht passiert:


    Teure Internetnutzung: Kunde bekommt Mobilfunk-Rechnung über 1,3 Millionen Euro


    Was mich in diesem Zusammenhang mal interessieren würde: Vor einigen Jahren haben ja einige den "Mein Base" mit ADAC-Kostenbremse abgeschlossen. Was hattet ihr denn da so als höchste Monatssummen auf der Rechnung, vor der Reduzierung auf das vereinbarte ADAC-Höchstniveau?

    Zitat

    Original geschrieben von softdown3
    Danke. Das ist aber auch eine weitere Option.


    Kann mir niemand etwas zur Abschaltung der Free Karte sagen?

    Liegt wahrscheinlich daran, daß niemand O2 Free Prepaid kennt.


    Free kenne ich bei O2 bei Postpaid-Verträgen dieses Namen mit dem Kennzeichen der Drosselung auf 1 mbit/s und bei manch anderen O2/Base-Verträgen als ebensolche Option. Möglicherweise meinst du die O2 Freikarte. Ob sich zum namentlichen Vorgänger O2 Loop was dahingehend geändert hat, weiß ich nicht, aber traditionell schaltet O2 ungenutzte, eigene Prepaids nach 6 Monaten ab. Umgehen konnte man das außer durch Nutzung auch durch regelmäßige Aufbuchung von Kleinbeträgen per Überweisung.


    Wenn die Netzclub-Werbung nicht stört oder die Gratisflat sogar nützlich sein könnte, spricht alles für Netzclub.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    dann widerspricht man eben und schaut was in 24 Monaten ist...


    Sie erhöhen nicht einfach. Sie fragen ob man damit einverstanden ist, ihnen freiwillig mehr zu bezahlen ... :D
    Wer nicht "nein" sagt, ist damit einverstanden und hat automatisch verloren.

    Bin ich das, der bislang und aktuell etwas Grundsätzliches missverstehe? Ich war der festen Ansicht - und bin's eigentlich immer noch - daß laufende Verträge nicht durch ein ausbleibendes "Nein" geändert werden können, sondern eines expliziten "Ja"s bedürfen. Sonst könnte der andere, zahlende Vertragsparnter ja auch einfach ein Schreiben schicken, daß er wegen diversester Ausgaben- oder Kostenerhöhungen ab übernächstem Ersten für die vereinbarte Leistung nur noch x€ weniger zahlen werde, falls nicht ein Widerspruch erfolge. Und dann hofft man einfach drauf, daß die das vergessen - oder für nicht beantwortungswürdig halten. Vertragsänderungen bedürfen doch beidseitiger Zustimmung. Einzig Änderungen an gesetzlichen, im Vertrag erwähnten Bestandteilen wie die Mehrwertsteuerkann man nicht ausweichen, wenn der andere sie durchreichen möchte. Höhere Beschaffungskosten (EU-Roaming und Diversestes) für den Anbieter rechterftigen genausowenig eine Preiserhöhung, wie niedrigere Beschaffungskosten einen Anspruch auf einen Preissenkung darstellen.


    Wer sich nicht rührt, nicht rühren kann, nichts davon mitbekommen hat oder das für nicht beantwortungswürdig hält, der hat auch nach dem vom Anderen gewählten Zeitpunkt noch genau denselben, laufenden Vertrag wie von beiden vereinbart.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    In der Schweiz gibt es einen Gewichtszoll - der Warenwert interessiert die da kaum.


    https://www.ezv.admin.ch/ezv/d…bemessungsgrundlagen.html

    Nur, falls für diese Warenart keine andere Bemessungsgrundlage existiert.

    Zitat

    Gemäss Art. 2 des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) sind Waren, für deren Veranlagung keine andere Bemessungsgrundlage festgesetzt ist, nach dem Bruttogewicht zu veranlagen (Ansatz in CHF je 100 kg brutto).

    Wäre natürlich schon lustig, wenn es eine Liste gäbe, wo für Safran, Sand, Smartphones und SUVs Zolltarife pro 100 kg Bruttogewicht angegeben wären. (-;=

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Anders ausgedrückt und offen gesprochen:
    Abhängig von der Bonität des Kunden werden bestimmte Zahlungsmethoden gar nicht erst angeboten. Das ist sehr professionell.

    Vom Prinzip her sicherlich, aber wie wir hier sehen zumindest im Einzelfall völlig erratisch. Einen jahrelangen Stammkunden mit hohen Umsätzen und zuverlässiger Abbuchung auf einmal in ein anderes, bahnseitig teureres Zahlungsverfahren zu zwingen, ist ja unvernünftig. Da wäre es wahrscheinlich billiger, erstmal eine Zahlungsverzögerung oder gar einen Ausfall zu verdauen.

    Mit generell kostenpflichtiger Datennutzung - wie früher bei Genion oder Flat M - gibt's garnichts mehr. Aber das macht ja nichts, denn die Nichtnutzung der Inklusivdaten frisst ja kein Brot. Und vielleicht wird sie ja doch mal benutzt, ob versehentlich oder absichtlich. Derzeit günstigste Allnetflat dürfte Discoplus sein, eine Marke der Drillisch AG. Einmalig 30€, monatlich 6€, SMS 9c, Allnetflat, ohne Kündigung dauerhafter Monatspreis, (500MB, LTE, deaktivierbare Datenautomatik).


    https://www.discoplus.de/pdf/6…b5ulb6vn2p02d78bk2uv733b2


    Bekommen kann man's zum Beispiel über Check24.