Vor Gericht und auf hoher See...
ZitatOriginal geschrieben von thomytiger
Ich hab die Karte schon benutzt und das u. a. mit dem Anruf zum AV-Markt, dementsprechend ist ein Widerruf ausgeschlossen...wenn Du die vorangegangenen Antworten gelesen hättest, dann wäre es Dir aufgefallen. Zumal jemand anderes hier geschrieben hat, dass er selber im Shop war, die SIM, das Handy und das Geld in bar mitgenommen hatte.
Bei Einkauf oder Vertragsabschluß im Laden existiert kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Deshalb war in diesem Fall die Auszahlung sofort und bar an der Ladenkasse möglich.
Ist das denn so, daß der verpflichtende Testanruf beim Verkäufer schon die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist bei Fernbestellungen (Internet, Telefon,...) aufhebt?