Re: OMG....
ZitatOriginal geschrieben von Sprite
Ich frage mich dabei immer: was machen solche Leute etwa bei wirklich wichtigen Sachen?
Ist doch ganz einfach, nämlich dich fragen. Aber soweit steigerte sich die Sache ja noch nicht. <-:<
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Re: OMG....
ZitatOriginal geschrieben von Sprite
Ich frage mich dabei immer: was machen solche Leute etwa bei wirklich wichtigen Sachen?
Ist doch ganz einfach, nämlich dich fragen. Aber soweit steigerte sich die Sache ja noch nicht. <-:<
1. ein Vertrag in irgendeinem Netz mit Freiminuten, der mittels Auszahlung 2 Jahre bezahlt werden kann, natürlich auch gern mit Internet, Frei-SMS oder Intern/Festnetz-Flat
oder
2. Vodafone Sprach- oder/und Datenverträge, deren Auszahlung 80% der 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit abdeckt
ZitatOriginal geschrieben von Rumpel-Tumpel
Oder ob ich doch mit Vertrag mache? Ich weiß es nicht... Eigentlich bin ich nicht bereit soviel Geld für "Spielzeug" auszugeben. :confused:
Auch mit Vertrag wirst du das Spielzeug selbst bezahlen. Die Abzahlung über den Vertragszuschlag ist nur ein Blendungsmittel, um die Kundschaft vom eigentlichen Kaufpreis abzulenken und in den Vertrag zu locken. <-:<
Um ebenfalls zur ungefragten Frage beizutragen: Wenn auch Ministerien und Lexika Miete und Leihe nach dem Fluß von Barmitteln unterscheiden, so heißt das ja noch lange nicht, daß Vermieter und Verleiher von Filmen, Fahrzeugen oder Menschen mit der zutreffendsten Bezeichnung bezeichnet werden müssen oder sich selbst um Korrektheit bemühen müssen.
Zum Thema ist das meiste wohl schon gesagt. Einen kleinen Freibetrag gibt es durchaus, der meines Erachtens für gelegentliche Vermietungen infrage käme, nämlich weniger als 256€ gemäß §22 Nr.3 EStG, die sogenannten "Sonstigen Einnahmen". Dazu gehören ausdrücklich " z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände". Die Vermietgegenstände werden ja in unserem ausdrücklich nicht zur Vermietung angeschafft, sondern sind sowieso schon vorhanden. Zu berücksichtigen ist aber, daß der obige Freibetrag ab Überschreitung komplett entfällt und natürlich auch sowas wie Auszahlugen zu Mobilfunk-, DSL- oder sonstigen Vertragsvermittlugen dazuzuzählen ist. Und natürlich erst mit anmeldetem Gewerbe lassen sich Miet- und Unterhaltungskosten gegenrechnen oder auch Anschaffungskosten weiterer Vermietungsgegenstände.
Gibt's schon das ganze Jahr nicht mehr - zuerst zum Jahreswechsel durch Provisionskürzungen der Anbieter (theoretisch umkehrbar), zwei Monate später Wegfall des Umsatzsteuerprivilegs (unumkehrbar). Für'n Fünfer bekommt man mitunter solche Tarife, auf effektiv Null braucht man nicht zu hoffen.
Brauchbare, nicht hoffnungslos veraltete Modelle in dem Preisbereich gibt's wohl nur wenige. Attraktiv wäre es mit dem Vodafone Smart 4 Turbo (LTE, Kitkat, Quadcore, 1GB RAM, 4.5"), das ja dieses Jahr des öfteren für unter 70€ frei Haus zu kaufen war. Oder das ZTE Blade L3 (Dualsim, Lollipop, Quadcore, 5"), welches ja für 75€ erhältlich ist. Oder eine Auszahlung/Rechnungsreduzierung statt eines Gerätes.
Dann liegt es daran, daß man sich mit der Anschaffung des 6s um keinen ganzen Schritt vorwärtsbewegt hat.
<-;<
MHD und Best Before entspricht doch einander. Beides sagt keineswegs aus, daß es Tage oder Jahre suboptimal oder gar gesundheitsgefährdend sein wird. So interpretiert und weggeworfen wird's gleichermaßen in beiden Varianten. Bei hiesiger Inverkehrbringung wird man ja zumindest ein Zusatzetikett mit Zutaten und MHD anbringen müssen.
Warum auf die 350ml ein MDH von mindestens 3,5 Jahren, auf das große Gebinde aber eins von lediglich einem Jahr gedruckt wird, ist in der Tat rätselhaft. Der Gedanke, daß das kleine schnell leer, das große aber länger braucht und sowohl viel öfter geöffnet wird und Verderb da besser gedeihen kann, ist natürlich richtig. Aber nicht nur landen die Großgebinde in aller Regel ja auch bei Großverbrauchern. Nein, das MHD bezieht sich ja sowieso immer auf den ungeöffneten Zustand, nach Öffnung gibt es keine Gewährleistung mehr durch Hersteller und Händler und der Kunde hat die weitere Tauglichkeit selbst zu beurteilen.
Persönlich würde ich die Gallone ebenfalls keinesfalls am Stück verbrauchen, sondern auf kleinere Flaschen verteilen. Die Gefrierfähigkeit im konkreten Fall kann ich nicht beurteilen. Meine Erfahrung aber ist, daß Soßen allgemein sehr gut auch jenseits und weit jenseits des MHD haltbar und unverändert genießbar sind. Bei frischen, kühlpflichtigen Soßen (Salat & Co.) gilt das natürlich nur begrenzt, ansonsten aber wird es mit zunehmender Süße oder Schärfe unkritischer, sodaß ich mir bei Tabasco keine Sorgen machen würde. Gut möglich, daß sich nach längerer Zeit farblich unterscheidbare Schichten bilden, aber das lässt sich ja leicht wieder vereinheitlichen. (-;=