Beiträge von mavolta

    Erstattung


    Ich denke, es hängt davon ab, was genau im Vertrag zwischen Händler und Kunde steht: Nur wenn da z.B. steht "Auszahlung von x-mal EUR xx,xx" könnte man weitere Zahlungen verlangen, wenn aber z.B. die Formulierung lautet "Erstattung der Quam-Grundgebühr in Höhe von EUR xx,xx für x Monate" sieht's schlecht aus, da ja keine zu erstattenden Grundgebühren mehr anfallen.


    Im ersten Fall hätte halt der Kunde ein Schnäppchen gemacht, im zweiten Fall der Händler. Das ist nur fair, man hätte schließlich auch Einmalauszahlung wählen können.


    Interessieren würde mich mal, ob alle Händler ihre Quam-Provisionen auch erhalten haben.

    Moment, Leute. Ich habe mich nicht ganz präzise ausgedrückt. Ich rede NICHT von Rufnummerntausch, sondern will schlicht und ergreifend meine schicke D1-Nummer, wenn der D1-Vetrag beendet ist, auf einen BEREITS BESTEHENDEN O2-Genion portieren. Sinn der Aktion: Genion-Altkonditionen behalten. Kann doch für den aufnehmenden Netzbetreiber (O2) kein größerer Aufwand sein.

    Vielleicht weiß einer der Netzbetreiber-Insider schon genaueres:


    Wird es möglich sein, eine Rufnummer eines auslaufenden Vetrages auf einen schon bestehenden Vertrag zu portieren (evtl. auch nur als Kulanzleistung unter besonderen Voraussetzungen [z.B. RV oder Händlerkarten])?

    Warum kundenfreundlich, wenn's auch ohne geht...


    Trotz der im Einzelfall damit verbundenen Probleme (Stichwort 'Sparfüchse'), die hier schon genannt wurden, wäre ein Jingle (á la City) oder eine Ansage "Achtung, Sie verlassen das Netz von T-Mobil" oder "Willkommen im Netz von D2-Vodafone" beim Rufaufbau sicherlich die transparenteste und kundenfreundlichste Lösung. Technisch ohne weiteres realsierbar wäre auch eine senderseitige Unterdrückung dieser Ansage per USSD-Code, um Problemen z.B. bei Datenverbindungen vorzubeugen.


    Da eben diese Lösung NICHT angestrebt wird, drängt sich mal wieder massiv der Verdacht auf, daß die NB Kohle machen wollen, indem für die Abfrage Aufwand und Kosten entstehen oder eben 'blind' gewählt wird.


    Meiner Meinung nach sind die bislang angestrebten Lösungen bezüglich der Kostentransparenz höchst fragwürdig. Vielleicht ergibt sich im Laufe der Zeit ja eine eine Lösung wie oben beschrieben auf juristischem Wege?! Zu hoffen wäre jedenfalls, daß irgendein Verbraucherschutzverband o.ä. so auf Zack ist, daß er die Sache gerichtlich klären läßt.


    Gleiches gilt m.E. für die Frage, ob es rechtens ist, daß Rufnummern (wie derzeit geplant) nicht auf PrePaids portiert werden können, denn einerseits wurde entschieden, daß die NB ihrer Verpflichtung, die Kosten eines Mobilfunkanschlusses transparent zu halten, durch das Angebot von PrePaid-Tarifen nachkommen, andererseits hat der Nutzer ein Anrecht auf seine Rufnummer. Zusammengenommen bedeutet das doch nichts anderes, als daß ich auf eine PrePaid portieren können muß, wenn ich a) meine Rufnummer behalten und b) das mir zustehende Recht auf 'Kostenkontrolle' (welche der NB zu gewährleisten hat) nutzen will.


    Fazit: Ein weites Feld für ambitionierte Verbraucheranwälte.


    Sind eigentlich schon Einzelheiten bekannt, ob einzelne NB die Portierung der Rufnummer auf bereits bestehende Verträge (zumindest in Einzelfällen aus Kulanz) zulassen wollen?

    Ich hatte damals auch bei Obocom bestellt (und die Lieferung/Auszahlung auch erhalten).


    Wenn ich mich richtig an die damaligen Statements von Herrn Obermüller (Obocom) im Obocom-Forum erinnere, wurde die Auszahlung zu einem festen Termin nach Freischaltung vorgenommen, also nicht in Abhängigkeit (evtl. verzögerter) Provisionszahlungen von Quam. Ich gehe also davon aus, daß auch Obocom in Vorleistung gegangen ist.


    Ich hoffe sehr für Obocom, daß die ihre Provisionen von Quam erhalten haben, Obocom hat nämlich eine wirklich gute Leistung gezeigt. Es wäre geradezu tragisch, wenn solche kleinen Händler jetzt für den dilletantischen Auftritt von Quam in D bluten müßten.

    Was Du meinst, ist die MNP ("Mobile Number Portability"). Wie der Name schon sagt, geht es dabei um Mobil-Nummern, also (nachzulesen bei der RegTP) Nummern mit den Vorwahlen 015x, 016x und 017x.


    Die von Dir genannte Vorwahl 02365 ist eindeutig NICHT eine der Vorwahlen des o2-Mobilfunknetzes (0176, 0179), sondern eine stinknormale Ortsnetz- (also Festnetz-) Vorwahl, die also nicht von den Regelungen betreffs MNP erfaßt wird.


    O2 bietet bei dem Produkt Genion lediglich den zusätzlichen Service, eine mit einer Ortsnetz-Vorwahl versehene Rufnummer zusätzlich zur Verfügung zu stellen und auf den o2-Mobilfunkanschluß (mit 0176- oder 0179-Vorwahl) zu routen. An der Tatsache, daß es sich nicht um eine o2-Mobilfunknummer handelt (und MNP mithin nicht greift), ändert sich NICHTS.


    Wenn Du diese 02365er Nummer behalten willst, kommt also nur eine Portierung von o2 zu einem Festnetz-Vollanbieter (z.B. DTAG) in Frage, oder eben die Beibehaltung des Genion-Anschlusses, was u.U. billiger kommt; nichts hindert Dich im übrigen daran, den Genion-Anschluß zuhause zu nutzen und unterwegs einen anderen (neuen) Mobilfunkanschluß eines anderen Anbieters.



    Alles klar?