Beiträge von mavolta

    Ich hatte ja eigentlich darauf gehofft, daß das Samsung SGH-i500 bald mal auf den Markt kommt, aber langsam glaube ich nicht mehr daran...


    Bei dem Preis ist der Treo ja vielleicht doch die bessere (auf jeden Fall aber billigere) Alternative.


    Eine Frage habe ich aber noch: Wird bei Nutzung einer o2-SIM-Karte die Home- bzw. City-Zone angezeigt?

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig.


    Sehe ich absolut genauso.

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Na vielen Dank mavolta! :rolleyes:


    Du kannst mir glauben, ich wußte schon, wovon Du gesprochen hast. :rolleyes:


    Meine Einschätzung stammt nicht von mir, sondern von einem politikwissenschaftlichen Professor, der von sich behauptet auf dem Gebiet des Völkerrechts besonders bewandert zu sein.


    Na dann bitte harte Fakten, vielleicht auch ohne Augenverdrehen!

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Damit ergibt sich aber doch die Frage, ob die BRD überhaupt berechtigt war, über Gebietsverzicht zu entscheiden, da die BRD ja nicht alle "Reichsbürger" vertritt.
    Wenn dies verneint würde, dann müßte auch heute noch das DR (und damit der Gebietsanspruch (weitere Konsequenzen sehe ich nicht)) weiter existieren, oder?


    Die Mehrheitsmeinung geht davon aus, daß die offenen Fragen in Bezug auf Berlin und "Deutschland als Ganzes" (alliierte Formulierung, die letzlich gleichbedeutend ist mit "Deutschland" oder "Deutsches Reich" ist) mit dem 2+4-Vertrag von 1990 abschließend geregelt wurden. Dies unterstellt, daß die Regierungen der beiden deutschen Teilstaaten, die ja diesen Vertrag unterzeichnet haben, legitimiert waren, für das Reich zu handeln. De facto stellt 2+4 damit den endgültigen Abschluß des WKII, also quasi einen Friedensvertrag mit dem Reich, dar, auch wenn der Vertrag nicht expressis verbis so bezeichnet wird.


    Es gibt aber, wie Du richtig vermutest (und ich auch weiter oben schon angedeutet habe), eine Mindermeinung, die eben diese Legitimation bestreitet, da in der Anerkennung des derzeitigen Grenzverlaufs gleichsam vertragliche Regelungen zulasten des Reichs getroffen wurden. Diese Meinung geht davon aus, daß die BRD zwar für das Reich handeln kann, wenn die Verträge neutral oder zugunsten des Reichs lauten, nicht aber, wenn Nachteile zulasten des Reichs entstehen (Anerkennung von Annexionen). Eine Annexionen begründet nach Lage des Völkerrechts nur dann wirksam den Wechsel der staatlichen Hoheit über ein Gebiet, wenn er dem z.B. durch Volksabstimmung frei geäußertem Willen der dort ansässige Bevölkerung entspricht, d.h. ohne politischen Zwang oder vorherige ethnische "Säuberung" durch Vertreibung. Nochmal die wichtige Anmerkung, daß ich keine Gebiertsforderungen postuliere, sondern nur mögliche Rechtsstandpunkte darstelle.


    Ich weiß nicht, ob sich 1990ff. das BVerfG mit diesen Einwänden befaßt (und damit endgültig entschieden) hat, ich vermute dies aber. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, daß das BVerfG von der oben dargestellten Mehrheitsmeinung abweicht.

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Genau dies bestreite ich und behaupte, dass die meisten Völkerrechtler das genauso sehen.




    Charta der VN (26. Juni 1945):


    Artikel 53


    1. Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.


    2. Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.


    Artikel 107


    Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Worauf ich hinaus wollte ist, dass es unerheblich ist.
    Es gibt etliche Gesetzestexte, in denen Sachen stehen, die heute irrelevant sind.
    Es gibt m.E. wichtigeres um das sich unsere Regierung kümmern sollte (innen- und außenpolitisch).


    Okay, Deine Meinung sei Dir unbenommen. Ich sehe es eben anders. Wenn bei einem Jugendcamp in Frankreich französische Jugendliche deutsche Jugendliche mit einem Gruß grüßen (verbal und mit der entsprechenden Handbewegung), der seit 1945 aus der Mode ist und das auch noch witzig finden, mag dies auch "iunerheblich" sein, da ja kein meßbarer Schaden entsteht. Schön ist es deshalb trotzdem nicht.


    Es mag für Dich unerheblich sein, von der Staatengemeinschaft als Angehöriger eines Staates klassifiziert zu werden, gegen den jederzeit ohne besondere Legitimation und ohne Konsequenzen kriegerische Gewalt eingesetzt werden kann (früher nannte man das "vogelfrei") - mich (und vermutlich auch andere) stört und verletzt das!


    Ich bin im übrigen der Ansicht, daß eine Regierung sehr wohl die Aufgabe hat, auf die Beseitigung von Zuständen hinzuwirken, an der sich ihre Bevölkerung stört.

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Analog ist es m.E. mit der genannten Feindstaatenklausel.


    Dann kann man sie ja ohne weiteres streichen - darauf wollte ich hinaus.


    Daß man das nicht tut, und unsere Regierung auch nicht darauf drängt ist einfach nur armselig.