Beiträge von mavolta

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    Original geschrieben von oecher
    Es dürfte sehr schwer fallen, diesen Teil der Charta zu aktivieren, da das Gewohnheitsrecht der vergangenen Jahrzehnte dem eindeutig entgegensteht.


    Da gibt es nichts zu aktivieren, das ist geltendes Völkerrecht.


    Im übrigen wäre mir neu, daß Gewohnheitsrecht dadurch konstituiert wird, daß man etwas nicht tut (in diesem Fall kriegerische Handlungen gegen die "Feindstaaten" (DE, IT, JP etc) vorzunehmen).
    Ich gehe allerdings davon aus, daß der BuKaSchrö den George Warrior Bush doch nicht so sehr verärgert hat, daß dieser momentan über Bombenangriffe nachdenkt.


    Aber man weiß ja nie... Letztens wurden die Ursachen des Stromausfalls im Nordosten der USA in der Gegend um die Niagarafälle lokalisiert, GWB befahl daraufhin einen Vergeltungsschlag gegen Nigeria... :D

    Naja, Allgemeinwissen ist schon ein sehr dehnbarer Begriff. Sicher muß man nicht sämtliche Verträge/BVerfG-Urteile etc. kennen, aber ich bin schon der Meinung, daß es niemandem schadet, mal im GG geschmökert zu haben. Glas Rotwein dazu - dann paßt das.


    Uns geht es in D ja relativ gut. Leider vergessen viele Leute dabei, daß das nicht immer so war und auch keinesfalls selbstverständlich ist. Eine gewisse grundsätzliche Beschäftigung mit der eigenen Geschichte sollte also schon sein, damit man die Vorzüge der Gesellschaft wirklich zu schätzen weiß - aber auch ihre Schwachpunkte erkennt. Nur so kann man sich dazu positionieren, nur so kann man Werte (z.B. Demokratie) als solche erkennen/verinnerlichen (und ggf. verteidigen) und nur so kann man auch Zukunft mitgestalten in dem Sinne, daß man falsche Entwicklungslinien erkennt bzw. eigene Vorstellungen entwickelt, was verändert werden soll.


    Wie schon Goethe (scnr) meinte:


    „Wer nicht von 3000 Jahren
    weiß, sich Rechenschaft zu geben,
    bleibt im Dunkeln, unerfahren,
    mag von Tag zu Tage leben.“


    Da ist schon was wahres dran...


    Und wie man sieht, kann Geschichte auch ziemlich spannend sein.

    Souveränität?


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    Original geschrieben von andi2511
    Deutschland hatte schon vor der Wiedervereinigung seine Souveränität wieder, auch wenn der Besatzungsstatus de fakto noch nicht aufgehoben war und in Hinblick auf Berlin Sonderregelungen galten.


    Hi Andi, denk jetzt bitte nicht, daß ich ständig mit Dir streiten oder den Advocatus diaboli geben will... :p


    Aber hinter das Stichwort Souveränität möchte ich doch mal ein ganz dickes Fragezeichen setzen.


    Diese war bis 1990 zweifelsfrei nicht gegeben. In der DDR sowieso nicht, und im Westen durch eine ganze Reihe gravierender Rechtsvorbehalte der Alliirten beschränkt, auf die erst 1990 mit 2+4 verzichtet wurde. Die Unterschriften von deutscher Seite unter 2+4 entsprangen wohl auch klaren Vorgaben der vier Vertragspartner. Wir hätten wohl kaum das Okay für den 3.10.90 bekommen, wenn die deutschen Vertragspartner gesagt hätten "Nö, wir haben keine Lust, diese Regelungen zu akzeptieren." Ich will jetzt keinesfalls die 2+4-Regelungen angreifen, aber von Souveränität kann da ja wohl keine Rede sein...


    Ferner wollen wir mal nicht vergessen, daß z.B. die Feindstaatenklauseln der Charta der VN weiterhin in Geltung sind. Sicher, das sind Lappalien - die betreffenden Klauseln werden (hoffentlich!) nie wieder zur Anwendung kommen. Aber ich bin schon der Meinung, daß Deutschland ein Recht darauf hat, nachdem es sich zu einem wertvollen Mitglied der Völkergemeinschaft gemausert hat, daß derartig (zumindest formal) diskriminierende Regelungen mehr als ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende in der Mottenkiste des Völkerrechts landen! Erst dann kann man von voller Souveränität sprechen.

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    Original geschrieben von Dexter
    Find ich ja echt erstaunlich (im positiven Sinne), wie hier über das Thema bzw. Seite diskutiert wird.


    Ja, macht ja auch Spaß und man lernt was dabei.


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    Allerdings ist mein kurzes Statement dazu:


    DEUTSCHES REICH?


    Dieser Beitrag wiederum trägt weder was konstruktives zur Diskussion bei, noch ist er dem bisherigen Niveau angemessen. Solche Statements finde ich nicht sehr hilfreich.

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    Original geschrieben von jochar
    Man kann darüber denken was man will ... die Verfassung des deutschen Reiches wurde mit Ende des 2. Weltkrieges seitens der Aliierten Streitkräfte auf EIs gelegt. Somit wurden die einzelnen Staatsteile von den kommissarischen Exekutiven und Judikativen "verwaltet".


    Jau, das heiß aber nicht, daß Deutschland (=DR) oder die Verfassung abgeschafft wurde.


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    Die Fragen aller Fragen sind nun:


    Tritt durch die Widervereinigung die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft ?


    Nein. Das GG von 49 tratt an die Stelle der Verfassung von 1919, es "überlagerte" sie quasi, und tut dies heute noch. Das heißt das, daß die Verfassung von 1919 zwar nicht de jure, aber de facto außer Geltung gesetzt wurde. Ich hoffe, das als Nicht-Jurist halbwegs zutreffend beschrieben zu haben.


    In die interessante Frage des Rechtsstatus der Verfassung von 1919 bringt Art. 140 GG Licht, der das Fortgelten der Art. 136-139, 141 der Verfassung vom 11.08.1919 bestimmt.


    Zitat

    Ist das das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzusetzen ?


    Ja.

    Zitat

    Ist es auch in juristischem Sinne eine Verfassung ?


    Ja. Gedacht war es aber als Provisorium, das nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands durch eine neue Verfassung abgelöst werden soll/kann, aber nicht muß.


    Zitat

    War die nachfolgende Verkündung und die Abstimmung zum Grundgesetz rechtlich einwandfrei ? Waren die Abstimmenden berechtigt dazu ?


    Ja, warum denn nicht?


    Wie gesagt, Art. 146 GG läßt ja durchaus die Möglichkeit zu, daß eine neue Verfassung (unter Wahrung der elementaren Werte des GG!) durch das deutsche Volk, d.h. durch eine einzuberufende Nationalversammlung, beschlossen wird. Falls Du Probleme mit dem GG hast, hindert Dich niemand daran, Dich dahingehend politisch zu aktivieren... :p

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    Original geschrieben von Martyn
    Gegenüber Polen hat ja Helmut Kohl auf Gebietsansprüche verzichtet, ob es mit Russland auch sowas gibt könnte ich nicht sagen.


    Die 2+4-Verträge von 90 regeln auch die Anerkennung des Status quo der Grenzen von 1945, wobei man aber durchaus einwenden könnte, daß die Regierung der BRD völkerrechtlich nicht legitimiert ist, Verträge einzugehen, die Gebietsverzichte zulasten des Deutschen Reiches festschreiben. Und bevor jetzt jemand wutentbrannt aufheult: Ich meine das rein juristisch! Wenn man die in diesem Thread genannten Quellen und deren Auslegung durch das BVerfG sorgfältig gelesen hat, sollte eigentlich klar sein, daß man über solche Fragen sachlich diskutieren kann, ohne gleich in eine bestimmte politische Ecke gestellt zu werden. Bin zwar kein Jurist, aber Staats- und Völkerrecht sind schon eine spannende Thematik.


    Hi xoduz, wie versprochen einige Bemerkungen zu Deinen Thesen:


    These 2: Die Deutsche Frage bezieht sich nicht primär auf die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in den völkerrechtlichen grenzen von 37, sondern auf die Klärung des Verhältnisses der beiden deutschen Teilstaaten, also eher auf praktische Aspekte. Perspektivisch auch auf eine Vereinigung beider Staaten, ,so wie sie 90 vollzogen wurde. Eine vollständige Wiedervereinigung Deutschlands (d.h. nach dem Stand vom 31.12.1937) stand sicher nicht ganz oben auf der Tagesordnung. Praktische Fragen wie z.B. Reiseregelungen, völkerrechtliche Vertretung gegenüber Drittstaaten etc. waren sehr viel akuter.


    These 3: Es wäre vielleicht wichtig darauf hinzuweisen, daß in beiden deutschen Teilstaaten das Verhältnis zum jeweils anderen deutschen Staat einen besonderen Status hatte, vgl. z.B. den erst 1974 (?) aus der DDR-Verfassung gestrichene Wiedervereinigungsgrundsatz, oder die Tatsache, daß die DDR aus BRD-Sicht nie Ausland war (weil es ja nur eine dt. Staatsangehörigkeit gibt, s.o.). Das Verhältnis DDR-BRD war trotz der Einbindung in die Machtblöcke also schon etwas anders als z.B. das Verhältnis Polen-Frankreich.


    These 5: Ich bin mir nicht sicher, ob die DDR wirklich einen Alleinvertretungsanspruch postuliert hat. Die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie gegenübner Polen und der SU reciht für diese Behauptung sicher nicht aus. Die DDR versuchte (nach 1974) eher, sich als eine Art "neue Nation" zu gerieren ("DDR-Bürger", nicht Deutscher).


    These 6: Spätestens mit dem Abschluß des "Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" am 21.12.1972 hatte die BRD die DDR de facto (wenn auch nicht de jure) als eigenständigen Staat anerkannt. Das sollte man nicht unerwähnt lassen.


    Das sind, wie gesagt, einige Sachen, die ich nicht inhaltlich kritisieren will, sondern wo ich meine, daß man sie zu diesem Thema benennen sollte. Auch wenn Dein Thema nur einen kleinen thematischen Ausschnitt umfaßt: Gut gemacht! :top:

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    Original geschrieben von xoduz
    Hab ich schon, ist nicht weiter schwer. ;)


    Mal abgesehen von der etwas kruden Intention der Jungs von der zitierten Homepage ist die Textsammlung die sich dort findet, sehr interessant. Da würde ich an Deiner Stelle nochmal ordentlich was abgrasen.


    Kannst ja Dein Referat mal posten, wenn's fertig ist. Wir geben dann unseren Senf dazu... :p

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    Original geschrieben von andi2511
    Ja. Nichtsdestotrotz würde ein so entstandener Staat den völkerrechtlichen Definitionen eines Nationalstaates genügen und früher oder später Anerkennung finden müssen.


    So habe ich das ungläubig von meinem ehem. Staatsrechtsprof. gelernt.


    Stimmt ja im Prinzip auch. Wenn z.B. Kroatien sich (notfalls gewaltsam) aus dem jugoslawischen Staatsverbund herausgelöst hat, wird man dem neugegründeten kroatischen Staat wohl schwerlich die Anerkennung verweigern können, da die staatsqualifizierenden Kriterien durchaus vorhanden sind.


    Wenn Fritze Müller hingegen seinen Garten umzäunt, aufrüstet und dann den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland verkündet und sodann das Königreich Fritzonien ausruft, gibt das Mecker...


    Mal am Rande: Hoffentlich fragt jetzt keiner, was mit Bayern ist... :D





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    Oder meinst du, aus Art. 146 geht die Berechtigung hervor, eine neue Verfassung in Kraft treten zu lassen, die mit wesentlichen Elementen der jetzigen Verfassung nicht konform geht? Das wäre eine interessante Frage, über die ich noch nicht nachgedacht habe...


    Natürlich müßten wesentliche Elemente (z.B. freiheitlich-demokratische Grundordnung, Grundrechte etc.) des GG gewahrt bleiben. Ich meinte nur, daß die Bundesrepublik Deutschland (als Staat unter dieser Bezeichnung) durchaus keinen Ewigkeitscharakter hat. Im Gegenteil, den Väter des GG war dessen provisorischer Charakter durchaus bewußt. Ich persönlich hätte es sehr begrüßt, wenn nach 89/90 eine ernsthafte Verfassungsdebatte in diesem Lande geführt worden wäre. Bei allem Verständnis für die Frage der Machbarkeit: Welche Probleme der 90 vollzogene Beitritt gemäß Art. 23 nach sich zieht, sieht man doch täglich. Art. 146 wäre ein sehr viel saubererer Weg gewesen...


    Wie man den Laden dann nennt (Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Repubik oder wie auch immer), halte ich übrigens für ziemlich zweitrangig. Ein Namenswechsel 1990 hätte freilich auch nach außen hin deutlich gemacht, daß hier eine Zäsur in der deutschen Geschichte vorliegt. Vielleicht wäre dann auch einigen Landsleuten in Ost und West klarer geworden, daß "weiter wie bisher" kein tragfähiges Zukunftskonzept nach 1990 mehr ist. Natürlich reicht ein Namenswechsel dazu nicht aus, aber Fakt ist doch, daß wir viele Probleme jetzt nur haben, weil 1990 keine Neubesinnung erfolgte, wie wir uns selber definieren, was wir eigentlich wollen und wie wir glauben, Deutschland auch in Zukunft auf einen guten Weg zu bringen.