ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Ja. Nichtsdestotrotz würde ein so entstandener Staat den völkerrechtlichen Definitionen eines Nationalstaates genügen und früher oder später Anerkennung finden müssen.
So habe ich das ungläubig von meinem ehem. Staatsrechtsprof. gelernt.
Stimmt ja im Prinzip auch. Wenn z.B. Kroatien sich (notfalls gewaltsam) aus dem jugoslawischen Staatsverbund herausgelöst hat, wird man dem neugegründeten kroatischen Staat wohl schwerlich die Anerkennung verweigern können, da die staatsqualifizierenden Kriterien durchaus vorhanden sind.
Wenn Fritze Müller hingegen seinen Garten umzäunt, aufrüstet und dann den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland verkündet und sodann das Königreich Fritzonien ausruft, gibt das Mecker...
Mal am Rande: Hoffentlich fragt jetzt keiner, was mit Bayern ist... ![]()
ZitatOder meinst du, aus Art. 146 geht die Berechtigung hervor, eine neue Verfassung in Kraft treten zu lassen, die mit wesentlichen Elementen der jetzigen Verfassung nicht konform geht? Das wäre eine interessante Frage, über die ich noch nicht nachgedacht habe...
Natürlich müßten wesentliche Elemente (z.B. freiheitlich-demokratische Grundordnung, Grundrechte etc.) des GG gewahrt bleiben. Ich meinte nur, daß die Bundesrepublik Deutschland (als Staat unter dieser Bezeichnung) durchaus keinen Ewigkeitscharakter hat. Im Gegenteil, den Väter des GG war dessen provisorischer Charakter durchaus bewußt. Ich persönlich hätte es sehr begrüßt, wenn nach 89/90 eine ernsthafte Verfassungsdebatte in diesem Lande geführt worden wäre. Bei allem Verständnis für die Frage der Machbarkeit: Welche Probleme der 90 vollzogene Beitritt gemäß Art. 23 nach sich zieht, sieht man doch täglich. Art. 146 wäre ein sehr viel saubererer Weg gewesen...
Wie man den Laden dann nennt (Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Repubik oder wie auch immer), halte ich übrigens für ziemlich zweitrangig. Ein Namenswechsel 1990 hätte freilich auch nach außen hin deutlich gemacht, daß hier eine Zäsur in der deutschen Geschichte vorliegt. Vielleicht wäre dann auch einigen Landsleuten in Ost und West klarer geworden, daß "weiter wie bisher" kein tragfähiges Zukunftskonzept nach 1990 mehr ist. Natürlich reicht ein Namenswechsel dazu nicht aus, aber Fakt ist doch, daß wir viele Probleme jetzt nur haben, weil 1990 keine Neubesinnung erfolgte, wie wir uns selber definieren, was wir eigentlich wollen und wie wir glauben, Deutschland auch in Zukunft auf einen guten Weg zu bringen.