Beiträge von Benjamin911

    - Geschlecht
    - Name
    - Adresse
    - Geburtsdatum
    - E-Mail Adresse


    Die Polizei geht davon aus, dass der Täter/die Täter „nur“ die Emailadressen entwendet haben, weil in der besagten Phishing Email die Personen nicht persönlich angesprochen wurden. Dies würden solche Personen tun, wenn es möglich wäre, weil solche Phishing Emails zu deutlich höheren Erfolgen führen.



    Soll sich doch DHL mit dem Problem beschäftigen! PS: möchte weder Geld oder sonst was , finde nur die betroffenen Kunden sollten informiert werden.

    Zitat

    Original geschrieben von dreamer_A
    Hast du nie Spam erhalten?
    Einige von uns Bekommen täglich mindestens paar Nachrichten Spam und heulen nicht!
    Dafür gibt es Spamordner und sichere Absenderliste.


    P.S. Geh mal zu Post und heule da! Ich bekomme am Samstag massenweise Spam von Post und "abbestellen" kann ich es nicht!



    Spam ist Spam Phishingmails ist etwas ganz anderes -erkundige dich bitte erstmal, bevor du mich hier mit rumheulen angehst.



    Gestern war auch wieder eine von DHL in meinem Posteingang. Also 2. angeblich von DHL und eine von click & Buy. Die Mailadressen sollte man wohl besser abschreiben. Bei meiner Freundin ist es heftig, da sie nur eine Mailadresse hat.

    [QUOTE] Original geschrieben von ChickenHawk
    Sorry aber Deine Ausführungen machen die Sache nicht wirklich besser, insbesondere wenn Du nach eigenem bekunden nicht mehr weißt ob Du die Hände erhoben hattest oder nicht.


    Damit wollte ich sagen, dass ich evtl. meine Hände beim Reden bewegt hatte, aber nicht Richtung Gesicht, Körper der Beamten.


    Weiter schreibst Du:


    Im Normalfall kommt die Polizei auch nicht an eine Wohnungstür wg. Lärmbelästigung und fordert denjenigen der die Tür öffnet sofort auf die Hände hochzunehmen bzw. so zu halten, dass die Beamten die Hände sehen können. Dies ist


    -Das habe ich doch nie geschrieben-wurde ja auch nicht gefordert.

    Das wir zu laut waren stimmt ja auch - dafür haben wir auch einen auf den Sack zu kriegen-keine Frage.


    Aber bekommen wir ja auch,einerseits kam vom Ordnungsamt Post, die bekommen 120,00 Eur ( Wohnungsinhaber) und zweitens meine Strafe.


    Von mir aus würde ich auch 450 € für die Ruhestörung zahlen aber ich werde beschuldigt gewaltätig gegenüber Beamte gewesen zu sein. Ich sehe dies genau andersherum. Klar ich war stakrk angetrunken- aber ich weiß noch was ich gemacht hatte und was eben nicht.


    "Unvermittelt erhoben Sie die Hände und Arme zu einem Angriff" Dies wollten die Beamten so sehen. Ich kann nartürlich nicht ausschließen ob ich diese erhoben hatte, aber garantiert nicht zu einem Angriff.




    @Drunken - Du fragst was ich erwarte- habe 3 Fragen im Anfangsposting gestellt. Was spricht dagegen es hier im Geplauder zu posten.


    Und natürlich habe ich Interesse an einem Thread den ich eröffne. Ich denke es ist legitim mal 2 Tage nicht schreiben zu können.

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Der TE hat sich doch ohnehin zur Sache eingelassen ("Ich habe meine Aussage schriftlich an die Polizei verschickt").


    Einer Anhörung durch das Gericht bedarf es gerade nicht, § 407 III StPO.


    In meiner schrifltichen Aussage, habe ich ganz klar darum gebeten, den Zeugen zu befragen. Dies ist nich geschehen, es kam jedeglich der Strafbefehl.

    ganz ehrllich ich bin zu diesem Zeitpunkt nie beleidigend oder gar handgreiflich geworden. Gern schreibe ich die Tage meine Aussage hier rein . Und zu der Geschichte mit den 90 Tagessätzen- Ja ich wurde schonmal mit 18 bestraft. Das ist eben das Übel wollte dieses Jahr mein Führungszeugnis bereinigen und nun kam diese Sache.


    Ich hatte niemals in meinem Leben etwas mit Gewalt zu tuen gehabt, so soll es auch bleiben- wenn aber das Urteil rechtskräftig ist, -- wird man abgestempelt.

    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    mein Einkommen haben die geschätzt und in Nrw gibt es Strafbefehle. Ich fülle mich unrecht behandelt und würde gern Widerspruch einlegegen. Es sind halt die Kosten wovor ich Angst habe. 450 € ist zwar eine Hausnummer aber kann ich durchaus zahlen. Nach meiner Meinung bin ich unschuldig.- und will gar nichts zahlen. Ja laut waren wir, und 130 € haben wir schon an Ortnungsamt bezahlt.


    Jemand hat ja geschrieben, es kann nochwesentlich teurer werden. Gern hätte ich mein Recht, aber falls es nichts bringt, bezahle ich die Strafe.

    mein Einkommen haben die geschätzt und in Nrw gibt es Strafbefehle. Ich fülle mich unrecht behandelt und würde gern Widerspruch einlegegen. Es sind halt die Kosten wovor ich Angst habe. 450 € ist zwar eine Hausnummer aber nach meiner Meinung bin ich unschuldig.


    Jemand hat ja geschrieben, es kann nochwesentlich teurer werden. Gern hätte ich mein Recht, aber falls es nichts bringt, bezahle ich die Strafe.