Hätte dann auch mal eine Frage :o :
Und zwar haben wir an meinem Zweitwohnsitz eine Wohnung gemietet.
Nun hat meine bessere Hälfte den Kühlschrank "enteisen" wollen( Küche ist im Mietpreis enthalten und Eigentum des Vermieters).
Fragt mich nicht wie, ich war nicht dabei, aber sie meint mit Hilfe eines Schraubenziehers die Eisbrocken rausgebohrt. ![]()
Sparen wir uns Kommentare dazu, zumindest wurde die Kühlleitung des Eisfachs ( Kein richtiges Gefrierfach, so eins zum 1-Tag-aufheben) durchbohrt. :mad:
Lange Rede, kurzer Sinn: Gas strömte aus, das Ding scheint Schrott.
Ist mittlerweile auch so geschätzte 10-15 Jahre alt(sieht zumindest so aus)...
Nunja, jetzt muss ich mich morgen an den Vermieter wenden.
Weiss jmd von euch, was auf mich zu kommt?
Denke mal, dass ich es bezahlen muss, ist ja nicht die Schuld des Vermieters, dass der Mieter den Schrank zerstört.
Muss ich nun den Zeitwert oder den Neuwert des neuen Gerätes bezahlen?
Der Zeitwert bei dem Alter dürfte ja gegen 20-50€ gehen, der Neupreis unweit höher.
Darf der Vermieter sich nun einen neuen Kühlschrank aussuchen, hinstellen und ich muss den bezahlen, egal wie teuer der ist?
Wäre ja äußerst ärgerlich, schätze ihn nicht so ein, aber theretisch könnte er sich ja einen 500€ Kühlschrank da hin stellen, ich bezahle ihn und ziehe in einem Jahr aus, und er gehört ihm...
Zahlt sowas wohl die Versicherung? Wohl kaum den Neuwert, oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.
MfG