Beiträge von heffertonne99

    Zitat

    Original geschrieben von ViP
    Naja, wenigstens gibt es überhaupt eine Anzeige bei Überschreitung der 160 Zeichen *g*



    Liegt wohl auch nicht daran!
    Selbst SMS die nur mit dem Inhalt "klar" abgeschickt wurden, wurden doppelt abgesendet.
    Da scheint das Pre irgendetwas zu machen, was ich leider nicht nachvollziehen kann!


    Wäre ich der Eizige, der dieses Problem hat, jedoch sind in anderen Foren wohl auch andere betroffen.


    Sehr sehr seltsam.
    Hier jmd dasselbe Problem?

    Nein.
    Auch kein Preware.
    Alles um Normalzustand.
    Das sch*** Ding schreibt wohl überlange SMS, eben aufgrund der schlechten Anzeige.
    Hat damit aber nichts zu tun, auch andere mit Homebrew-Apps sind wohl betroffen.

    Das ist löblich, und diese Entscheidung muss man dann zu gegebener Zeit erörtern.
    Und zwar dann, wenn mein Antrag abgelehnt wurde und man bei O2 auf vollkommen taube Ohren trifft.


    Aber ich muss nochmal betonen, dass bei vergleichbaren Problemen bisher keine Probleme bei O2 auftraten.
    Trotz Problemen wurde das Gerät auch beim letzten mal angenommen(wenn auch ungerne) und es wurde probiert, das Gerät zu reparieren.
    Mir geht es darum, dass ich einen gewissen Rahmen habe, in dem ich mich bewege.
    Gehe ich zum Laden, ohne Vorkenntnisse über die Gesetze und die Handhabung, und sage ich will, dass das Gerät gewandelt wird und ich mein Geld haben will, und das ist NICHT möglich nach 1x Austausch und 1xReparatur, so weiss man direkt, worauf ich hinaus will, nämlich nur mein Geld zurück.
    Das machts im folgenden noch schwerer.


    Auch argumentieren ist im Fall von Unwissen äußerst schwer!
    :p


    Mit der Argumentation von seby ist es jedoch einfacher, einen Mitarbeiter zu überzeugen, bzw. einem Mitarbeiter die Lage zu verdeutlichen.
    Wäre es von vorneherein klar, dass es NICHT mit dem Gesetz vereinbar ist, müsste ich es nicht probieren.
    Dann würde ich es wieder zur Repatur geben, das reparierte Gerät 2 Tage nutzen und dann bin ich auf jeden Fall in der Gewährleistung und im Recht.
    Nur würde mich dieses Verfahren 2-3 Wochen mehr Zeit und vor allem 2-3 Wochen mehr ohne mein Handy kosteN!

    Das ist sicher eine Sache.


    Jedoch gibt es Berichten zufolge tatsächlich Palm Pres, die dieses knartschen und Wackeln NICHT aufweisen sollen.


    Das ist alles eine Art der Sichtweise:


    "2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ..."


    Nach diesem Punkt wäre es in meinen Augen nicht möglich auch nur noch so schlechte Dinge zu reklamieren, wenn alle Artikel dieselben Mängel aufweist.
    Es ist eine starke Einschränkung in der Nutzung eine Telefons, sei es zum tippen von Mails/SMS oder zum telefonieren, wenn dies sich ständig hin und herbewegt oder man den Druckpunkt einer Taste nicht spüren kann.
    Jedes 25€ Telefon ist qualitativ hochwertiger als dieses 481€ produkt.


    Und da kann ich dir nur 100% zustimmen: Man sollte diese neuen Schrott-Sachen boykottieren.(zumindest das Palm Pre)


    Aber nunmal habe ich dies nicht getan! :D
    Vlt mal wieder eine dieser Lehren fürs Leben! :rolleyes:


    Von anderen weiss ich zumindest, dass O2 sich nicht so sehr anstellt und schon eine gewisse Toleranz einräumt.
    Grundsätzlich ist es nunmal auch nicht die Schuld von O2, sondern einzig und allein von Palm, die ihr Unternehmen mit diesem Gerät retten wollen, und so eine Sch**** produzieren.
    Und an die muss sich O2 dann wenden.


    Soll nun aber auch nicht so weit ausgeführt werden, schließlich haben sie mein Gerät aufgrund des Mangels letztendlich repariert, bzw. versucht zu reparieren.
    Das zeigt ja, dass Sie sich nicht auf oben genanntes Gesetz beziehen wollen oder können.Werden sie bei ein bisschen Druck beim nächsten mal auch nicht tun.
    Alle Kunden will o2 nicht verlierenSowas spricht sich rum.


    Soll nun auch nicht zu weit vom Thema abweichen.
    Die Mentalität heutzutage, hauptsache billig, kann ich ohnehin nicht nachvollziehen.
    Das geht vom Handy, dass man möglichst billig produziert, und ordentlich Gewinn einfährt , selbst wenn es 3mal repariert werden muss, bis zur neuen Billigpreis-Strategie bei Lebensmittel die hingepanscht werden ( Jedes mal wenn ich z.b. in der Schweiz bin ist es , als wäre man in einer anderen Welt- von der Lebensqualität gesehen), hauptsache es ist was drin :p
    So ist unsere "neue" Welt nunmal.


    Naja, nun aber zurück zum Thema. Das Einzige , was ich wissen wollte war ja lediglich, ob ein Austausch(DOA) auch als Nachbesserung zählt oder nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von seby


    Ist natürlich Blödsinn. Es heißt auch nicht Reparatur, sondern Nacherfüllung. Und das war definitiv ein Versuch einer Nacherfüllung.


    Der Meinung bin ich auch. Schließlich ist auch der Umtausch ein Versuch der Nacherfüllung.
    Dann werde ich das mit Bezug auf das von dir genannte Gesetz versuchen.
    Rein logisch spricht auch nichts dagegen, wie ich finde.


    Wie verhält es sich, wenn z.B. 2mal der Slider defekt war, beim 3ten mal ein anderer Defekt auftritt? Gilt es dann nicht?


    Ich werde dann mal Bescheid sagen, wenn sich was ergeben hat.
    Muss jetzt nur noch das Gerät mitspielen und wieder einen defekten Slider haben...
    Aber das wird es wohl ziemlich schnell...


    Allen vielen Dank, allen voran Seby!!!!



    Lieben Gruß

    Ist ne schwierige Sache.Es hat mir jmd per PN geantwortet, da hiess es:


    "Hallo,
    also der erste Austausch (= DOA vermutlich) zählt nicht als Reparatur.


    Für eine Wandlung benötigst Du 2 Reparaturversuche und das Gerät muss ein 3tes mal nun einen Defekt haben.


    Hier kann leider auch o2 recht wenig tun, denn der Hersteller hat das Recht auf 2x nachbesserung eines defekten Gerätes.


    Hast Du diese 2 Belege und wieder einen Defefkt? Dann bekommst Du ein Geld zurück - kein Gutschein."



    Wird wohl ne enge Sache, und kommt auf die Kulanz von O2 an.
    Muss ich wohl oder mal anklingen lassen wie man das lösen könnte.
    Der Verkäufer war recht kulant, mal sehn was man da machen kann.
    Wäre nur einfacher, wenn man sich direkt auf ein Gesetz beziehen könnte.
    Doch scheint es explizit keines zu geben, was genau diesen Fall beschreibt.

    Nein,


    ich würde ihn auch sofort wieder loswerden wollen, einfach aufgrund der Verarbeitung.
    Es kotzt mich so an, dass jedes mal alles wackelt und der Deckel klappert.
    Die Tastatur ist mir auch viel zu schwammig.


    Versuche ihn nun per Rücktritt vom Kauf wieder zum vollen Preis los zu werden... mal sehn wie das klappt...

    Zitat

    Original geschrieben von Röbelfröbel
    Am besten, du schilderst höflich dein Anliegen. "Auf den Putz hauen" mindert für gewöhnlich die Kooperationsbereitschaft des Händlers, der für die Qualität des Gerätes übrigens ebensowenig kann wie du.


    Habe mich zusammengerissen, weil eber der Händler auch nichts dafür kann.
    Er hat bei der Händler-Hotline angerufen, die haben ihm gesagt, dass diese Verarbeitungsfehler "normal" wäre und kein Grund für eine Reperatur.
    Erst nach 10min Bearbeitung des anderen am Ende der Leitung lenkte dieser ein, und gab den Antrag frei.
    Ist echt das letzte, dass offensichtliche Fehler von Palm nun so schwer zu reklamieren sind.
    Was soll beim nächsten mal sein, wenn es immer noch wackelt?
    Können die mir die Reperatur verbieten und das als "normaler" Verschleiss anhängen bzw. "normal" für das Gerät?
    Es ist in meinen Augen NICHT normal, dass ein Gerät sich um ein paar mm verschieben lässt und den EIndruck des Auseinanderfallens macht.
    O2 scheint hingegen der Meinung zu sein, dass es zu dem Gerät gehört.
    Kann ich ja vor dem Kauf nicht wissen...
    Kann ich mich da auf irgendwelche Rechte berufen?



    @ seby:"Sie müssen zweimal nachbessern, und ja, der Umtausch zählt bereits als erster Versuch.
    Ist auch nach der jetzt zweiten Nachbesserung das Problem noch vorhanden, kannst du das Geld zurückverlangen, die 481 Euro.
    Wichtig ist, dass du es über den Händler abwickelst und nicht über die Garantie beim Hersteller."



    => Das ist wohl NICHT korrekt. Einem anderen Geschädigten wurde gesagt, dass der Umtausch innerhalb der ersten 14 Tage nur als Umtausch gilt.
    Gibt es dazu ebenfalls ein Gesetz?
    Man kann es sehen wie man will, man hat mich beim ertsen mal nicht zufrieden gestellt, also ist es eine Nachbesserung mir ein anderes Gerät zu geben.
    Aber wohl die Rechte des kleinen Mannes..