So, besser spät als nie:
Zitat
Original geschrieben von max4you
... Bei hohen Summen würde ich sogar empfehlen das Risiko auf 2 Gesellschaften zu verteilen, um die Zusatzprüfungen zu "umgehen".
...
Dieser Weg wird kaum klappen: Die Versicherer fragen regelmäßig nach weiteren bestehenden bzw. beantragten Verträgen und beziehen diese in die Risikoprüfung mit ein; 30.000 BU-Rente bei Versicherer A und 30.000 bei B machen in der Summe auch 60.000. Und eben diese Summe ist für die Einschätzung des subjektiven Risikos bedeutsam.
Würde man den obigen Weg zu Ende denken, so könnte sich ein Kunde eine beliebige BU-Versicherungssumme mit Kleinstverträgen ohne jegliche Gesundheitsprüfung zusammenstückeln.
Zitat
Original geschrieben von max4you
Welchen Vorteil soll es denn bringen, wenn man sich "kostenfrei" von einem Arzt der Gesellschaften durchchecken lässt? ...
Bei diesen Untersuchungen wird noch was bisher Unbekanntes gefunden und Ende mit dem BU-Antrag. ...
Das ist nun wirklich Geschmackssache: Lässt man sich von einem Gesellschaftsarzt untersuchen, so ist man alles Sorgen hinsichtlich der vorvertraglichen Anzeigepflicht los, geht aber das von Dir beschriebene Risiko ein. Da gibt's wohl kein absolutes richtig oder falsch.
Zum Thema Risikodatenbank:
Diese läuft unter dem Namen HIS = Hinweis- und Informationssystem.
Eine Auskunft über die dort zur eigenen Person hinterlegten Daten erhält man kostenlos über den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, HIS, Wilhelmstrasse 43, Berlin; dem formlosen Anschreiben ist eine Kopie des Personalausweises beizufügen.
Sollten dort falsche Angaben gespeichert sein, kann man vom GDV und den speichernden Versicherer eine Löschung der Daten verlangen.
Bei individuellen Rückfragen und / oder dem Wunsch nach einer anonymen Vorabanfrage: PN. 