Beiträge von Bigbamboo

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    Original geschrieben von Merlin
    Nein, ist es nicht. Alle Streitigkeiten, die aus Vertragsabschlüssen resultieren, die *vor* dem Abschluss der RS liegen, darfst schön selbst zahlen ;). ...


    Und auch hier: Kommt drauf an.


    Es gibt sowohl Rechtsschutzversicherung, die solch einen Streifall übernehmen würde, als auch solche, die ihn aus den oben beschriebenen Gründen ablehnen würden.


    Die meisten Rechtsschutzversicherungen stellen heutzutage allerdings auf das Datum des Schadeneintritts ab, d.h. würden auch leisten, wenn sie nach dem BU-Antrag, aber vor dem Eintritt des Problems (hier: Ablehnung der BU-Leistung) abgeschlossen wurden.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin .... Gerade bei der BU sollte man schon sehr ehrlich sein. Im Zweifelsfall eine Risikovorprüfung machen lassen, dann kommt die eventuelle Ablehnung nicht in die Datenbank und man ist nicht "gebrandmarkt" ;).


    Absolut! Gerade wenn wirklich der BU-Fall eintritt, dann will und braucht man die Leistungen und hat weder Zeit noch Kraft sich mit seinem Versicherer rum zu schlagen.


    Daher sollte man auch bereits bei Abschluss auf ein möglichst gutes Bedingungswerk achten; von allen anderer Versprechungen kann man sich später nämlich leider nichts kaufen.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Jein ;). War das Veschweigen fahrlässig dann gelten die fünf Jahre für Rücktritt und Kündigung, bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung gelten 10 Jahre, aber die Leistungskürzung bleibt immer. ...


    Zudem könnte man hier dann sogar noch von Betrug reden.

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    ... Man tut sich also in jedem Fall keinen Gefallen damit und impliziert bereits ein späteres Gerichtsverfahren - wohl dem, der *vor* Abschluss der BU auch eine Rechtsschutz abgeschlossen hat ;) ...


    Die braucht man im Falle einer BU infolge einer psychischen Erkrankung leider meist ohnehin.

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    Original geschrieben von Jannis71
    Du scheinst dich ja damit auszukennen :) ...


    Zumindest kann ich Versicherungen buchstabieren. :D

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    ... Unter welchem Punkt könnte ich das denn in den AVB finden? ...


    Die Bedingungen sind mittlerweile sehr individuell; meist findest Du Aussagen zur Leistung in Abschnitt II. Wenn dort und auch bei dem Abschnitt zur Dynamik keine Begrenzung angegeben sind, dann sieht's eher gut für Dich aus.

    Zitat

    Die BU ist ja eine Risikoversicherung, die Dynamik endet also nach dem zehnten Versicherungsjahr? Bedarf eigentlich keiner Frage :D ...


    Richtig. :cool:


    Die Cosmos will so wohl exakt dem hier besprochenen Fall zuvor kommen.

    Zitat

    ... Der Vertrag ist von 2007 und war damals zumindest von den Bedingungen her nicht schlecht. Er läuft bis ich 63 Jahre alt bin. Nur der Tarifbeitrag liegt jetzt bei 100€ für 1200€ Rente, da sind andere günstiger.

    Ein sehr große Differenz zwischen Tarif- und Zahlbeitrag ist absolut typisch für die Cosmos. Drücke die Daumen, dass sich letzerer nicht zu sehr erhöht.

    Jannis71: Die Empfehlungen gehen heutzutage alle Richtung 75% des Nettoeinkommens, daher passt das schon ganz gut.


    Und jetzt kommt die typische Antwort: Es kommt drauf an. :D


    Wenn Deine versicherte BU-Rente durch die vereinbarte Dynamik irgendwann Dein Nettoeinkommen überholt, so bekommst Du im Regelfall, ein modernes Bedingungswerk vorausgesetzt, im Falle der Berufsunfähigkeit diese Rente auch ausgezahlt, selbst wenn Du Dich damit besser stellst.


    Wie das bei Dir im konkreten Fall aussieht, kann ich Dir aber ohne Kenntnis Deiner Versicherungsbedingungen nicht sagen.


    Die obigen Ausführungen gelten natürlich auch für den Fall, dass Du die EU-Rente erhältst. Allerdings sind die Hürden zum Bezug dieser deutlich höher, als die zum Bezug der privaten BU-Rente.

    Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    ... Damit kann ich die Aufnahme bei einer anderen Versicherung dann sicherlich schon vergessen!?


    Kurz und knapp: Ja.


    Schau' Dir aber gerade in diesem Fall mal Deine Police genau an, ob Dir bedingungsgemäß Erhöhungsmöglichkeiten zustehen. Diese würde ich dann in Deinem Fall wahrnehmen.

    So, ich habe jetzt schweren Herzens doch iTunes installiert.


    Zwei Fragen dazu:


    1. Kann mir jemand sagen, wie ich das Programm komplett aus dem Autostart raus halte? Appler iTunes Helper. Apple MobileDevice, etc. starten immer, obgleich ich iTunes eigentlich so eingestellt habe, dass dies nicht passieren sollte.


    2. Meine Musiksammlung liegt auf einer externen Platte; ich habe dazu den Ordner über 'Datei' -> 'Ordner zur Medeiathek hinzufügen' hinzugefügt. Soweit so gut. Wenn ich auf der Platte allerdings neue Lieder aufspiele, synct iTunes diese nicht automatisch; synce ich händisch, so habe ich alle, bis auf die neuen Lieder doppelt in iTunes. Irgendwie dämlich. Gibt's da eine Lösung für?


    3. CDs muss ich, wenn ich die Systematik 'Lieder mit Klarnamen auf der externen Platte' beibehalten will, mit einem anderen Programm als iTunes einspielen. Hat da jemand einen Tipp?


    Dankeschön.