So, jetzt hat's mich auch mal erwischt:
Ich habe als Privatperson einen Sammlerartikel verkauft (ca. EUR 50,-)- Als Versandarten habe ich Einwurfeinschreiben und versichertes Hermes-Paket angeboten, mit dem deutlichen Hinweis, dass ich jegliche Haftung für den Versand ablehne.
Die Post hat nun natürlich das Einschreiben verloren (was mir auch mittlerweile bestätigt wurde), der Käufer hat mich dafür jedoch negativ bewertet.
Ich hatte ihm angeboten, dass ich ihm die Schadenersatzleistung der deutschen Post überweise, wenn er dafür die negative Bewertung zurück nimmt. Daraufhin hat er sich nicht mehr gemeldet, ein paar Wochen später dann aber mit Anwalt, Anzeige, bla, bla gedroht.
Mir wurde die ganz Sache auch zu bunt und ich habe alles auf sich beruhen lassen (und natürlich seine Bewertung entsprechend kommentiert).
Nun hat er wieder einen Artikel bei mir gekauft; diesmal ist das Einschreiben sogar angekommen, aber er hat auch diese Transaktion negativ bewertet.
eBay habe ich diesen Vorgang bereits angezeigt und um Löschung der Bewertung gebeten.
Allerdings würde ich jetzt gerne auch die erste Bewertung entfernen lassen. Was schlagt ihr vor? Direkter Gang zum Anwalt?
Danke schonmal vorab.
PS: Den Käufer habe ich mittlerweile natürlich gesperrt.