Soweit ich weiß, sind Einsatzfahrzeuge verpflichtet auf der gesamten Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn anzuhaben, um diese "Sonderrechte", wie es im Amtsdeutsch heißt, zu "genießen".
In der Fahrschule lernt man aber (bin grad drüber), dass man Fahrzeugen, die nur Blaulicht anhaben auch Platz machen soll...daneben steht so ne Denkfrage wieso man das wohl soll...
Ich denk mal, dass v.a. die Polizei oft "stille Einsätze" fährt, also in der Nähe des Tatorts bei bestimmten Delikten das Martinshorn ausschaltet, um den Täter nicht zu warnen, damit sich dieser nicht der Festnahme entziehen kann.
Auch sieht man oft Rettungswagen, die sehr langsam fahren und nur Blaulicht anhaben (wahrscheinlich um den (Schwer-)Verletzten nicht unnötig mit akustischen Reizen zu überfluten...)
Also am besten immer Platz machen... 
Gruß,
Sebi
[edit] Hier mal n Auszug aus der STVO:
Zitat
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
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