Beiträge von Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von Doubletaker
    hat es aber, wenn du die menu-taste etwas länger gedrückt hälst.
    dann kannst du zwischen telefon- und tastensperre auswählen. :p


    LOL :D


    Und wozu soll die gut sein? :confused:
    Man wird ein Klapphandy sicher nicht geöffnet in die Tasche packen... *g*


    ...die Panasonic Entwickler sollten die Drogensorte wechseln... ;)



    Mickey09

    Die Costumizations werden auf Wunsch der Provider IMHO gemacht, die das Produkt halt auf ihr Marketing usw. anpassen wollen, weg bekommt man es nur mit dem Akkutrick, ein SP darf und kann es dir nicht wegmachen, das könnte höchstens ein höherer SP wie W-Support, die machen es aber mit Sicherheit nicht.


    Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von Doubletaker
    tastensperre hatte ich nicht drin, soweit ich
    weiss.


    ...würde mich arg wundern, wenn ein Klapphandy eine Tastensperre besitzt... :D


    Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Wenn ich mich nicht total irre, ist es normal, daß man die Sprachbefehle über das Handymikro programmiert.


    Also beim HBH-10 hat man die Befehle via Headset aufsprechen können, das wurde auch empfohlen, da dieses ja auch die Befehle erkennen soll. Wurde das geändert? Hatte bisher leider kein anderes BT Headset. :confused:


    Mickey09

    Es scheint zwar nicht offensichtlich gebrandet, eine gewisse Costumization ist aber vorhanden, die dürftest du mit dem Akkutrick genauso herausbekommen, wie wenn es ein offensichtlich gebrandetes Gerät wäre.



    Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Gab es nicht auch mal ein allgemeines Rücktrittsrecht wenn der Käufer sich in Beschaffenheit der Ware geirrt hat oder so?


    Was wäre denn, wenn Du sagst, der Tisch in der Ausstellung hat eine ganz andere Farbe und das evtl. auf die Beleuchtung schiebst. Evtl. lässt sich so noch etwas machen.


    Guten Morgen,


    das wäre ja ein Motivirrtum, dieser bietet aber keine Möglichkeit zur wirksamen Anfechtung des Kaufvertrages.


    Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Nochmals zu meiner Frage, man liest doch überall 14 Tage Umtauschrecht!


    Ich dachte das wäre überall so, egal bei welcher Ware (jetzt mal von Lebensmitteln eventuell abgesehen)...


    Wenn ein normales Ladengeschäft 14 Tage Umtauschrecht einräumt, was bekanntlich viele machen, dann ist das eine rein freiwillige Leistung.


    Anders sieht es beim Fernabgabegesetz aus, da ist jeder Shop dazu verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen.


    Mickey09

    Der Fall hat mit Garantie oder Gewährleistung nix zu tun, da diese ja nur im Falle eines Mangels relevant ist.


    Der hier aufgetretene Motivirrtum ist nicht relevant für und es ist lediglich Kulanz des Händlers, dass er es überhaupt zurücknimmt.


    Mickey09