Beiträge von Mickey09

    Zitat

    Original geschrieben von censtar


    Nur weil man einen Artikel bei ebay gekauft hat, heißt es noch lange nicht, dass Chekker oder sein Freund dadurch der Eigentümer dieses Gerätes geworden ist. Auf dem Proto steht bestimmt irgendwo "Property of SonyEricsson", und da könnte er 2000 Euro für bezahlt haben, gehören tut das Gerät SonyEricsson, ob sie das dann zurückfordern oder nicht ist eine ganz andere Sache. Zur Herkunft des Gerätes hat Chekker meiner Meinung nach genug gesagt, um sicherzustellen, dass er nicht beweisen kann, dass dieses Gerät legal im Besitz seines Freundes ist.



    Es ist überhaupt nicht klar, ob sein Freund nicht legal im Besitz des Protos ist und auch das Eigentum hat, das habe ich jetzt sicher schon ca. 3mal erklärt. ;)
    Lies das mal nach indem Thread, den ich vorhin verlinkt habe.



    @ Jopi:


    Das ein Mensch Fehler macht ist völlig ok, nur bisher wurde ja der Fehler IMO nicht eingestanden und stattdessen argumentiert, man müsste jetzt jedesmla erst überprüfen, ob der Threadersteller, der über einen Proto was schreibt auch wirklich rechtmässig diesen Proto besitzt. Das fand ich aber vollkommen absurd, da ads in der Praxis nicht überprüfbar ist, darum gings mir. :)

    Aber gerade wenn man davon nix weiss sollte man dann nicht unbedingt einen Thread schliessen sondern sich ersteinmal über die Sachlage informieren, damit meine ich jetzt Thomas.


    Bisher gabs wegen sowas im Übrigen keine Schliessungen, daher ist es nicht nur mir ja so unverständlich, warum jetzt aufeinmal damit angefangen wurde. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von censtar


    Also Eldar ist ein ziemlich großes Tier bei den Mobilfunkkonzernen, er erhält Einladungen zu den großen Launchevents und erhält die Protos zum Testen direkt von den Herstellern.


    Soviel dazu :)


    Darum gehts ja nicht. Aber als er neu ins Forum kam hätte man doch gleich alle seine Beiträge schliessen müssen, da er die Handys ja alle gestohlen haben könnte. Wenn man nach dieser Logik geht müsste es hier im Minutentakt Schlösser ohne Ende hageln.


    @ Jopi:


    Das müssen nicht unbedingt mehrere Leute bezeugen, schau einfach mal ins BGB, genauer gesagt im Sachenrecht unter gutgläubiger Erwerb.

    Naja Jopi, in der Praxis ist es doch etwas schwierig festzustellen, ob nun jemand Eigentum bzw. rechtmässiger Besitzer eines Prototypy ist. Das bei jedem nachzuprüfen ist absolut unmöglich, daher sollte man solche Threads IMHO nur dann schliessen wenn klar ist, dass er nicht rechtmässiger Besitzer oder Eigentümer der TU ist, also widerrechtlich in den Besitz gekommen ist.


    Das heisst aber nicht, dass der Verkäufer des Protoytys Eigentümer sein muss. Warum das so ist habe ich ja schon erklärt.


    Auf Verdacht hin Threads zu schliessen, weil sie um eventuell gestohlene TUs gehen ist IMHO ein ziemlich glattes Eis, auf was ihr euch da begebt.


    Die Bilder und Berichte von Eldar Murtazin basieren auch auf Protos, deren Herkunft auch kein Mod mit Sicherheit bestimmen kann.


    Die Rechtsprechung geht übrigens davon aus, dass der Besitz einer Sache Eigentum vermuten lässt, solange nicht das Gegenteil bekannt ist.


    Da hast du sicher recht me too, aber der Thread wurde ja aus einem anderen Grund geschlossen, der aber alles andere als schlüssig ist und wenn er konsequent umgesetzt würde, zur Schliessung von so ziemlich allen Threads über Protos führen müsste, in denen man nicht wüsste, wo sie eigentlich genau her kommen.


    Falsch Thomas. Ich bitte dich einmal mein Statement dazu zu lesen, dass ich hier verfasst habe. Du kannst das gerne im BGB nachlesen. Das nennt man gutgläubigen Erwerb. :)


    Ob der Verkäufer das Handy von S/// gestohlen hat kannst weder du noch ich wissen, daher gilt erstmal die Unschuldsvermutung.
    Es kann ja sein, dass es dem Verkäufer von S/// geliehen wurde und er es dann verkauft hat.
    Das ist rechtlich ein ganz erheblicher Unterschied!
    Wenn er rechtmässiger Besitzer war zum Zeitpunkt der Veräusserung dann geht das Eigentum auf den ebay Käufer über.
    Ich hab es ausführlich wie gesagt in dem Link in meinem oberen Posting erklärt.


    Somit ist die Threadschliessung IMO haltlos, oder?

    @ Messias und Elefant:


    So einfach ist das nicht. Ich habe in dem besagten Thread, den Tigerente berechtigterweise wieder hochgeholt hat, nachdem der andere von Thomas geschlossen wurde, hier erklärt, warum das besitzen einer TU, die nicht zum Verkauf bestimmt war keineswegs illegal sein muss, sondern dass man rechtmässig, juristisch gesehen gutgläubig, das Eigentum an so einer TU besitzen kann.


    E wäre schon angebracht, wenn sich zu dem Thema mal einer der Mods äussern würde. Hier gibts so viele Threads zu Prototypen, dessen Herkunft keiner so genau kennt, die nicht geschlossen werden,das ist nicht wirklich konsequent.

    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Mit sicherheit können wir bald Blitz Tiger Cover fürs T300 kaufen :D Ich denke auch die Orginalcover kommen bald in Die Shops!
    Im Moment soll wohl noch die Differenzierung Schwarz:O2 bestehen bleiben...


    MfG, Michael



    Du meinst sicher mit schwarz die dunkelgrünen Cover, die sehena áber tatsächlich bei schlechtem Licht fast schwarz aus. Sind IMHO wesentlich schöner als die blauen. :)


    Ein richtig schwarzes Cover gibt es momentan nicht.

    AFAIK ist das die R8A. Die haben wohl einige Versionen zwischendurch übersprungen bei ihrer Nummerierung. Die neusten T68i sollen wiklich guten Empfang und erheblich verbesserte Sprachqualität haben. Inwieweit das schon auf die R4A zutrifft kann ich dir nicht sagen.