Beiträge von Mickey09


    So einiges was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war ist bei TT schon mehr oder weniger genannte und diskutiert wurden. Das macht nicht zuletzt den Reiz dieses Forums aus. Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt heisst aber bei Weitem noch nicht illegal und/oder gegen die Nutzungsbedingungen verstossend.


    Wenn ich an den Thread mit dem Netmonitor im Siemens denke wird mir wohl jeder zustimmen, dass es sich nicht im Sinne von Siemens war, dass dies an die Öffentlichkeit gelangt. Trotzdem wurde der Thread positiverweise auch nicht geschlossen.


    Folgendes IMHO gar nicht so realitätsfernes Beispiel wie man rechtmässiger Eigentümer eines T68i Prototypen werden könnte:


    SonyEricsson leiht dem A ein T68i Prototyp bzw. vermietet diesen an ihn, warum auch immer.( möglichweise arbeitet A bei einem Operator). A versteigert diesen bei Ebay, die Auktion gewinnt der B, dieser kauft das T68i und wird rechtmässiger Eigentümer des T68i, da der Besitz des T68i durch den A als Eigentumsvermutung gilt. Hätte A das T68i von SonyEricsson gestohlen oder wäre andersweitig unrechtmässig in den Besitz des T68i gegekommen wäre die Konstellation anders, da man an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben kann.


    Da aber A zum Zeitpunkt der Veräusserung an B rechtmässiger Besitzer des T68i war geht das Eigentum ohne Zweifel an B über. Sony Ericsson hat keine Möglichkeit, dass T68i von B zurückzuverlangen, da sie durch den Verkauf des B ihr Eigentum verloren haben.


    Die einzige Möglichkeit von SonyEricsson ist es, Schadensersatzansprüche gegen den A geltend zu machen. Damit hat aber der B nix zu tun.


    Knackpunkt ist also, ob der A zum Zeitpunkt der Veräusserung rechtmäßiger Besitzer (ob er auch Eigentümer ist ist in diesem Zusammenhang irrelvant) des T68i Protoytypen ist.
    Wenn dies der Fall ist wird B rechtmäßiger Eigentümer der T68i TU und er kann damit machen was er will. (Solange dies nicht gegen andere Rechtsnormen verstösst. ;) )


    Ob er mit diesem T68i eine Postzulassung hat und es tatsächlich benutzen darf ist natürlich eine andere Geschichte.

    Zitat

    Original geschrieben von seb99
    Ich glaub zu dem Ding kann Du bei HK mal den Suchbegriff: 'Zuhälterfeuerzeug' eingeben! :D



    LOL :D


    Das trifft es aber auf den Punkt genau. :)


    Hat Bullson nicht dasselbe in seinem Posting gesagt? :confused:


    :gpaul: ? ;) oder hab ich jetzt einen? :rolleyes:

    moin,


    dieses Bild gibts schon recht lange und war hier im Forum auch schonmal vor einiger Zeit.


    Es handelt sich AFAIK nur um eine Studie, dass dies der T68i Nachfolger wird glaube ich allerdings nicht.

    Ehrlichgesagt komme ich hier auch nicht mehr mit, warum der Beitrag zum T68i Protoytyp einfach so geschlossen wurde. Berichte über TUs haben hier bei TT eigentlich immer dazu gehört und wurden geduldet.


    Nun zu behaupten, dass das Besitzen einer TU bedeutet, dass diese gestohlen ist halte ich für - vorsichtig formuliert - diskussionswürdig.

    Zitat

    Original geschrieben von Geribaldi
    @Mickey-Was willst Du für das HK-Band?


    Ich bring noch 2 Live Geräte mit zum rumspielen heute Abend!


    Keine Ahnung, vielleicht ein Bier... :D


    Das mit den Live Handys ist cool, freu mich schon auf heute abend. :) :top:

    Zitat

    Original geschrieben von DER-NONO


    Irgendwie hab ich den Eindruck, die Motorolaner enthalten den Usern da was vor. :confused: :flop: :mad:


    Das ist leider momentan immer häufiger der Fall. Siemens macht ja ähnliches. IMO dürfte der Druck der Netzbetreiber zu gross sein, nur wenn das Handy dort gelistet ist erreicht man nun einmal vernünftige Verkaufszahlen.


    Es geht nur darum, dass OTA Geschäft der Netzbetreiber anzukurbeln. Das Accompli dürfte das einzige Moti sein, bei dem Midlets via Kabel aufspielen kann, mal abgesehen von den wenigen Testgeräten.