R520-TU - Kaufen? / Softwareupdate möglich ?

  • Hoch hol ..........


    Ich wollt diesen Beitrag nur mal nach oben holen (ist ja schon ne Woche lang nicht bearbeitet worden) aber Protos sind ja seid neuestem ILLEGALE TEUFELSWERKZEUGE!


    Zitat


    .... ist dabei egal, es ist und bleibt ein gestohlenes Gerät und dafür gibt es bei TT keine Hilfe.



    Dann hat es der Moderator nicht so schwer die ganzen Beiträge zu suchen in denen über Protos geschrieben wird.
    :confused: :flop:
    Thomas: Nicht böse sein, aber ich bin grad in Moserlaune!!!

  • IMHO gibt es auch einen leichten Unterschied zwischen einer TrialUnit (TU) und einem Prototypen oder?

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Zitat

    Original geschrieben von McTristan
    IMHO gibt es auch einen leichten Unterschied zwischen einer TrialUnit (TU) und einem Prototypen oder?


    AFAIK nicht! Worin sollte der liegen?!


    Alle bei TT-lern vorhandenen TU's sind auch ein Prototyp:


    Zitat

    Obere Zeile gibt ja die IMEI
    und die untere Zeile besteht aus ner
    Zahlen-/Buchstabenkombination PROTOTYPE TUx


    Also die Bezeichnung Prototype ist bei allen TrialUnit mit drauf.


    Es gibt ja nur die Prototypen und die serienreifen Geräte. Nur das es bei den Prototypen halt Abstufungen gibt, à la TU1, TU2, TU3 ... je nach Entwicklungsstand.
    Von nicht funktionsfähigen Prototypen bis hin zu den Seriengeräten.


    Was ganz anderes sind die Studien. Aber die meisten Studien von Telefonen sind eh nur zum Hinstellenund Anschauen und nicht funktionsfähig.



    Aber vielleicht kann sich ja mal ein Moderator zu dieser Sache äußern! Auf ein persönliches Anschreiben, wieso bei Newbies ne TU / Prototyp-Frage sofort mit ner fetten Abfuhr und nem Schloß beantwortet wird, dafür aber bei renomierten usern die TU / Prototyp-Diskussions geduldet wird. Bzw. wo da was illegales dran ist und sied wann?
    Vielleicht hab ich ja auch ein :gpaul: , aber wenn es so wäre, würd ich schon gern aufgeklärt drüber!


    xjw: Darum geht es ja! Ne R520 TU ist legal, aber ne T68 TU anscheinend nicht! :confused:


    Was hätten wir denn da?
    Die Suchergebnisse
    Alexmader'S GC75
    Den R320 GPRS-Prototyp
    Den T28world Prototyp
    Die R520 -> T68 Tauschaktion
    und noch die ganzen P800 Beiträge. Alles was da an Fotos und Berichten drin steht, ist doch auch nur mit Prototypen gemacht. Und keiner sagt: Das ist verboten! (Was es ja auch nicht ist)

  • Hmm ... ich dachte immer ein Prototyp ist ein Gerät in einem frühen Entwicklungsstand, eine TrialUnit hingegen ein Gerät im endgültigen Entwicklungsstand welches an die Netzbetreiber für Netzkompatibilitätstest ausgegeben wird - das erklärt doch eigentlich auch warum es bei den R520m-TUs das "Netlock-Time-Exceed"-Phänomen gibt ...


    Aber man lernt ja nie aus :) ...

    -> Tristan @ Work <-
    --

  • Ehrlichgesagt komme ich hier auch nicht mehr mit, warum der Beitrag zum T68i Protoytyp einfach so geschlossen wurde. Berichte über TUs haben hier bei TT eigentlich immer dazu gehört und wurden geduldet.


    Nun zu behaupten, dass das Besitzen einer TU bedeutet, dass diese gestohlen ist halte ich für - vorsichtig formuliert - diskussionswürdig.


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

  • also an den 520er tus ist nichts illegales. ich kann mich erinnern, dass man sie, wie jetzt zur zeit auch das p800, als bluetooth entwickler-package kaufen konnte, noch bevor es das telefon offiziell auf dem markt gab. das einzig "unmoralische" an der aktion war vielleicht, dass man sich ohne entwickler zu sein auf dieser seite ( http://www.comtec.teleca.se/products.asp )angemeldet hat.


    so, ich hoffe, dass sich die diskussion hiermit erledigt hat!


    :)

    He is the world's coolest dude. A legend from the 70's. Loved by chicks and admired by fellas. One fashion icon. He'll show you how to be a player.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mickey09
    Ehrlichgesagt komme ich hier auch nicht mehr mit, warum der Beitrag zum T68i Protoytyp einfach so geschlossen wurde. Berichte über TUs haben hier bei TT eigentlich immer dazu gehört und wurden geduldet.


    Nun zu behaupten, dass das Besitzen einer TU bedeutet, dass diese gestohlen ist halte ich für - vorsichtig formuliert - diskussionswürdig.


    TU =! TU.
    Das die 520er TU´s käuflich zu erwerben waren, ist klar.
    Aller anderen TU´s waren nie für die Öffentlichkeit bestimmt und werden daher als S/// Eigentum gehandelt. Ist exakt so wie bei den Nokia PROTOS. Die kann man nicht käuflich erwerben, ich lass hier das Eigentumsrecht (wegen EBay) mal hier absichtlich aussen vor.
    Die P800 Entwicklerpackages beinhalten Seriengeräte (mit FU-Zulassung), den Fehler wie mit den 520ern maqcht S/// sicher kein zweites Mal.


    Michl


  • So einiges was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war ist bei TT schon mehr oder weniger genannte und diskutiert wurden. Das macht nicht zuletzt den Reiz dieses Forums aus. Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt heisst aber bei Weitem noch nicht illegal und/oder gegen die Nutzungsbedingungen verstossend.


    Wenn ich an den Thread mit dem Netmonitor im Siemens denke wird mir wohl jeder zustimmen, dass es sich nicht im Sinne von Siemens war, dass dies an die Öffentlichkeit gelangt. Trotzdem wurde der Thread positiverweise auch nicht geschlossen.


    Folgendes IMHO gar nicht so realitätsfernes Beispiel wie man rechtmässiger Eigentümer eines T68i Prototypen werden könnte:


    SonyEricsson leiht dem A ein T68i Prototyp bzw. vermietet diesen an ihn, warum auch immer.( möglichweise arbeitet A bei einem Operator). A versteigert diesen bei Ebay, die Auktion gewinnt der B, dieser kauft das T68i und wird rechtmässiger Eigentümer des T68i, da der Besitz des T68i durch den A als Eigentumsvermutung gilt. Hätte A das T68i von SonyEricsson gestohlen oder wäre andersweitig unrechtmässig in den Besitz des T68i gegekommen wäre die Konstellation anders, da man an gestohlenen Dingen kein Eigentum erwerben kann.


    Da aber A zum Zeitpunkt der Veräusserung an B rechtmässiger Besitzer des T68i war geht das Eigentum ohne Zweifel an B über. Sony Ericsson hat keine Möglichkeit, dass T68i von B zurückzuverlangen, da sie durch den Verkauf des B ihr Eigentum verloren haben.


    Die einzige Möglichkeit von SonyEricsson ist es, Schadensersatzansprüche gegen den A geltend zu machen. Damit hat aber der B nix zu tun.


    Knackpunkt ist also, ob der A zum Zeitpunkt der Veräusserung rechtmäßiger Besitzer (ob er auch Eigentümer ist ist in diesem Zusammenhang irrelvant) des T68i Protoytypen ist.
    Wenn dies der Fall ist wird B rechtmäßiger Eigentümer der T68i TU und er kann damit machen was er will. (Solange dies nicht gegen andere Rechtsnormen verstösst. ;) )


    Ob er mit diesem T68i eine Postzulassung hat und es tatsächlich benutzen darf ist natürlich eine andere Geschichte.


    „Der Mann, der gesagt hat ‚Ich hätte lieber Glück als Talent.’ hat tiefe Lebensweisheit bewiesen. Manchmal will man nicht wahrhaben, wie viel im Leben vom Glück abhängt. Es ist erschreckend, wie viel außerhalb der eigenen Kontrolle liegt. Es gibt Augenblicke in einem Tennismatch, da trifft der Ball die Netzkante und kann für den Bruchteil einer Sekunde nach vorn... oder nach hinten fallen. Mit einem bisschen Glück fällt er nach vorn... und man gewinnt oder vielleicht auch nicht und man verliert.“

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!