ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Nein, muss sie nicht. Elektronische Post, die in deiner Mailbox beim Provder liegt, unterliegt nicht dem Fernmeldegeheimnis. Lies' doch einfach mal mehr als nur die ersten paar Saetze.
Der schreibt eben Unsinn, Harlekyn. Nicht einmal E-Mails können von der Polizei einfach angefordert werden. Wegen der Sache mit der Adressauskunft: Wenn man sich in das öffentliche Adressverzeichnis einträgt, kann das eben jeder abfragen. Wo ist da das Problem? Man hat sich doch freiwillig eingetragen.
Was der da aufführt, sind von der ersten bis zur letzten Zeile nichts als , z.T. völlig unsinnige, Scheinargumente.