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Original geschrieben von Anja Terchova
UMTS schafft selbst wenn man nur einen Balken hat normal noch 800 KBit/s
UMTS schafft maximal 384 kbit/s, wenn kein HS(D)PA unterstützt wird. Und selbst dann kommt es zudem auf die Auslastung/Anbindung der Mobilfunkzelle an.
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Original geschrieben von mostwanted
Solange der Kunde keine Karte empfangen hat, hat er keine Karte empfangen. Abgesehen davon verschickt Blau das Zeugs per normalem Brief, also wenn ne Karte verschwindet und fröhlich genutzt wird entsteht weiterer Ärger.
Bei der Formulierung "Aktivierung der SIM erfolgt bei Versand" ist es unerheblich, ob der Kunde die SIM überhaupt empfängt. 
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Original geschrieben von mostwanted
2. Ich weiss das ich erst in 5 Tagen Kohle bekomme die ich für Mobilfunk ausgeben kann und erkundige mich deshalb vorsorglich vorher wann abgebucht wird.
Mit der Einschränkung, dass die sofortige Fälligkeit der Anschlussgebühr bei Aktivierung der SIM ausdrücklich erwähnt wurde.
Abgesehen davon: Wenn mein Konto keine ausreichende Deckung aufweist, bestelle ich einfach nichts im Internet. Ich vertraue nicht darauf, dass bis zum Zeitpunkt der Abbuchung möglicherweise wieder Geld eingegangen ist.
Bei einer Kreditkarte mit ausgeschöpftem Limit wäre ein solches Vorgehen auch gar nicht möglich, da die Limitprüfung zum Bestellzeitpunkt erfolgt.
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Original geschrieben von iTel
Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.
Die Aktivierung der SIM erfolgt bereits bei Versand, also bevor der Kunde sie in den Händen hält.
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Original geschrieben von iTel
Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist.
Quelle? Dann würden ja ALLE Versandhändler dagegen verstoßen. Wenn ich per Lastschrift bestelle, wird das Geld jedenfalls immer früher abgebucht.
Ich gehe davon aus, dass in dem Urteil nur Rechnungen gemeint waren, deren exakte Höhe nicht vorhersehbar ist. Wenn ich einen Artikel bei Amazon bestelle, steht jedoch der Rechnungsbetrag, der abgebucht wird, schon fest, bevor ich den Kaufvorgang abschließe. Und im aktuellen Fall ist die Höhe der Anschlussgebühr auch im Voraus bekannt.
Nur bei den folgenden Abrechnungen ist der Zeitraum notwendig, weil auf der Abrechnung neben der Grundgebühr ja auch Kosten für Sonderrufnummern und Roaming aufgeführt sein könnten, und man die Möglichkeit haben muss, für ausreichende Deckung zu sorgen.
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Original geschrieben von Lagoon08
Falsch ist Deine Behauptung, dass die Aufladecodes/Karten nicht fortlaufend nummeriert sind. Man kann eben nur nicht von der (fortlaufenden) Seriennummer (ohne weiteres?) auf die Aufladecodes schließen, zu denen sie gehören ... 
Lies dir deine Aussage bitte noch einmal durch. Du meintest im ersten Satz sicher den Voucher in seiner physischen Form und nicht den Aufladecode, den man in sein Handy eingibt.
movil_libre hat jedoch ausdrücklich von "Aufladecodes" und nicht von Karten gesprochen. Und die meist 16-stelligen Codes, die man bei Karten freirubbeln muss, sind nicht fortlaufend.
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Das liegt an der Hotmail-App, die keine Änderung der Kontakte zulässt.
Statt die Hotmail-App zu verwenden, kannst du auch einfach den Exchange-Client verwenden.
Du gibst einfach die gleichen Zugangsdaten wie bei Windows Live Mail an.
Wenn du nach einem Servernamen gefragt wirst, nimm m.hotmail.com
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Original geschrieben von iStephan
Genau das wäre mal ein Anlass, solche Deaktivierungsentgelte mal wieder von der Verbraucherzentrale auf unbillige Benachteiligung der Kunden prüfen zu lassen.
Welche Deaktivierungsentgelte? Verzichte auf die Rufnummer und du zahlst nichts.
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Original geschrieben von iStephan
Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens? )
Der Anspruch auf Portierungsentgelt ergibt sich aus § 46 Abs. 5 TKG. Wenn du das Portierungsentgelt abschaffen willst, musst du schon Lobbyarbeit im Bundestag betreiben.
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Original geschrieben von iStephan
Die Sache mit der Notversorgung hat es bis in den Teltarif-Artikel geschafft, offenbar ist das etwas, was die Bundesnetzagentur gar nicht gern hört, ein Wespennest .. :p
Zu welchen Konditionen soll denn diese "Notversorgung" mit dem Endkunden abgerechnet werden? Und wie überhaupt, wo doch der Netzbetreiber überhaupt keinen Zugriff auf die Kunden(stamm)daten hat?
Bei der Stromversorgung ist einerseits die Lieferstelle klar und andererseits wird zum Grundversorgertarif abgerechnet, der in den meisten Fällen teurer ist als der Tarif des bisherigen Anbieters.
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Original geschrieben von marco5
Falsch. Wenn man eingeloggt ist kann man das S3 ohne Vertrag bestellen.
Aber auch nur, weil man bereits einen hat.
Funktioniert das denn auch bei Prepaid-Kunden?
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Re: Datenaustauschdienste
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Original geschrieben von stuartlidl
Vielen Dank für die Info. Das war sehr hilfreich. Ich bin jetzt dahintergekommen, dass täglich ca. 15-20 MB für Datenaustauschdienste verbraucht wird. Was ist das?
Das ist eine missglückte Übersetzung von "Exchange Services". Hast du ein Exchange-Konto konfiguriert?