Beiträge von archie83

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    Original geschrieben von mostwanted
    Solange der Kunde keine Karte empfangen hat, hat er keine Karte empfangen. Abgesehen davon verschickt Blau das Zeugs per normalem Brief, also wenn ne Karte verschwindet und fröhlich genutzt wird entsteht weiterer Ärger.


    Bei der Formulierung "Aktivierung der SIM erfolgt bei Versand" ist es unerheblich, ob der Kunde die SIM überhaupt empfängt. ;)


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    Original geschrieben von mostwanted
    2. Ich weiss das ich erst in 5 Tagen Kohle bekomme die ich für Mobilfunk ausgeben kann und erkundige mich deshalb vorsorglich vorher wann abgebucht wird.


    Mit der Einschränkung, dass die sofortige Fälligkeit der Anschlussgebühr bei Aktivierung der SIM ausdrücklich erwähnt wurde.


    Abgesehen davon: Wenn mein Konto keine ausreichende Deckung aufweist, bestelle ich einfach nichts im Internet. Ich vertraue nicht darauf, dass bis zum Zeitpunkt der Abbuchung möglicherweise wieder Geld eingegangen ist.
    Bei einer Kreditkarte mit ausgeschöpftem Limit wäre ein solches Vorgehen auch gar nicht möglich, da die Limitprüfung zum Bestellzeitpunkt erfolgt.

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    Original geschrieben von iTel
    Ja, dann war die Gebühr ja sowieso noch nichtmal fällig, weil er ja noch gar keine Karte erhalten hat. Also sind die 19,90 Euro sowieso nicht zu bezahlen.


    Die Aktivierung der SIM erfolgt bereits bei Versand, also bevor der Kunde sie in den Händen hält.

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    Original geschrieben von iTel
    Im übrigen muss zwischen Rechnung und Abbuchung laut Rechtsprechung ein Zeitraum von 5 Tagen sein, nur deshalb steht das ja in den AGB's, weil es so entschieden worden ist.


    Quelle? Dann würden ja ALLE Versandhändler dagegen verstoßen. Wenn ich per Lastschrift bestelle, wird das Geld jedenfalls immer früher abgebucht.
    Ich gehe davon aus, dass in dem Urteil nur Rechnungen gemeint waren, deren exakte Höhe nicht vorhersehbar ist. Wenn ich einen Artikel bei Amazon bestelle, steht jedoch der Rechnungsbetrag, der abgebucht wird, schon fest, bevor ich den Kaufvorgang abschließe. Und im aktuellen Fall ist die Höhe der Anschlussgebühr auch im Voraus bekannt.
    Nur bei den folgenden Abrechnungen ist der Zeitraum notwendig, weil auf der Abrechnung neben der Grundgebühr ja auch Kosten für Sonderrufnummern und Roaming aufgeführt sein könnten, und man die Möglichkeit haben muss, für ausreichende Deckung zu sorgen.

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    Original geschrieben von Lagoon08
    Falsch ist Deine Behauptung, dass die Aufladecodes/Karten nicht fortlaufend nummeriert sind. Man kann eben nur nicht von der (fortlaufenden) Seriennummer (ohne weiteres?) auf die Aufladecodes schließen, zu denen sie gehören ... :rolleyes:


    Lies dir deine Aussage bitte noch einmal durch. Du meintest im ersten Satz sicher den Voucher in seiner physischen Form und nicht den Aufladecode, den man in sein Handy eingibt.
    movil_libre hat jedoch ausdrücklich von "Aufladecodes" und nicht von Karten gesprochen. Und die meist 16-stelligen Codes, die man bei Karten freirubbeln muss, sind nicht fortlaufend.

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    Original geschrieben von iStephan
    Genau das wäre mal ein Anlass, solche Deaktivierungsentgelte mal wieder von der Verbraucherzentrale auf unbillige Benachteiligung der Kunden prüfen zu lassen.


    Welche Deaktivierungsentgelte? Verzichte auf die Rufnummer und du zahlst nichts.


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    Original geschrieben von iStephan
    Nicht alles was in die AGB hineingesch.....rieben wurde, ist nur deswegen weil es geschrieben wurde auch gültig. Es kommt nicht nur auf den nur scheinbar in Stein gemeisselten Buchstaben an sondern auch auf den Geist an der dahintersteht. (wo ist User steinlaus übrigens? )


    Der Anspruch auf Portierungsentgelt ergibt sich aus § 46 Abs. 5 TKG. Wenn du das Portierungsentgelt abschaffen willst, musst du schon Lobbyarbeit im Bundestag betreiben.

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    Original geschrieben von iStephan
    Die Sache mit der Notversorgung hat es bis in den Teltarif-Artikel geschafft, offenbar ist das etwas, was die Bundesnetzagentur gar nicht gern hört, ein Wespennest .. :p


    Zu welchen Konditionen soll denn diese "Notversorgung" mit dem Endkunden abgerechnet werden? Und wie überhaupt, wo doch der Netzbetreiber überhaupt keinen Zugriff auf die Kunden(stamm)daten hat?


    Bei der Stromversorgung ist einerseits die Lieferstelle klar und andererseits wird zum Grundversorgertarif abgerechnet, der in den meisten Fällen teurer ist als der Tarif des bisherigen Anbieters.

    Re: Datenaustauschdienste


    Zitat

    Original geschrieben von stuartlidl
    Vielen Dank für die Info. Das war sehr hilfreich. Ich bin jetzt dahintergekommen, dass täglich ca. 15-20 MB für Datenaustauschdienste verbraucht wird. Was ist das?


    Das ist eine missglückte Übersetzung von "Exchange Services". Hast du ein Exchange-Konto konfiguriert?