Was allerdings keine Abbuchung per Lastschrift durch den Anbieter darstellt. Und genau die kann bei FONIC mangels Prüfung missbraucht werden. ALDI TALK hat da nichts zu bieten (keine automatische Aufladung bei niedrigem Guthaben, etc.) und ist daher auch prinzipiell nicht von dem Problem des Threadstarters betroffen.
Beiträge von archie83
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Das Urteil gegen "diese Fans" wird ja noch gesprochen.
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Original geschrieben von hrgajek
Bei Simyo geht Banklastschrift erst, wenn von diesem Konto aktiv ein Betrag zu simyo überwiesen wurde. Das klingt unheimlich "bürokratisch" macht aber in dem Zusammenhang durchaus Sinn.
Richtig.ZitatOriginal geschrieben von hrgajek
Wie es Aldi handhabt weiß ich nicht.
Bei ALDI TALK gibt es keine automatische Aufladung. Man soll ja schließlich in den Laden dackeln. -
Zitat
Original geschrieben von flensi
Die Freischaltung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren wär sowas von einfach:
Einfach PA Kopie und Bankkarten Kopie verlangen wie bei Laufzeitverträgen und schon ist der Missbrauch etwas eingedämmt.
Noch nie hat irgendjemand eine Kopie meiner Bankkarte verlangt. Für eine Vervielfältigung des Personalausweises bräuchtest du eigentlich die Erlaubnis des Eigentümers. Außerdem hilft beides nicht bei einer gestohlenen Geldbörse. Da müsste schon eine PostIdent-Prüfung inkl. Sichtkontrolle des Fotos stattfinden. In dem Fall hätte man auch definitiv eine ladungsfähige Anschrift bei Missbrauch einer Kontoverbindung.Da ist das Vorgehen von congstar angenehmer.
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Zitat
Original geschrieben von Hummer7884
Fonic drängt die Trickdiebe ja förmlich dazu, zu betrügen!
Das geht prinzipiell fast überall, zumal die Banken nicht einmal mehr überprüfen müssen, ob der Name des Kontoinhabers stimmt. -
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Original geschrieben von 0170
Der SCHUFA Abfrage kannst du in keinem Fall widersprechen. Auch, wenn du entsprechende Klauseln einfach durchstreichst, das interessiert niemanden!
Warum sollte man das nicht können? Welche Rechtsgrundlage verbietet mir das?Ich kann auch den AGB meiner Bank widersprechen. Das hat natürlich die sofortige Kündigung sämtlicher Geschäftsbeziehungen zur Folge. Darum macht das praktisch keiner. Aber wenn doch, ist die Bank da sehr genau.
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Original geschrieben von flensi
Warum nicht?Es gibt zwei Betrogene in diesem Fall.
Allerdings könnte Fonic mal bessere Sicherheitsmassnahmen ergreifen.
Da bleibt eigentlich nur das Vorgehen von congstar: Bestätigung der Bankverbindung durch manuelle Aufladung per Überweisung, obwohl das lästig ist und viel Zeit kostet. -
Gibt es an deiner Hochschule keine Rechtsberatung beim AStA?
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smobil ist Vodafone, SCHLECKER Prepaid ist o2.
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Zitat
Original geschrieben von LittleBoy
Kurzum: Bei einer vernünftigen SAT-Anlage kann jeder angeschlossene Receiver alle Sender empfangen.
Kleine Anekdote: Wir hatten mal einen (analogen) Sat-Receiver, dessen Tuner nur Frequenzen bis 1850 MHz empfangen konnte. Da mit Start von ASTRA 1D das Frequenzspektrum bis auf 1950 MHz anwuchs, waren die Programme auf den Transpondern mit Frequenzen zwischen 1850 und 1950 MHz nicht empfangbar. Da hätte die beste Satellitenanlage nichts genutzt. Die besseren Receiver hatten Tuner von 950-2150 MHz und konnten alles empfangen.