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Original geschrieben von Martin Reicher
Online-Banking mit Chipkarte hat auch keine TANs - wozu auch. Ohne Karte hilft die PIN gar nichts. Eine Brute-Force-Attacke kann man auch nicht machen, weil sich die Chipkarte nach wenigen Versuchen (in der Regel 3) für immer sperrt.
Online-Banking mit Chipkarte erfordert allerdings ein Lesegerät mit separater Tastatur.
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Es ist allgemein bekannt, dass die Authentifizierung mittels Kennwort nicht sicher ist, dass Kennwörter geknackt werden können. Deshalb gibt es beim Online-Banking zusätzlich einmalig verwendbare TANs.
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Original geschrieben von BernieBrot
Also ist das ganze getue sowieso obsolet. Denn wer soweit schon einen Angreifer auf dem Rechner hat, wird nicht nur in alle möglichen Botnetze integriert, sondern der Angreifer bestellt schon lange Waren auf dessen Namen und hat Zugriff auf die Konten.
Mit dem Unterschied, dass momentan der Händler das Risiko trägt, einem Identitätsmissbrauch auf dem Leim zu gehen. Da der neue Personalausweis jedoch als "absolut sicher" gilt, darf der Händler fest davon ausgehen, dass der Ausweisinhaber bestellt hat, d.h. der "Kunde" muss zahlen, unabhängig davon, ob er tatsächlich die Bestellung aufgegeben hat.
Das ist übrigens auch der Grund, weshalb Online-Händler, die nur auf Vorkasse verkaufen, die eID nicht nutzen dürfen. Sie tragen ja kein (kreditorisches) Risiko.
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Re: IPhone 3GS 32GB vorhanden. Neuer Tarif mit Internetflat ohne Beschränkung?
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Original geschrieben von Schlork
Bei den meisten INet-Flats wird man ja geschwindigkeitsmäßig fröhlich beschnitten aber nem gewissen Datenvolumen.
Wo ist das nicht so?
Nirgends, außer im Festnetz.
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Original geschrieben von göttingencity
Man kann ja sein vorhandenes Konto eh erst kündigen, nachdem das 1. Mal auf dem neuen Konto das Einkommen eingegangen ist.
Sagt wer?
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Wenn Festnetz überflüssig wäre, warum gibt es dann allein an DSL-Anschlüssen mehr als 20 Millionen in Deutschland?
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Original geschrieben von vodafrank
Schon mal was von Rufumleitungen gehört? 
Die kosten Geld. Außerdem ist je nach Unternehmen die Verwendung der Unternehmensinfrastruktur für private Zwecke verboten.
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Original geschrieben von pchb
Ist es nicht so, dass der Käufer in Zahlungsverzug kommt, wenn der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt war? Meistens steht ja immer ein entsprechender Hinweis dabei.
Wie willst du, ohne die Rechnung gesehen zu haben, den korrekten Betrag überweisen?
Das lässt sich so nur anwenden, wenn der Betrag im Voraus (vertraglich) festgelegt wurde: Kaltmiete, Versicherung, etc. Dann steht im Vertrag drin, dass spätestens am 1. eines Monats Betrag X zu überweisen ist.
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Original geschrieben von bibsurfer
BASE-AGB 5.7: Die Rechnungen sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Ersteinmal müssen wir das ja so als gegeben hinnehmen. Und genau diese Formulierung macht eine Mahnung überflüssig. ($ 286 Abs 2 BGB).
Es wird nicht auf die Folgen der Nichteinhaltung hingewiesen. Es steht kein fester Termin drin. Es steht nicht drin, wie hoch die Verzugszinsen sind.
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Original geschrieben von bibsurfer
Der Verzug beginnt übrigens schon mit Erhalt der Rechnung.
Wo hast du das denn her? Jedenfalls nicht aus § 286 BGB.
Natürlich ist keine zusätzliche Mahnung notwendig, aber der Verzug beginnt erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist ab Zugang der Rechnung.
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Original geschrieben von phone-company
Bei blau und simyo funktioniert es, ich weiss aber ehrlich gesagt nicht ob es eigentlich gewollt ist von eplus...ich meine nicht
Warum nicht? Selbst die Nutzung am PC ist erlaubt.
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Original geschrieben von Bielefelder
- Ich weiß nicht wie das nach dem neuen Personalsusweisgesetz geregelt ist ob die den Ausweis immer noch "kassieren" dürfen....
Strenggenommen durften die Türsteher bisher nicht einmal verlangen, dass der Besucher seinen Ausweis vorzeigt. Das ist nämlich den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden (Polizei usw.) vorbehalten. Nur wird der Besucher natürlich nicht hereingelassen, wenn er sich weigert.
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Original geschrieben von Bielefelder
- Das Viren-Programm AntiVir Personal das updatetet sich doch regelmäßig....
Wenn das Signaturupdate am 06.11.2010 um 21:50 eintrudelt, enthält dieses prinzipbedingt nur Signaturen für Viren/Trojaner, die dem Hersteller, hier Avira, vorher bekannt waren.
Ein neuer Virus/Trojaner muss erst einmal überhaupt entdeckt und anschließend analysiert werden, um eine passende Signatur zu erzeugen und diese mit einem zukünftigen Signaturupdate den Nutzern bereitzustellen.
In diesem Zeitraum ist man trotz aktueller Signaturen nicht gegen diesen Virus/Trojaner geschützt. Und gute Trojaner können im aktiven Zustand den Virenscanner austricksen (siehe Rootkit).