Beiträge von s33th3light

    Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass das Reisepaket Data für alle Länder gilt, in denen es gebucht werden kann. Man kann definitiv während der Gültigkeit auch zwischen den Ländern wechseln. Ich war vor 2 Monaten innerhalb von 36 Stunden in Belgien, den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg. Mein Reisepaket Data, was ich zu Beginn in Kerkrade gebucht hatte, war auch in den anderen Ländern noch gültig.


    Was die Modemnutzung angeht: Auch wenn es für mich unerheblich ist, da in meinem Tarif die Modemnutzung inklusive ist, gehe ich davon aus, dass in keinem anderen Tarif Extrakosten für die Nutzung des Datenvolumens eines Reisepaketes per Tethering / im UMTS-Stick entstehen - alleine schon, weil Vodafone in keinem Infodok auf zusätzliche Kosten bei Nutzung des Reisepaket-Datenvolumens am PC hinweist.

    Vielleicht wird auch in Zukunft noch der Wechsel in den o2o jederzeit möglich sein.


    Ich habe im vergangenen November meine beiden gekündigten IP 100 Verträge 6 Wochen nach Vertragsbeginn per VVL (!) um einen Monat in den o2o umstellen lassen. Das war möglich.
    Meinem Bruder und meiner Mutter habe ich gleiches empfohlen. Das hat auch funktioniert.
    Das es sich jeweils um eine VVL handelte, hat es nie eine Wechselgebühr gegeben.

    Hier meine Erfahrungen zum Thema fremdes iPhone mit Telekom Visual Voicemail:


    Ich nutze ein uraltes iPhone 1. Generation mit 4 GB Speicherplatz von AT&T mit meinem Call & Surf Mobil S Friends Vertrag der Telekom. Das Gerät ist selbstredend nicht mit einer Telekom-Karte aktiviert worden und funkt im D1-Netz auch nur dank eines Software-Unlocks.


    Die Visual Voicemail musste von der Hotline manuell aktiviert werden. Zusätzlich musste das Mailbox-Kennwort geändert werden. Seitdem funktioniert sie tadellos.

    Man kann das Problem auch einfach umgehen.
    Ich hatte nen Superflat Internet Tarif ohne Modemnutzung. Da habe ich einfach mal gekündigt und der nette Herr von der Rückgewinnung hat mich ohne VVL in den aktuellen Tarif, der Modemnutzung beinhaltet, umgestellt.

    Bevor ich zu D2 gewechselt bin, hatte ich noch die gute alte Doppelflat.
    Da ich zum damaligen Zeitpunkt vor 8 Monaten auf meinem Handy auch das Internet Pack M+ nutzen wollte, hat der Agent am Telefon nach langen Verhandlungen als Entgegenkommen einfach einen monatlichen Rabatt von 60 % auf meinen Active Data mit Internet Pack L gebucht.
    So hatte ich statt Active Data (21,25 €) + o2o mit IP M (0,00 €) einfach einen Active Data (8,50 €) + 02o mit IP M (15 €).
    6 Wochen später habe ich den o2o gekündigt und auslaufen lassen. Der Active Data blieb natürlich bei 8,50 €, weil der Rabatt nicht wirklich an die Buchung des IP M+ gekoppelt war. Den Active Data (habe noch Laufzeit bis März 2012) habe ich bei der Gelegenheit auch gekündigt. Nach kurzer Zeit habe ich einen Anruf von der Rückgewinnung bekommen, die mir für die Rücknahme der Kündigung 3 Freimonate geboten hat. Guess what... Er hat versehentlich keine zeitliche Befristung für die hundertprozentige Rabattierung eingegeben. Ich habe nun einen Active Data mit IP L unbefristet gratis. Läuft jetzt schon seit 6 Monaten so.

    Sehr vorteilhaft ist es, wenn man die Kündigung jeden Monat ausspricht.
    Ich schicke jeden Monat um die Monatsmitte herum eine Kündigung an Vodafone heraus. Ein paar Tage später werde ich von der Kundenrückgewinnung zurückgerufen. Die bieten mir 25 € Gutschrift an für eine Kündigungsrücknahme. Ich akzeptiere, verlange aber, dass die Summe als einmalige Gutschrift und nicht als 5X5 Euro verbucht werden. Nachdem ich die nächste Rechnung mit der Gutschrift erhalten habe, kündige ich erneut. Bisher ging das immer anstandslos...

    Hallo zusammen!


    Auf lawblog.de habe ich heute einen interessanten Artikel über die Rechtmäßigkeit astronomischer Preise für die Datennutzung bei fehlender Datenoption gesehen.
    Im vorliegenden Fall hatte jemand einen Tarif abgeschlossen, war aber bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Höhe möglicherweise anfallender Kosten informiert werden.
    Das Gericht hat die Kosten pro MB zwar nicht grundsätzlich für sittenwidrig erklärt, sondern nur die mangelnde Beratung moniert. Trotzdem ist es ein Urteil in die richtige Richtung, auch wenn es noch nicht von höchster Instanz entschieden worden ist.
    Ob aber E-Plus bzw. der entsprechende Provider im E-Plus-Netz hier den BGH anrufen will?


    Gruß
    s33th3light

    @ kingpin166 & Neikon:
    Ich habe mich im Juli an Apple gewendet, weil nach Update auf 4.0 mein bis dahin tadellos funktionierendes iPhone 3G plötzlich keinen Kopfhörer mehr erkannte. Das Gerät war zu dem Zeitpunkt 20 Monate alt und ich hatte keinen Protection Plan. Nach 30minütigem Gespräch mit einem Callcenter-Agent an der 0800-2000136 und drei Vorgesetzten wurde mir ein Gratis-Austausch gewährt. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass alles nur am Update lag. Insofern glaube ich, dass man von Apple schon auch in einem solchen Fall Kulanz erwarten kann.