Gestern hat sich mein Navigon verabschiedet. Bevor ich 140 Euro für ein neues Gerät ausgebe, könnte ich für 200 Euro ein Omnia 7 kaufen. Gibt es eine original Halterung die gut ist und gleichzeitig lädt? Findet es den Sat schnell? Wie seit ihr mit der Navi Funktion zufrieden? Und, wichtigste Frage: Funktioniert das ohne Datentarif ?
Beiträge von mostwanted
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Ich will es nicht hören, ob es was kostet ist mir Latte . Wie gut das ich mich nicht verwähle

Aber es werden genügend Kinder oder unbedarfte Bürger in die Kostenfalle tappen.
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Original geschrieben von harlekyn
Entstehen dem Anrufer durch die Ansage Kosten, d.h. kommt eine Verbindung zustande?Es ist ungewollte Werbung, lieber o2 Anwalt. Kann o2 ja machen, aber dann sollte man es so verkaufen: "Wenn Sie unseren Dienst einrichten möchten..." und nicht zwangsweise ohne Möglichkeit das abzuschalten.
Edit: Ach so, das wäre ja noch schöner, wenn für die Ansage "Falsche Nummer" eine Einheit flöten geht.
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Original geschrieben von Hallenser1
So lange man nicht direkt mit der 11881 verbunden wird ist alles gut.Man muss die 1 ja nicht drücken.
Drücken Sie "1" um keinen Staubsauger zu kaufen

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o2 scheint finanzielle Probleme zu haben, wenn man jetzt sogar versucht sich damit die Taschen zu füllen. Schade, dass man das nicht ausschalten kann.
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Ich höre beim Wählen - bevor die Verbindung steht - manchmal für ca. 1 Sekunde meine Stimme, bzw. das was im Raum gesprochen wird in dem ich bin, bei einem 5230 und o2.
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loooooooooolllll :top:
Zum Wohl! (Mit Weihenstephan Hefeweizen Hell)
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Schwer zu sagen

quelle: Wikipedia
Rechtliche Einordnung
Eine Zulassung der Präparate als Arzneimittel besteht in Deutschland nicht.[3] Als Nahrungsergänzungsmittel angeboten, unterliegen sie den Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB) und der Health-Claims-Verordnung. Die Angabe medizinischer Indikationen und therapeutischer Versprechen ist danach unzulässig. Gesundheitsbezogene Aussagen wie auch Präventionsversprechen bedürfen einer Zulassung. Auf Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Frankfurt am Main hat das Landgericht Tübingen (Beschluss vom 8. November 2005, Az. 21 O 184/05) einem Anbieter untersagt, für (angebliche) „Heilpilze“ mit Behauptungen zu werben, dass diese einen überhöhten Cholesterinspiegel senken sowie bei schweren und chronischen Erkrankungen – etwa Krebs, aber auch Migräne und Tinnitus – Heilwirkung entfalten.[6][7]
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Original geschrieben von GigaTom
Hast du den Gesetzestext mal eben zur Hand? Soweit ich weiß, muss der Vertragspartner eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausstellen, wenn der Kunde das wünscht.Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Nur wenn dein Vertragspartner nicht mit der Kündigung einverstanden ist, wird er sich melden.
Einzige Möglichkeit sehe ich im Grundsatz, das der Vertragspartner im Falle einer Rufnummernportierung nach Treu und Glauben dazu verpflichtet ist, da es zu den kaufmännischen Gepflogenheiten gehört einen reibungslosen Wechsel zu ermöglichen.
Dazu bedarf es aber einer Aufforderung, z.B. "Zwecks Portierung benötige ich Kündigungsbestätigung bis zum XYZ, ansonsten werde ich den hierdurch entstandenen Schaden geltend machen" und der "Eier" dann auch vor Gericht zu ziehen.

Unabhängig von der Rechtslage ist es moralisch mehr als verwerflich was o2 hier treibt.
ZitatOriginal geschrieben von Nokiafan
Zu welchem Datum endet der o2o denn, wenn man ihn zum "nächstmöglichen" kündigt? Ist das dann zum Ende eines Abrechnungszeitraumes? Oder ist es einfach 30 Tage nach der Kündigung? Würde die Nummer gerne wegportieren. Wann erfährt man denn den Kündigungstermin? Scheint ja nur per telefonischer Nachfrage zu funktionieren.Der Kündigungstermin ist der, den Du in deiner Kündigung angibst. Deshalb ist es besser da mit einem festen Datum zu agieren, da Du nicht weisst wann das Schreiben dort eingeht. Man muss die 30 Tage ja nicht ausreizen. Eine Kündigung im Stil von "Kündige ich meinen Vertrag XY zum 12 Juli 2011" sollte auch einem annehmenden Provider genügen, da das Datum drin steht. Nur mit "zum nächstmöglichen Termin" kann der natürlich nichts anfangen.
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Original geschrieben von handytim
Aber o2 selbst will die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters... KlickUnd genau aus diesem Grund dürfte es auch einen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung geben.
Falsch. Jeder Provider muss einer abgehenden Portierung zustimmen, einer eingehenden hingegen nicht. Eine Kündigungsbestätigung ist juristisch gesehen nicht nötig und wird deshalb auch in keiner Gesetzesvorlage bzgl. Portierung erwähnt.