Beiträge von masteruser

    Ich habe mir über Ebay eine neue Loop Karte zugelegt, in dem beileigenden Formular ist zur Registrierung eine Fax Nummer angegeben.
    Da ich aber kein Fax besitze benötige ich die PostAdresse von O2 , da ich diese sonst nirgendwo finden konnte.
    Das wäre nun meine Frage.

    5. Unsere Befugnisse in der Bundeswehr sind der Polizei ebenbürtig, im Zivilleben eingeschränkt. Aber wo diese Befugnisse eingeschränkt sind arbeiten wir mit der Polizei zusammen, um Vorgehen zu können. Türen eintreten ist uns z.b. verboten, das macht dan die Polizei.
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    Aber dies ginge doch erst nach einem richterlichen Beschluss (das zwangsweise Betreten der Wohnung) oder sehe ich das falsch?

    Bei Langzeitfällen ab 3..5 Jahren könnte/sollte man schon über günstigere Lösungen, z.B. Heime nachdenken. Hat neben der Kostenersparnis noch den Vorteil, daß man die Leute dort sowohl fördern (= weiterbilden) als auch überwachen kann.
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    Wie ich bemerke , bist zu völlig zugehascht. Sag mal wo hast du deine Quellen für diese Drogen.


    Ach ja am besten wäre Knast für Arbeitslose. Jeder der länger als 2 Jahre arbeitslos ist muß in den Knast. Somit wird das Bestreben arbeit zu suchen und zu finden erhöht.

    Goodzilla


    Wie kann mann nur so ein Müll verzapfen?
    Bitte ankommen in der Wirklichkeit.


    Das Zitat aus einen anderern Forum ist zutreffend:


    Bei Telefon-Treff sind viele Studenten und Jugendliche unterwegs die noch nie im Leben wirklich gearbeitet geschweige denn von Papas Brieftasche weggekommen sind. Das sind meine Erfahrungen mit dem Handy Forum.

    Nun das sehe ich nicht so.
    Es ist ja keine Täuschungshandlung wenn ich dem Händler oder Anbieter sage der vorige Test hat mich nicht überzeugt ich möchte nochmal testen, der Händler hat die Option dies abzulehnen.
    Außer natürlich der Kunde hat den Zweittest mit flaschen Adressangaben ergaunert.
    Aber welcher Anbieter hat den noch solche komischen Klauseln, konnte keinen Entdecken.

    Mymovies ist eine Onlinevideothek wo man zum Pauschalpreis DVDs leihen kann.
    Beim Durchstörbern dessen AGBs habe ich folgenden Passus entdeckt.


    (7) Bei Personen, die sich mit Absicht mehrmals für das mymovies Tester-Paket anmelden, um lediglich von der 14-tägigen gratis Testphase zu profitieren, behalten wir uns das Recht vor, eine Betrugsanzeige nach § 263 ff. StGB zu erstatten und mit einem Bußgeld zu belangen. Selbst der Versuch hierzu erfüllt den Tatbestand einer Straftat.


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    Schreibt MM neuerdings Gesetze und definiert dies als Betrug?
    Also mann muß sich schon wundern , was für merkwürdige AGBs manche Firmen haben.

    Viele nennen das Betriebssystem Winodws XP home ihr Eigen.
    Wenn aber die zusätzlichen Funktionen von XP Pro von Interesse sind, kann dies bewerkstelligt werden durch eine kleine Investition.


    http://www.heise.de/ct/
    Kaum zu glauben: Auf der XP-Home-CD schlummert ein echtes XP Professional. Ob Dateiverschlüsselung, Remote Desktop oder das sichere Arbeiten ohne Admin-Rechte: Sie brauchen nur 2 Bytes zu ändern, und schon installiert sich die Profi-Version mit all diesen Funktionen



    Also CT kaufen, lesen, nachmachen und Pro geniessen. :top:
    Habe ich selber ausprobiert und läuft. (per Update)