Beiträge von Schnurlos

    Pacta sunt servanda


    Hallo!


    Verträge bedürfen nicht der Schriftform (Es sei denn du willst z.B. ein Grundstück kaufen..). Und du schreibst selbst, du hast bestellt. Du hast nicht storniert. Also hast du nun einen Vertrag....


    Als Geschäftskunde kannst du auch nicht das Rücktrittsrecht für Verbraucher nutzen.


    Ich lasse mich gerne korrigieren, glaube aber - zumindest im Kern - recht zu haben.


    Viele Grüße


    Schnurlos

    Vodafone Branding beim Milestone seit Anfang des Jahres unverändert?


    Hallo!


    Besteht das Branding nach wie vor allein darin, daß das zusätzliche Icon zur VF Homepage vorhanden ist? Ich hatte irgendwo etwas von einer Einschaltanimation gelesen.


    Der letzte Post in diesem Thread stammt ja vom Februar und bis heute kann sich ja so einiges verändert haben...


    Viele Grüße


    Schnurlos

    Passend zum Thema: Aktueller Bericht in der FAZ


    Mobiltelefon-Ortung
    Wo dein Handy gerade ist, sagt mir das Internet


    Von Raphael Boch


    Nicht nur rechtlich umstritten: Ortung per Handy
    16. Mai 2010


    Allein die Vorstellung bereitet vielen schlaflose Nächte: Ist mein Partner mir wirklich treu? War er gestern Abend tatsächlich mit seinen Freunden in der Kneipe? Hat sie tatsächlich nur beim Joga entspannt? In einer total vernetzten Welt ergeben sich ganz neue Möglichkeiten, solche Zweifel auszuräumen. Mobiltelefone lassen sich orten. Das ist praktisch, wenn man es einmal verlegt hat oder es auf andere Weise abhandengekommen ist. Die Rückmeldung kann auch sehr beruhigen, wenn man sich sorgt, wo sich das Kind aufhalten mag. Und eben auch Klarheit schaffen, wenn man dem Partner nicht traut.


    Wer solchen Gedanken nahetritt, findet im Internet schnell unter dem Stichwort „Intervista“ die entsprechenden Dienstleister. Sie werben zum Beispiel damit, dass der Handy-Diebstahl mittlerweile ein Massenphänomen sei und die Ortungstechnik bei der Wiederbeschaffung helfe. Solche Hilfe kostet zwischen 49 und 99 Cent – pro Ortung, ohne Vertrag, ohne Laufzeit und ohne Abofalle. Wer nach dem Partner forscht, soll auch kein schlechtes Gewissen haben. So könne der Unsicherheit, ob er oder sie wirklich treu sei, im gegenseitigen Einverständnis abgeholfen werden. Schließlich sei der Seitensprung durch das Handy ja auch erst vereinfacht worden.
    Bestätigung per SMS


    Der Weg zur Hobbyspionage ist einfach: Der Nutzer meldet sich auf einer der zahlreichen Seiten im Internet an. Eine Bestätigung per SMS von dem zu ortenden Handy an den Anbieter und eine E-Mail reichen aus, um das Konto freizuschalten und die Ortung zu starten. Einen Haken gibt es dabei: Verlorengegangene Handys können auf diese Weise nicht wiedergefunden werden, wenn sie nicht vor dem Verlust angemeldet worden sind.


    Die Anbieter weisen ihre Kunden darauf hin, dass ohne die Zustimmung des Handy-Inhabers die Fremdortung illegal sei. Mit dem Verfahren, den Auftrag vom eigenen Handy bestätigen zu müssen, sei die Gefahr von Missbrauch jedoch gebannt.


    Solche Vertragsangebote seien nicht nur blauäugig, sondern verstießen auch gegen das Telekommunikationsgesetz, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Florian Frisse, Experte auf diesem Gebiet. Selbst der Auftrag, das eigene Handy über das Internet zu suchen, könne nicht per SMS oder Mail, sondern ausschließlich schriftlich per Vollmacht des zu Ortenden erfolgen. Der Gesetzgeber wolle die Privatsphäre der Handy-Nutzer schützen. Für Frisse folgt aus der Regelung in Paragraph 98 zur Weitergabe sogenannter Standortdaten, der Eigentümer des Mobiltelefons müsse einen Brief oder ein Fax mit dem ausdrücklichen Wunsch der Eigenortung an den jeweiligen Anbieter schicken. Zudem müsse der Anbieter nach jeder fünften Ortung eine Nachricht an das betreffende Handy mit der Information über Lokalisierungsversuche verschicken. Frisse ist nur ein Dienst im Internet bekannt, der auf diese Weise verfahre.
    Gesetzeswidrige Anmeldeverfahren


    Schon anhand der Werbetexte auf den Internetseiten der Anbieter sei klar zu erkennen, welche Kunden tatsächlich angesprochen würden. Einfacher könne man es eifersüchtigen Partnern gar nicht machen, sagt Frisse. Wenn der vermeintlich untreue Partner kurz aus dem Raum gegangen sei, könne das Mobiltelefon schnell entwendet und bei einem der Dienste illegal angemeldet werden. Einige Dienstleister nähmen dieses vereinfachte, aber gesetzeswidrige Anmeldeverfahren billigend in Kauf.


    Wie bei vielen Rechtsverstößen im Internet werde auch hier nicht strikt genug gegen zwielichtige Anbieter vorgegangen, kritisiert der Anwalt. „Wo kein Kläger, da kein Richter. Weder die Nutzer noch die anderen Anbieter zeigen diese Portale an.“ Selbst die Geschädigten setzten sich eher mit dem Partner auseinander, der ihnen nachspioniere, und zögen aus dem Vertrauensbruch ihre Konsequenzen, als dass sie sich die Frage stellten, ob das im Internet gegen sie verwandte Angebot rechtmäßig sei. Ihm sei kein Fall bekannt, in dem jemand gegen einen Handy-Ortungsdienst geklagt habe, sagt Frisse. Vielleicht sei das Phänomen aber auch einfach noch zu neu.
    Problematischer Umgang mit Internetdiensten


    Für Viola Schmid, Professorin für öffentliches Recht an der Technischen Universität Darmstadt, ist der Markt dieser Portale ein typisches Beispiel für die rasche Entwicklung von Diensten im Internet und dem problematischen rechtlichen Umgang mit ihnen. Zum einen seien einige der Gesetze, die sich auf das neue Medium bezögen, nur als Reaktion auf Missstände entstanden. Zum anderen würden Ungenauigkeiten in den Bestimmungen nicht zügig und stringent ausgebessert oder den schnellen Veränderungen angepasst. „Der Gesetzgeber kümmert sich beispielsweise nicht darum, dass bei der Frage nach der korrekten Anmeldung zur Handy-Ortung zwei Gesetze miteinander um ihre Anwendbarkeit streiten“, sagt Schmid.


    Gemeint ist das Telekommunikations- und das Telemediengesetz, deren Anwendungsgebiete sehr unscharf voneinander getrennt seien. Während das Telekommunikationsgesetz die technische Seite regele, insbesondere Fernmeldegeheimnis und Datenschutz, enthalte das Telemediengesetz zentrale Vorschriften zum Internetrecht. Die Handy-Ortung sei so betrachtet ein ambivalenter Dienst, eine eindeutige Zuordnung sei schwierig.
    Meinungsstreit unter Juristen


    Im Gegensatz zu Frisse hält Schmid es jedoch für ausreichend, wenn der Teilnehmer seine Einwilligung zur Eigenortung per E-Mail oder SMS abgebe. Nur zur Fremdortung bedürfe es einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Handy-Besitzers. So wie Schmid sieht es auch die Bundesnetzagentur. Wenn sichergestellt sei, dass es sich tatsächlich um die Ortung des eigenen Handys handele, bedürfe es keiner ausdrücklichen, gesonderten und schriftlichen Einwilligung des Kunden, sagt ein Sprecher. Um allerdings sicherzustellen, dass der Dienst ausschließlich vom Besitzer des betreffenden Handys genutzt werde, müsse sich der Betreiber der Ortungsportale beim Telefonanbieter des Kunden erkundigen, ob dieser derjenige sei, für den er sich im Anmeldeformular ausgegeben habe, sagt der Sprecher. Geltendes Recht ist diese Regelung allerdings nicht.


    Dieser Meinungsstreit unter Juristen macht nach Ansicht der Darmstädter Professorin deutlich, dass sich Gesellschaft und Justiz bisher zu wenig mit dieser technologischen Welle der Veränderung befasst hätten.


    Hier der Original-Link:
    http://www.faz.net/s/RubE2C6E0…Scontent~Afor~Eprint.html

    Aus eigener Erfahrung - und nicht aus 3. Hand: Ich würde ich den Cortado-Dienst empfehlen. (Allerdings genutzt mit Noikia E 71 und eben ohne Android.)


    Meine Bewertung bezieht sich somit also auf den Dienst als solches. Dieser ist einfach sehr gut.

    Verärgert? Jetzt ja, weil sich Obimo nun plötzlich so hinstellt, als hätte er alles beantwortet oder beschrieben, was aber leider nicht der Fall war, wie ich es bereits an anderer Stelle objektiv und ohne jedes Werturteil dargelegt habe.


    Bei einem solchen Händler würde ich aufgrund der gemachten Erfahrungen nichts kaufen. Und ich möchte meine Erfahrung auch anderen zugänglich machen. Das ist ja auch Sinn eines solchen Forums. Letztendlich muß sich aber jeder selbst ein Bild machen und dann entscheiden ob er dort kaufen möchte oder lieber nicht.


    Ich muß halt leider davon ausgehen, das sich der vorgefundene "Service" bei der Beratung vor der Bestellung nicht vom mutmaßlich gebotenen "Service" nach dem Kauf unterscheiden wird. Wenn ich kaufe und dann aufgrund von irgendwelchen Problemen "im Regen stehe" - kann ich dann wirklich Hilfe von Obimo erwarten? Ich glaube nicht... [Was aber rein spekulativ ist und lediglich meine persönliche Meinung widerspiegelt.]


    Mein Erfahrungsbericht sollte aber auch Ansporn für Obimo sein, zukünftig guten Service zu bieten und somit sollte dann allen (potentiellen) Käufern unter uns TT´lern geholfen sein: @ obimo: Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung

    Na ja (Teil 2)


    Lassen wir doch einfach Fakten sprechen:


    - Die Kündigungsfrist für Optionen wurde angefragt und von Obimo nicht beantwortet! (siehe: Master_Felix, molotov1985)


    - Ein mögliches Branding / Sim- bzw. Netlock beim Milestone wurde angefragt und von Obimo nicht beantwortet (siehe Schnurlos)


    - Die Frage(n) nach der unterschiedlichen Höhe der Subventionierung von Endgeräten wurde(n) ebenfalls von Obimo ignoriert (siehe: Stenz07)


    - Die Frage nach einer evtl. erforderlichen Angabe der bestehenden Kunden-Nr. bei Base wurde auch nicht beantwortet_ (siehe: senator)


    - Nach der Laufzeit der Optionen wurde wohl gar nicht gefragt.


    Und eine Antwort wie "Hätte ein Gerät ein Branding oder Sim Lock, dann hätten wir dies schon angegeben." ist doch im nachhinein schon recht dubios und läßt dem Verkäufer ALLE Möglichkeiten offen.


    Rein hypothetisch:
    Hätte ich gekauft und ein gebrandetes Gerät erhalten, hätte ich wohl die Antwort erhalten: Wieso? Wir haben doch die Ware ausdrücklich nicht als brandingfrei deklariert. Wie kann man nur auf die Idee kommen das dies so wäre...) Sorry! So geht´s nicht! Wichtige Eigenschaften des Vertrags oder des Geräts sollte man schon angeben.


    - Vermutlich habe ich auf die Schnelle noch nicht einmal alle unbeantworteten Fragen gefunden


    Ergo: Wie schon oben geschrieben


    Soll sich jeder selbst ein Bild machen ob alle Fragen beantwortet wurden und ob der Service und Art und Weise von Obimo gut oder schlecht ist....


    Ich persönlich bleibe dabei: Ich finde es nicht OK. Vermutlich sehen es meine Vorredner STOP und molotov1985 ganz ähnlich. Und ich würde mich nicht wundern wenn es viele andere genau so sehen.

    Na ja ...


    Erst weist Obimo im Thread "Dein Mega-Deal >>> Mein BASE & 136 Geräte zur Auswahl" auf die hohe Dringlichkeit hin ("Angebot begrenzt!!!") und ist dann nicht in der Lage innerhalb von 24 Stunden auf wichtige Fragen zu antworten. Tja, und dann beendet er auch schon das Angebot...


    Neben meiner Frage blieben aber auch viele andere [unbequeme?] Fragen von anderen TT´lern unbeantwortet. Ich glaube diese Fragen waren zum Teil gut 2 Tage vor Beendigung gestellt worden.


    Und hier klicken zum nachlesen: http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=1


    Soll sich jeder selbst ein Bild davon machen. Service ist jedenfalls für mich etwas anderes.