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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
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Nach dieser Regel wäre eine normale Alarmanlage auch verboten da hier auch keine direkte gefahr o.ä vorliegt
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Warum sollte es nicht erlaubt sein?
Einige Autos "Piepsen" serienmäßig beim verschließen (Signal: Alarm an)
Nachträglich einzubauende Anlagen piepsen häufig auch und haben eine Zulassung.
Eine solche habe ich auch im Auto, jedoch den Ton abgeschaltet.
Genau aus dem Grund,die Nachbarn nicht zu stören, und die "Mitteilung" der Blinker (Einmal Blinken an, Zweimal aus) Reicht ja völlig
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Der Unterschied zwischen Software und Hardware (Kompass) sollte dir doch auch klar sein oder?
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Nachforschungsauftrag stellen.
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um 22:16 hätte DHL dort (auch wenn offen gewesen wäre) nichts abgeliefert.
Ist eher Theoretisch zu betrachten der "Zustellversuch"
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Annahme verweigern,
solche idioten gibts derzeit genug,
habe gerade das selbe mit einem Handy am Laufen, war angeblich auch völlig zerkratzt und der akku hält nur 1,5Stunden... 
Ich werde und würde das Paket nicht annehmen, das ja alles Beschrieben war.
Weiteres kann er ja Zivilrechtlich geltent machen wenn er sich das denn zutraut.
Die beweislage spricht jedoch augenscheinlich gegen ihn.
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Direkt mal anfragen ob man bei 10 Bildern Rabatt bekommt...
so ein blöder vogel :apaul:
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Wenn man nicht grad Philatelist ist, dürfte es auf wenig interesse stoßen.
Mir Persönlich isses egal was für ein bildchen auf der Marke ist, ab aufn Brief und schwupps in den Kasten :top:
Wobei ich diese Marke nichtmal so toll finde, aber das ist ja geschmackssache
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:top: Noch zu haben :top: