Beiträge von HappyDay989

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    Original geschrieben von Laubi
    Wobei Druck in bar und Tauchtiefe nicht immer zusammenpassen muss.

    Die passen eigentlich nie zusammen. Man sollte eigentlich nie die "Tauchtiefe" in Metern angeben, sondern sich auf die Angabe der "Druckfestigkeit" in bar beschränken. Also "5 bar" statt "50 m", was ja nicht mehr ist als dem Druck einer statischen Wassersäule von 50 m Höhe entspräche, wenn es eine solche in der Praxis beim Duschen, Schwimmen oder Tauchen gäbe. Die von den meisten Herstellern diesbezüglich gepflegte Praxis ist für Nicht-Fachleute schlichtweg irreführend. :rolleyes:



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    Original geschrieben von Laubi
    PS: SD verkauft und GMT Master II bestellt. :)

    Mit schwarzer Lünette ist das Teil ein absoluter Klassiker und immer wieder gerne gesehen (--> eigene Fotos nicht vergessen! :D). Mit dem roten GMT-Zeiger sieht die Uhr übrigens erheblich besser aus als mit dem grünen Zeiger beim neuen Modell. :top:

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    Original geschrieben von DaFunk
    Die Frage ist jetzt eigentlich, ob man selbst irgendwie problemlos an die Zeiger in einer Uhr kommt, ich müsste ihn nämlich nur schnell wieder auf den Zapfen stecken. :D Er flattert im Moment fröhlich in der Uhr herum...


    Ein Uhrmacher dürfte sich aufgrund der besonders hohen Qualität wohl kaum lohnen, bzw. den Kaufpreis der Uhr locker übersteigen, auch wenn der Aufwand für einen Profi bestimmt gegen Null geht. Deswegen hatte ich erst einmal die Idee, das selbst zu machen, aber keine Ahnung, wie ich es anpacken soll. Ideen anyone? :confused:

    Sorry, aber wenn Du nach eigenem Bekenntnis keine Ahnung hast, wie man überhaupt an die Zeiger und das Zifferblatt kommt, dann solltest Du nicht so lässig beurteilen, wie wenig Arbeit das für einen Profi ist. :rolleyes: Zumal Du ja weder das Wissen noch das Werkzeug hast, um diesen für einen Profi relativ einfachen, für einen Laien aber wahwitzig komplizierten Eingriff vornehmen zu können.


    Also: Je nachdem, ob Deine Uhr mit Plexi (Acryl), Mineralglas oder Saphirglas ausgestattet ist, werden die Deckgläser entweder mittels eines speziellen Sprengrings und einer Dichtung von oben eingesetzt (Plexi), oder mit einer Maschine in eine dünne Kunststoffdichtung in den Glasreif gepresst (Mineralglas) oder in den Glasreif gesetzt und mit transparentem Epoxid-Kleber permanent verklebt (Saphir). "Von oben" hast Du also überhaupt keine Chance, an das Zifferblatt zu gelangen.


    Einzige Möglichkeit: Du mußt entweder mittels eines speziellen Gehäuseschlüssels den Boden aufschrauben oder - falls es sich um einen Pressboden handelt - mit einem speziellen "Gehäusemesser" den Deckel vom Gehäuse hebeln.


    Als nächstes spannst Du die Uhrfeder ab, denn auf eine laufende Uhr wirst Du keinen Zeiger setzen können. Zum Abspannen hältst Du die Krone fest, löst die Federklinke, die im Betrieb die im Federgehäuse befindliche Feder daran hindert, ihre Kraft schlagartig auf das Räderwerk zu übertragen und läßt die Krone so lange langsam und vorsichtig durch die Finger rutschen, bis die Feder vollständig abgespannt ist. Vorsicht: Wenn Du dabei einen Fehler machst und die Feder ihre Kraft schlagartig auf das Räderwerk überträgt, dann war's das für das Räderwerk, und die Uhr dürfte damit ein Fall für den Altmetallhändler sein.


    Dann löst Du die Sperrklinke, die die Kronenwelle im Werk fixiert und ziehst die Kronenwelle aus dem Gehäuse.


    Nun löst Du die Schrauben, die den Werkhaltering seitlich im Gehäuse fixieren und entnimmst vorsichtig das Werk samt Haltering. Achte darauf, daß Du das Werk weder mit dem Aufzug noch mit dem Zifferblatt auf den Tisch legst - benutze eine spezielle, konisch geformte Ablage in der richtigen Größe, auf die Du das Werk mit dem Zifferblatt nach oben ablegst.


    Nimm nun den losen Zeiger aus dem Gehäuse und benutze das spezielle Setzwerkzeug, um den Zeiger wieder auf der Mittelachse zu fixieren. Ohne dieses Werkzeug hast Du überhaupt keine Chance, einen Zeiger zerstörungsfrei auf die Achse zu bringen. Wenn der Zeiger korrekt gesetzt ist, baust Du die Uhr in umgekehrter Reihenfolge wie oben beschrieben wieder zusammen. Bitte achte beim Einschrauben/Einpressen des Gehäusedeckels darauf, die Bodendichtung nicht zu beschädigen, sonst ist das Thema Feuchtigkeits- und Staubdichtheit der Uhr Geschichte. :rolleyes:


    Denke aber bitte daran, daß man Werkteile, Zeiger und Zifferblätter NIEMALS mit den bloßen Fingern berühren darf, denn das hinterlässt sehr häßliche Flecken, die man nur mit einer speziellen Reinigungsmasse ("Uhrenknete") namens Rodico wieder vorsichtig abtupfen kann. Mit den Fingern einen Zeiger auf die Achse zu drücken, bedeutet übrigens mit 100%iger Sicherheit, ihn dabei so zu verbiegen, daß man ihn nur noch entsorgen kann. Es wird also ausschließlich mit Pinzetten, Feinschraubendrehern, Setzwerkzeug usw. gearbeitet.


    So, und nun wünsche ich Dir dabei viel Spaß und noch mehr Erfolg! :)
    (Ich habe bei meiner ersten selbstgebauten Uhr für das Setzen von Zifferblatt und Zeigern trotz Profi-Werkzeug am Uhrmachertisch und fachlicher Anleitung fast zwei Stunden gebraucht und war dabei zwischenzeitlich fast so weit, daß ich die Sachen am liebsten gegen die Wand geworfen hätte. ;) Ein Profi - AKA Uhrmacher - braucht für die oben beschriebenen Arbeitsvorgänge vom Öffnen bis zum Schließen des Gehäuses etwa 15 - 20 Minuten.)

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    Original geschrieben von lazybee
    [GMT-Inlay für'n Fuffi]
    Ja klar, du hast recht, ich meinte natürlich das Inlay... :)

    Da wird's mit dem Wechsel aber schwer. Beim Lösen der Inlays verbiegen sich die dünnen Alubleche meist irreversibel, weil sie nur eingeklebt sind. Die Lünette kann man dagegen problemlos tauschen, aber die komplette Lünette ist eben auch erheblich teurer als 50 Öcken.



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    Original geschrieben von lazybee
    ["GMT-Pepsi-Lünette" mit Rubin, blauem Saphir und Diamanten]
    Gräßlich, da schmeckt mir gleich meine Ritter Sport nicht mehr... :D
    Dieses Modell ist sicher sehr gefragt auf russischen Yachten... neben der Leo-Daytona oder der neuen Yachtmaster ;)

    Vermutlich ja, obwohl ich auch der Meinung bin, so eine Lünette eignet sich vorzüglich für eine Taucheruhr: Uhr mit dieser Lünette an einer mindestens 1.000 m tiefen Stelle von besagter Millionärs-Yacht ins Meer werfen, geht sie unter, darf der Test als bestanden gelten. Wie die Uhr wieder zurück an die Oberfläche kommt, ist ihr Problem. ;)

    Wobei dabei aber klar sein muß, daß
    1. Art. 1 GG nicht eingeschränkt werden darf und
    2. die Verhältnismäßigkeit der Mittel auf jeden Fall gewahrt bleibt bzw. sich die "Amts- und Organwalter" strafbar machen, wenn sie die klar definierten Grenzen des Erlaubten überschreiten.


    Wenn die Besatzung eines Mannschaftswagens einen älteren Menschen mit Schlagstöcken zusammendrischt, weil der in angetrunkenem Zustand laut geworden ist und sich dann geweigert hat, seine Personalien anzugeben, geht eben nicht, weil es unverhältnismäßig ist. Und wie umstritten der "große Lauschangriff" war und ist, dürfte Dir wohl bekannt sein, und auch, daß - jetzt mal in Fortführung der feuchten Träume eines gewissen Wolfgang S., MdB - es eben nicht geht, 80 Millionen Menschen prophylaktisch Wohnungen, Telefone (inkl. Handfunken) und Rechner (Stichwort: Bundestrojaner) zu verwanzen.


    Abgesehen davon kann man z. B. den Tatbestand der Sachbeschädigung wirklich nicht als Rechtfertigung für die Verletzung der Menschenwürde heranziehen, nach dem Motto "der Staat begeht ja auch noch andere Straftaten". Frei nach Bert Brecht: "Was ist denn schon die staatlich durchgeführte Beschädigung einer Sache gegen das staatlich erlassene Erheben und staatlich durchgeführte Eintreiben von Steuern nach bundesrepublikanischem Steuerrecht." :D


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    Original geschrieben von Lüni
    Und nun nochmal zur Klarstellung: Das EGMR hat ja deutlich klargestellt, dass hier eben nicht in die Menschenwürde eingegriffen wurde, sondern nur der Straftatbestand der Nötigung erfüllt wurde.

    Richtig, aber eben nur deswegen, weil es eben klar ist, daß solche Art von Nötigungen nicht zur offiziellen oder auch nur geduldeten Praxis in Deutschland gehören. Hätte man hier eine amtlich geduldete Verletzung der Menschenwürde konstatiert, so hätte man Deutschland wohl in die Liste der "Folterstaaten" aufnehmen müssen. ;)



    Diese Handlungen, die Du dort als stammtischwürdig charakterisierst, sind leider gängige Praxis in vielen Staaten, die es mit der Menschenwürde nicht so haben. Saudi-Arabien war da nur ein Beispiel, und es ist zugegeben eines, das zur Polarisierung reizt. Aber Du selbst sagst ja auch, daß solche Zustände indiskutabel sind, und unterstellst mir nicht, daß ich sie frei erfunden hätte - das habe ich nämlich nicht; die Wirklichkeit ist oft grausamer als jede noch so perverse Phantasie. :(
    Das Problem ist nur, daß solche Zustände eben auch die Folge eines mangelnden Bewußtseins für Menschenrechte und Menschenwürde sind. Wo "der Kriminelle" nicht als (Mit)mensch gesehen wird, sondern als eine Art wildes Tier, aus dem man ungestraft Geständnisse heraus foltern oder ihnen zumindest ungestraft damit drohen darf, dies zu tun, hat der Rechtsstaat verloren.



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    Original geschrieben von Lüni
    Diskussionsgrundlage war hier jedoch ursprünglich die Nötigungshandlung von Herrn Daschner und nicht die tatsächliche Folterung von Menschen in staatlichem Gewahrsam. Das will, soweit ich das einschätzen kann, niemand.


    Ergänzend dazu nochmal der Hinweis, den ich bereits gegeben habe:


    Das Verhalten von Herrn Daschner hätte in einer höhergerichtlichen Instanz durchaus noch als gerechtfertigt gewertet werden können, davon bin ich überzeugt. Man hatte sich eben nur dagegen entschieden Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, weil es faktisch keine Besserstellung gegeben hätte und Herrn Daschner anscheinend gesundheitlich nicht mehr zuzumuten war.

    Ich kann nur hoffen, daß Du Dich mit Deiner Auffassung irrst, Herr Daschner hätte in einer höheren Instanz noch einen Freispruch erzielt - wobei diese Vermutung ja nun auch für immer Hypothese bleiben wird. Denn es ist schon ein Unterschied, ob Du oder ich jemandem androhen, ihm "nie gekannte Schmerzen" zuzufügen, oder ob dies ein Polizeibeamter während des Verhörs eines (meinetwegen auch dringend) Tatverdächtigen tut. Denn im ersten Fall machen Du und/oder ich uns strafbar, und das ist auch richtig so. Aber wenn ein legitimierter, mit der Wahrung und Achtung der Menschenwürde (und das heißt eben mit der Würde aller Menschen!!!) beauftragter Vertreter dieses Rechtsstaates straffrei dabei ausgeht, wenn er eine Verletzung dieser Würde androht, dann hätte der Rechtsstaat hier wirklich verloren. :rolleyes: Es ist für mich wirklich eine Frage des Prinzips, das allerhöchste Rechtsgut, das wir haben, unter gar keinen Umständen aufzugeben. Denn wie schon geschrieben: droht ein Polizist beim ersten Mal ungestraft mit der Zufügung von Schmerzen im Verhör, wird er vielleicht beim zweiten Mal seine Hemmungen ablegen, den Worten auch Taten folgen zu lassen.



    Danke übrigens, daß Du mit Deiner Replik dazu beigetragen hast, die Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen. Irgendwie hatte ich schon den Eindruck, hier wären doch einige bekennende "Rüber-runter-Vertreter", heimliche "Guantanamo-Gutheißer" und "Artikel 1 GG-Nicht-Versteher" unterwegs. ;)

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    Original geschrieben von mannesmann
    [Todesstrafe auch ohne Art. 102 GG verboten, sagen Juristen]
    Tja und genau das wird mittlerweile munter bestritten! :gpaul:


    Wir können also froh sein, dass wir den Art. 102 GG noch haben! :)

    Zumindest hier im Forum - und wahrscheinlich auch sonstwo an den deutschen Stammtischen - muß man darüber wirklich froh sein.


    Es ist schon unglaublich: 60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes wird tatsächlich von einigen ernsthaft die Frage gestellt, ob man den Art. 1 GG nicht einschränken ("ein bißchen Folter bzw. Folterdrohung, natürlich nur zur 'Gefahrenabwehr', hat doch noch keinem geschadet") und die Todesstrafe wieder einführen sollte. :rolleyes:


    Wie gesagt: Wem das hierzulande alles viel zu lax ist, möge doch für immer in ein Land auswandern, in dem diesbezüglich eine härtere Gangart angeschlagen wird. Saudi-Arabien fiele mir das so ganz spontan ein, da haben Verhaftete praktisch keine Rechte. Bei Verhören wird selbstverständlich gefoltert (da bleibt's nicht bei einer Drohung), und es werden auch immer noch Hände, Köpfe und sonstige Gliedmaßen abgehackt, nicht nur bei Mord, sondern auch wg. Diebstahls usw., natürlich auch noch öffentlich, damit der Blutdurst, die geifernde Sensationslust und die sonstigen niederen Instinkte eines rasenden Mobs befriedigt werden können. :flop:

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    Original geschrieben von Lüni
    [Art. 1 GG ist unantastbar]
    Vielleicht vergisst Du dabei, dass das Opfer ebenfalls eine Menschenwürde besitzt?! Und gleichrangige Rechtsgüter sind sehr wohl untereinander abwägbar.

    Für die Verletzung dieses Rechtsgutes "Menschenwürde des Opfers" wird ein Täter ja auch angeklagt und im Fall einer Verurteilung bestraft. Daraus folgt aber nicht, daß der Staat nun seinerseits das Recht hat, ebenfalls Straftaten zu begehen, und das vor allem nicht, wenn er sich (bzw. seine ausführenden Organe) dabei auch noch anklage- und straffrei stellen will.



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    Original geschrieben von Lüni
    Demgegenüber steht aber z.B. das Eingriffsinstrument des "finanalen Rettungsschusses", denn hier kann das Leben des Täters mit dem des gegenwärtig erheblich gefährdeten Lebens des Opfers aufgewogen werden.

    Der Unterschied zum Thema dieses Threads wäre zunächst einmal, daß ein Einsatzleiter vor Ort selbst sehen kann, ob ein Opfer akut gefährdet ist. Erteilt der Einsatzleiter die Erlaubnis zum gezielten Tötungsschuß, müssen er und der Schütze (denn die Entscheidung zur Betätigung des Abzugs liegt letztlich beim Schützen) sich im Falle einer falschen Entscheidung vor einem Gericht verantworten, so wie in jedem anderen Fall von ungerechtfertigtem Schußwaffeneinsatz durch die Polizei auch. Im Frankfurter Verhörraum war der vernehmende Polizeivizechef aber nur in dem Glauben, er könnte das Opfer noch retten, als er seine Folterdrohung aussprach - tatsächlich hatte G. den entführten Jakob von Metzler unmittelbar nach der Entführung bereits getötet. Hier wurde also aus einem Glauben oder Gefühl heraus ein klarer Rechtsbruch begangen, ohne exakte Kenntnisse zu haben. Auch die allerbesten Absichten können keine Rechtfertigung für einen derartig eklatanten Rechtsbruch sein, und zu dieser Auffassung kam ja auch das dafür zuständige Gericht. Die Gründe der Angeklagten wirkten sich strafmildernd aus, zumal der Polizeivizechef sein rechtswidriges Verhalten selbst noch aktenkundig gemacht und dem mit den Ermittlungen im Fall Jakob von Metzler betrauten Staatsanwalt zugänglich gemacht hatte. Aber für einen Freispruch oder eine nachträgliche Rechtfertigung dieses Verhaltens reichte das Gott sei Dank nicht.


    Im übrigen ist der gezielte Tötungsschuß verfassungsrechtlich sehr umstritten, wie der Kollege mannesmann schon schrieb. Egal, was in irgendwelchen Polizeigesetzen der Länder stehen mag, kein Polizeigesetz hat eine Geltung, die das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Menschenwürde einschränken.


    Zum letzten Mal: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Punkt. Wer damit ein Verständnisproblem hat, der möge doch bitte in ein Land auswandern, in dem dies nicht so gesehen wird. Aber dann bitte ohne Rückfahrschein. :rolleyes:

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    Original geschrieben von BigBlue007


    Nö, geht sie nicht. Wenn ich z.B. zwangsweise zum Wehrdienst oder Wehrersatzdienst herangezogen werde, dann beschränkt dies meine persönliche Freiheit und ggf. auch Würde in erheblichem Maße. Und zwar ohne, dass dies mit Art. 1 in Widerspruch stünde. Und zwar deswegen nicht, weil an anderer Stelle im Grundgesetz eben die Wehrpflicht geregelt ist. Und so macht das Grundgesetzt eben einige Ausnahmen von Art. 1 für bestimmte Situationen bzw. Personengruppen.

    Das ist nicht richtig. Wehrdienst bzw. Ersatzdienst ist deshalb mit der Menschenwürde und dem Art. 1 GG vereinbar, weil entsprechend geregelt ist, daß weder der Wehrdienst noch der Ersatzdienst in irgendeiner Form diese besagte Würde einschränken darf. Deshalb sind auch bestimmte, bei anderen Armeen z. T. erlaubte (oder geduldete) "Maßnahmen" der Ausbildung und Behandlung der Soldaten strikt verboten - da gab es ja in den letzten Jahren einige Skandale (und nachfolgend auch entsprechend rechtskräftige Verurteilungen von Ausbildern und deren Vorgesetzten), weil diese Vorgaben eben z. T. mißachtet wurden.
    Die Tatsache, daß es Wehrdienst gibt, stellt also zunächst einmal keine Einschränkung der Menschenwürde dar. Die Freiheit des Werhpflichtigen wird eingeschränkt, und man darf sich gerne - in einem anderen Thread, bitte - darüber auslassen, inwieweit dies zu rechtfertigen ist. Aber mit der Menschenwürde an sich sind - menschenwürdige Behandlung beim Kommiss vorausgesetzt! - Wehrdienst und Ersatzdienst durchaus vereinbar.



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    Original geschrieben von BigBlue007
    Und genauso wäre es natürlich denkbar, dass es statt des Artikels 102 einen anderen Artikel geben könnte, der eine Todesstrafe, oder von mir aus auch eine garantierte lebenslängliche (im Wortsinne) Verbringung hinter Gitter regelt, ohne dass dies ein Verstoß gegen Art. 1 wäre.

    Es gibt sogar Juristen - und das dürfte nicht einmal eine Minderheit sein - die davon ausgehen, daß man den Artikel 102 aus dem GG streichen könnte, weil aus Art. 1 GG ohnehin ein Verbot der Todesstrafe zwangsläufig folgt. Denn jede Todesstrafe ist inhuman und damit mit der menschlichen Würde unvereinbar.

    Und genau damit hast Du exakt das getan, was Du mir jetzt vorwirfst, nämlich einen Satz meines ursprünglichen Beitrags aus dem Zusammenhang gerissen und somit mein Aussage verfälscht, denn die bezog sich klar und deutlich auf den Artikel 1 GG. Wie nennt man das wohl, wenn ein Zitatverfälscher einen anderen User der Zitatverfälschung bezichtigt? :rolleyes:


    Also spiel hier bitte nicht die gekränkte Unschuld vom Lande, die Rolle steht Dir nicht. ;)

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    Original geschrieben von Mephisto


    Mit exakt derselben Begründung wird in Guantanamo und sämtlichen anderen black sites munter & heiter gewaterboarded, bis die Lunge brennt; wohlgemerkt geht es nicht darum, ein Schuldgeständnis zu erwirken, sondern darum, Amerikaner vor dem Tod durch vermutet geplante Anschläge zu bewahren.


    Merkst was?

    Mit solchen und ähnlichen Begründungen wurden und werden Folter und Drangsalierung durch Unrechtsregime gerechtfertigt: Man muß doch "die Freiheit verteidigen", "Unschuldige vor dem Tod bewahren", "den Sozialismus vor dem Klassenfeind schützen", Kriminelle davon abhalten, "von ihrer Freiheit gegen den Staat und seine Einrichtungen Gebrauch zu machen", "den rechten Glauben bewahren", "die Errungenschaften der Revolution schützen" dürfen usw. usw. :flop:


    Mit in Gesetzesformen gegossene Wischiwaschi-Formulierungen, wie sie schwammiger und allgemeinplatziger kaum sein könnten, werden dann elementare Rechte aufgeweicht und deren Einhaltung und Bewahrung umgangen. Zunächst natürlich nur mit der verbalen Androhung solcher eklatanten Rechtsbrüche, aber wenn man diese erst toleriert, ist es bis zur konkreten Tat leider nicht mehr weit. Vor den Taten in Guantanamo und den geheimen Folter-Camps der CIA stand die verbale Rechtfertigung solchen Unrechts. Das erdachte und formulierte Unrecht ging dem tatsächlich begangenen nur voran, es darf, da es die Grundlage für die Taten bildet, nicht losgelöst von der praktischen Umsetzung gesehen werden.

    Dann will ich Deinem Gedächtnis mal ein wenig nachhelfen:


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    Original geschrieben von HappyDay989
    Auch wenn es Dir schwerfällt, das zu akzeptieren, aber Deine Ansicht widerspricht dem Grundgesetz. Da heißt es nämlich im Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Zur Menschwürde gehört unabdingbar (und damit so unantastbar wie "der Rest" der menschlichen Würde auch) das Recht auf Leben. Ansonsten wäre die Aussage, daß die Menschenwürde unantastbar ist, von vorneherein nur eingeschränkt gültig und damit die Menschenwürde auch nur noch eingeschränkt schützenswert. :rolleyes:


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    Original geschrieben von BigBlue007
    Wieso denkst Du, dass mir das schwerfallen würde? :confused: Mir ist dies im Gegenteil völlig bewusst.


    Der Rest Deines Postings ist im Lichte der gegebenen verfassungsrechtlichen Situation natürlich völlig korrekt, ändert ja aber nichts daran, dass man anderer Meinung sein kann.


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    Original geschrieben von BigBlue007
    Das habe ich weder eingeräumt, noch ist dies zutreffend.


    Vielleicht einigst Du Dich mit Deinem Alter Ego mal darauf, welcher Meinung ihr beiden denn nun seid. :D