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Original geschrieben von Lüni
Ach nein? Das macht der Staat über seine Amts- und Organwalter (sprich Vollzugsbeamte) täglich hundertfach.
- Festnahme -> Freiheitsberaubung
- jemanden zur Verkehrskontrolle anhalten -> Nötigung
- unmittelbarer Zwang -> evtl. Körperverletzung
- unmittelbarer Zwang gegen Sachen -> Sachbeschädigung
- "großer Lauschangriff" -> das nicht öffentlich gesprochene Wort aufzeichnen
Du siehst, der Staat begeht tatsächlich jede Menge Straftaten jeden Tag zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr und hat sich dafür mit der StPO und den Landespolizeigesetzen für alles Mögliche Rechtfertigungsgründe geschaffen.
Sollte mal kein spezialgesetzlicher Rechtfertigungsgrund für die Begehung einer Straftat vorliegen, dann kann man auch über die § 32 Notwehr/Nothilfe gehen (Beispielhaft).
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Wobei dabei aber klar sein muß, daß
1. Art. 1 GG nicht eingeschränkt werden darf und
2. die Verhältnismäßigkeit der Mittel auf jeden Fall gewahrt bleibt bzw. sich die "Amts- und Organwalter" strafbar machen, wenn sie die klar definierten Grenzen des Erlaubten überschreiten.
Wenn die Besatzung eines Mannschaftswagens einen älteren Menschen mit Schlagstöcken zusammendrischt, weil der in angetrunkenem Zustand laut geworden ist und sich dann geweigert hat, seine Personalien anzugeben, geht eben nicht, weil es unverhältnismäßig ist. Und wie umstritten der "große Lauschangriff" war und ist, dürfte Dir wohl bekannt sein, und auch, daß - jetzt mal in Fortführung der feuchten Träume eines gewissen Wolfgang S., MdB - es eben nicht geht, 80 Millionen Menschen prophylaktisch Wohnungen, Telefone (inkl. Handfunken) und Rechner (Stichwort: Bundestrojaner) zu verwanzen.
Abgesehen davon kann man z. B. den Tatbestand der Sachbeschädigung wirklich nicht als Rechtfertigung für die Verletzung der Menschenwürde heranziehen, nach dem Motto "der Staat begeht ja auch noch andere Straftaten". Frei nach Bert Brecht: "Was ist denn schon die staatlich durchgeführte Beschädigung einer Sache gegen das staatlich erlassene Erheben und staatlich durchgeführte Eintreiben von Steuern nach bundesrepublikanischem Steuerrecht." 
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Original geschrieben von Lüni
Und nun nochmal zur Klarstellung: Das EGMR hat ja deutlich klargestellt, dass hier eben nicht in die Menschenwürde eingegriffen wurde, sondern nur der Straftatbestand der Nötigung erfüllt wurde.
Richtig, aber eben nur deswegen, weil es eben klar ist, daß solche Art von Nötigungen nicht zur offiziellen oder auch nur geduldeten Praxis in Deutschland gehören. Hätte man hier eine amtlich geduldete Verletzung der Menschenwürde konstatiert, so hätte man Deutschland wohl in die Liste der "Folterstaaten" aufnehmen müssen. 
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Original geschrieben von Lüni
Also Absätze wie:
"Bei Verhören wird selbstverständlich gefoltert (da bleibt's nicht bei einer Drohung), und es werden auch immer noch Hände, Köpfe und sonstige Gliedmaßen abgehackt, nicht nur bei Mord, sondern auch wg. Diebstahls usw., natürlich auch noch öffentlich, damit der Blutdurst, die geifernde Sensationslust und die sonstigen niederen Instinkte eines rasenden Mobs befriedigt werden können."
hätten nicht schöner am Stammtisch diskutiert werden.
Das Handlungen wie Du sie dort schilderst indiskutabel sind, steht außer Frage.
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Diese Handlungen, die Du dort als stammtischwürdig charakterisierst, sind leider gängige Praxis in vielen Staaten, die es mit der Menschenwürde nicht so haben. Saudi-Arabien war da nur ein Beispiel, und es ist zugegeben eines, das zur Polarisierung reizt. Aber Du selbst sagst ja auch, daß solche Zustände indiskutabel sind, und unterstellst mir nicht, daß ich sie frei erfunden hätte - das habe ich nämlich nicht; die Wirklichkeit ist oft grausamer als jede noch so perverse Phantasie. 
Das Problem ist nur, daß solche Zustände eben auch die Folge eines mangelnden Bewußtseins für Menschenrechte und Menschenwürde sind. Wo "der Kriminelle" nicht als (Mit)mensch gesehen wird, sondern als eine Art wildes Tier, aus dem man ungestraft Geständnisse heraus foltern oder ihnen zumindest ungestraft damit drohen darf, dies zu tun, hat der Rechtsstaat verloren.
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Original geschrieben von Lüni
Diskussionsgrundlage war hier jedoch ursprünglich die Nötigungshandlung von Herrn Daschner und nicht die tatsächliche Folterung von Menschen in staatlichem Gewahrsam. Das will, soweit ich das einschätzen kann, niemand.
Ergänzend dazu nochmal der Hinweis, den ich bereits gegeben habe:
Das Verhalten von Herrn Daschner hätte in einer höhergerichtlichen Instanz durchaus noch als gerechtfertigt gewertet werden können, davon bin ich überzeugt. Man hatte sich eben nur dagegen entschieden Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, weil es faktisch keine Besserstellung gegeben hätte und Herrn Daschner anscheinend gesundheitlich nicht mehr zuzumuten war.
Ich kann nur hoffen, daß Du Dich mit Deiner Auffassung irrst, Herr Daschner hätte in einer höheren Instanz noch einen Freispruch erzielt - wobei diese Vermutung ja nun auch für immer Hypothese bleiben wird. Denn es ist schon ein Unterschied, ob Du oder ich jemandem androhen, ihm "nie gekannte Schmerzen" zuzufügen, oder ob dies ein Polizeibeamter während des Verhörs eines (meinetwegen auch dringend) Tatverdächtigen tut. Denn im ersten Fall machen Du und/oder ich uns strafbar, und das ist auch richtig so. Aber wenn ein legitimierter, mit der Wahrung und Achtung der Menschenwürde (und das heißt eben mit der Würde aller Menschen!!!) beauftragter Vertreter dieses Rechtsstaates straffrei dabei ausgeht, wenn er eine Verletzung dieser Würde androht, dann hätte der Rechtsstaat hier wirklich verloren.
Es ist für mich wirklich eine Frage des Prinzips, das allerhöchste Rechtsgut, das wir haben, unter gar keinen Umständen aufzugeben. Denn wie schon geschrieben: droht ein Polizist beim ersten Mal ungestraft mit der Zufügung von Schmerzen im Verhör, wird er vielleicht beim zweiten Mal seine Hemmungen ablegen, den Worten auch Taten folgen zu lassen.
Danke übrigens, daß Du mit Deiner Replik dazu beigetragen hast, die Diskussion wieder auf eine sachliche Ebene zu bringen. Irgendwie hatte ich schon den Eindruck, hier wären doch einige bekennende "Rüber-runter-Vertreter", heimliche "Guantanamo-Gutheißer" und "Artikel 1 GG-Nicht-Versteher" unterwegs. 