Beiträge von HappyDay989

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    Original geschrieben von CLK
    Bis auf diesen Absatz gehe ich vollkommen d´accord mit deiner Meinung. Aber der Tatbestand der Nothilfe war hier meiner Meinung nach erfüllt. Schließlich wurden ihm "lediglich" Schmerzen angedroht. Dieses hätte er ohne weiteres verhindern können, wenn er den Aufenthaltsort des Jungen angegeben hätte. Wohlgemerkt ging es nicht darum, seine Schuld einzugestehen sondern darum, einen Jungen vor dem Tod zu bewahren.

    1. Zum Zeitpunkt des Verhörs war G. zwar dringend tatverdächtig, aber eben kein überführter und rechtskräftig verurteilter Straftäter und fiel damit unter die Unschuldsvermutung - die gilt nämlich ohne Ausnahme bis zur Feststellung der Schuld durch einen Richter. Es gibt keinerlei Rechtfertigung, einem Verdächtigen im Verhör mit der Zufügung "nie gekannter Schmerzen" (das war m. W. die Formulierung, die in jenem Verhör fiel) zu drohen.


    2. Die Androhung von Folter ist auch dann ein Verstoß gegen Artikel 1 GG, wenn sie zur "Gefahrenabwehr" eingesetzt wird, selbst wenn es sich bei dem so Bedrohten um einen bereits rechtskräftig verurteilten Massenmörder handelt.


    Der Artikel 1 GG gilt immer und ohne jegliche Einschränkung! Das ist ja schließlich Sinn und Zweck des uneingeschränkten und uneinschränkbaren Grundrechts auf menschliche Würde, dessen "Achtung und Wahrung Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" ist. Davon ist niemand ausgenommen, auch nicht die Polizei im Rahmen der "Gefahrenabwehr."


    Es geht hier also nicht um eine Abwägung des höherrangigen Rechtsgutes, weil das Grundrecht auf menschliche Würde eben per Definition durch die für alle in Deutschland lebenden Menschen verbindliche Verfassung das höchstrangige Rechtsgut ist, das wir überhaupt haben. Alles andere hat dahinter zurückzustehen, auch der polizeiliche Wunsch nach einer Verbesserung der Effektivität der Gefahrenabwehr durch die Genehmigung von Folter oder Folterandrohung.


    Der deutsche Rechtsstaat wäre für mich in dem Moment nur noch eine hohle Phrase, wenn es im Artikel 1 GG hieße: "Die Würde des Menschen ist weitgehend unantastbar. Ausgenommen sind sämtliche Einschränkungen, die im Zuge polizeilicher Ermittlungen, insbesondere im Rahmen der Gefahrenabwehr, seitens der Polizeiorgane für notwendig erachtet werden. Alles weitere regelt die Gesetzgebung des Bundes und der Länder." :flop:

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Wieso denkst Du, dass mir das schwerfallen würde? :confused: Mir ist dies im Gegenteil völlig bewusst.


    Der Rest Deines Postings ist im Lichte der gegebenen verfassungsrechtlichen Situation natürlich völlig korrekt, ändert ja aber nichts daran, dass man anderer Meinung sein kann. Insofern erschließt sich mir nicht so recht, welchen Sinn dieses gemeinplatzlastige Posting als Reaktion auf meine Meinung haben soll. Dass die Todesstrafe nicht unserer Verfassung entspricht, ist sicherlich jedem bekannt. Diese Erkenntnis ist etwa so herausragend wie "nachts ist es dunkel". :D

    Die Befürwortung der Todesstrafe und der Artikel 1 des GG sind völlig unvereinbar, wie Du auch selbst einräumst. Daher erstaunt es mich, daß es Dir nicht schwerfällt, Dich öffentlich dazu zu bekennen, daß Du die Gültigkeit des elementarsten aller Menschenrechte, nämlich der menschlichen Würde, nicht uneingeschränkt befürwortest und Dir sogar staatlicherseits eine entsprechende Einschränkung wünscht.


    "Rübe-runter"-Befürworter wie Du beweisen mir durch ihre Einstellung immer wieder, daß die Väter und Mütter der Verfassung sehr weise handelten, als sie - geprägt von den Erfahrungen der Weimarer Zeit - das elementarste aller Grundrechte als unteilbar definierten und der Disposition durch "Volkes Stimme" - de facto wohl eher der Abschaffung - eben dieses Grundrechtes durch einen blutrünstigen und rachsüchtigen Mob entzogen. Wenn es nicht einmal der gewalttätige Terrorismus der RAF in den 1970ern vermochte, diesen Rechtsstaat in die Knie zu zwingen und zur Aufgabe der Grundrechte zu bewegen, dann darf das einem Kidnapper und Mörder auch nicht gelingen.


    Und unter gar keinen Umständen darf die Polizei so weit gehen, daß rechtsstaatliche Prinzipien während der Ermittlungsarbeit oder im Rahmen der "Gefahrenabwehr" so flagrant verletzt werden, wie dies bei der Androhung von Folter der Fall ist. Die Wahrung der Grundrechte gehört zu den Verpflichtungen, die jeder Polizist eingeht. Einem Polizisten, dem dies nicht mehr zusagt, steht es jederzeit frei, den Dienst zu quittieren. Aber Todesschwadroneure und Folterknechte gehören nicht in den Staatsdienst, auch nicht unter dem Deckmäntelchen der Gefahrenabwehr.

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    Original geschrieben von *Hirschi*
    Brauchst nicht gleich persönlich werden, Mr. Superschlau!

    Daß ich Dir superschlau erscheine, liegt sicherlich mehr an Deiner wohl nur verminderten Fähigkeit, Dich zu komplexen Sachverhalten angemessen zu artikulieren. ;)



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    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass es Verbrechern hierzulande zu gut geht!

    Warum schreibst Du es dann nicht gleich so? :rolleyes:



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    Original geschrieben von *Hirschi*
    Ist für manchen natürlich schwer zu verstehen!

    So, wie Du es nun, beim zweiten Versuch, formuliert hast, eigentlich nicht. (Das ist jetzt keine Zustimmung zum Inhalt, sondern nur zur Verständlichkeit.)



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    Original geschrieben von *Hirschi*
    Meinen zitierten Text braucht Du auch nicht aus dem Zusammenhang reissen, und oben was einfügen!!!

    Das hatte ich nur gemacht, weil ich Deine hirnrissige Aussage nicht gleich dadurch aufwerten wollte, daß ich sie komplett zitiere. :rolleyes: Aus dem Zusammenhang wurde da leider gar nichts gerissen, aber so allmählich scheint Dir aufzugehen, daß Du da dummes Zeug verfaßt hast. Du merkst also, mehrmaliges Lesen hilft. Versuch's beim nächsten Mal aber besser damit, bevor Du postest.


    Danke.

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    Original geschrieben von *Hirschi*
    [Psychiatrische Kliniken als GULAG-Ersatz für politische Gefangene in der UdSSR]
    Wieso Schauder? Da war die Strafe wenigstens des Namens würdig! Hier leben die Verbrecher auf Kosten der Allgemeinheit wie die Made im Speck, und können sich in Ruhe Gedanken machen, wie und wann sie ihre Haft selbst vorzeitg beenden! :rolleyes:



    Versuch's einfach mal damit, bevor Du das nächste Mal sofort nach einem Gehirnfurz auf "Antworten" klickst! :rolleyes:


    Die allermeisten Leute, die dort weggesperrt und systematisch psychisch bis in den Wahnsinn gefoltert wurden, hatten lediglich das "Verbrechen" begangen, von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen, in einem Staat, der ihnen dieses Recht nicht zugestehen wollte. :flop:

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    Original geschrieben von Joghurt2
    Genau diese Leute, die in der Schule immer Rebell waren und das bürgerliche, konservative Leben verabscheut haben, studieren nun Lehramt für Grundschule. Ich hab mich kaputt gelacht.

    Darüber kann ich nicht mehr lachen, denn diese "Kaputten" werden später mal auf kleine Kinder losgelassen... Das Ergebnis kennen wir ja schon seit einigen Jahren. :rolleyes:

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    Original geschrieben von lazybee
    Auf alle Fälle. Eine neue Lünette kostet auch nicht die Welt (ich meine mal was von ca. 50 Euro gelesen zu haben) und läßt sich eventuell sogar selbst montieren wenn man etwas geschickt ist.

    Das halte ich für ein Gerücht. Die komplette Lünette kostet erheblich mehr. Es wird sicherlich bloß das Inlay (bei der alten GMT-Master aus Aluminium) sein, für das Rolex 'nen Fuffi haben will.


    Andererseits kann man sich natürlich auch eine solche "Pepsi-Lünette" gönnen:


    :D :D :D



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    Original geschrieben von Laubi
    @ HD989


    Die SINN 142 II gefällt mir gut. Allerdings gefallen mir die roten Akzente beim Ziegerspiel gar nicht. Soll natürlich nicht hießen, dass diese nicht SINNvoll sind. ;)

    Dann vergiß nicht, Dir von Rolex den GMT-Zeiger bei der GMT-Master II umfärben zu lassen, denn der ist ebenfalls rot. :D


    (Oder kauf Dir das aktuelle Modell, bei dem ist der Zeiger dann grün. Am besten dann mit einer Pepsi-Lünette wie oben abgebildet, denn die klassischen rot-blauen gibt's bekanntlich für das neue Modell nicht mehr. ;))

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    Original geschrieben von jabrokoss
    wieviel solcher intellektuellen zeitbomben hat dieser staat noch in sich schlummern? :rolleyes:

    Wenn man davon ausgeht, daß hier ja wenigstens noch relativ viele Leute unterwegs sind, die halbwegs des Lesens und Schreibens mächtig zu sein scheinen, und wenn man sich das Abschneiden deutscher Bildungsinstitutionen bei internationalen Vergleichen (Stichwort: PISA-Studien) ansieht, würde ich "Pi mal Daumen" überschlagen, daß es Millionen sein müssen. ;)

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    Original geschrieben von kkrammer
    Eine lebenslange Gefängnisstrafe in einem hiesigen Gefängnis mit freier Kost, Logis und medizinischer Versorgung ist für mich keine adäquate Sühne bei besonders schweren Kapitalverbrechen.

    Vielleicht sollte man Dich einfach mal für ein, zwei Tage in einen Hochsicherheitstrakt einsperren, damit Du Dir kraft Phantasie mal ausmalen kannst, wie es wohl wäre, bei dieser Art von freier Kost und Logis den Rest Deines Lebens zu verbringen. :rolleyes: (Und nein, ich schreibe diesen Beitrag nicht als Insasse (oder als ehemaliger Insasse) einer JVA. ;))


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    Original geschrieben von kkrammer
    Die Todesstrafe würde die Welt nicht besser machen, aber sie würde mein Gerechtigkeitsempfinden beruhigen.

    Gott sei Dank geht es aber in einem Rechtsstaat nicht darum, das Verlangen des Mobs nach Menschenblut zu stillen... :rolleyes:

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    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ich frage mich warum man nicht gegen die möchte-gern Kommis nicht genauso vorgeht wie gegen die Rechten.
    Früher gings doch auch.. (also in den 80ern, nicht in den 40ern ;) )

    Ach Gottchen, nu guck doch mal bei Tante Google, was sich da nicht alles zum Stichwort "Radikalenerlass" findet. Und der kam deutlich vor den 1980ern, aber sehr deutlich (aber auch sehr deutlich nach den 1940ern). :rolleyes: Und geh mal ruhig davon aus, daß die gesellschaftliche Stimmung im Land damals auch entsprechend war, nämlich mit riesengroßer Mehrheit bürgerlich und gegen "die Linken."


    Und der gute alte Konrad Adenauer schreckte bereits in den 1950ern nicht davor zurück, selbst die Sozialdemokraten als "aus Moskau ferngesteuert" darzustellen - auch in entsprechenden (berüchtigten) Wahlplakaten.


    Ganz ehrlich: "neu" ist an dieser Diskussion ja nun wirklich nichts. :rolleyes:

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ändert aber nichts daran, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass so jemand - nachdem seine Tat zweifelsfrei feststeht und wie gesagt mit rechtsstaatlichen Mitteln aufgeklärt wurde - das Recht auf Leben verwirkt hat.

    Auch wenn es Dir schwerfällt, das zu akzeptieren, aber Deine Ansicht widerspricht dem Grundgesetz. Da heißt es nämlich im Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Zur Menschwürde gehört unabdingbar (und damit so unantastbar wie "der Rest" der menschlichen Würde auch) das Recht auf Leben. Ansonsten wäre die Aussage, daß die Menschenwürde unantastbar ist, von vorneherein nur eingeschränkt gültig und damit die Menschenwürde auch nur noch eingeschränkt schützenswert. :rolleyes:


    Sicherlich hat G. ein verabscheuungswürdiges Verbrechen begangen, für das er bestraft werden muß (und z. Z. bereits wird). Aber das nimmt ihm nicht seine Menschenwürde, und entbindet die Vertreter der staatlichen Gewalt nicht davon, G. auch wie einen Menschen zu behandeln, und zwar ohne seine Menschenwürde aufgrund seines Verbrechens einzuschränken.


    Wie ernst es Menschen mit ihren Prinzipien ist, zeigt sich eben immer erst in solchen Extremsituationen. Die "Kopf-ab"-Diskussionen kochen nach besonders kaltblütigen und scheußlichen Verbrechen - besonders, wenn die Opfer Kinder oder Jugendliche sind, weil man bei ihnen davon ausgehen muß, daß sie keine wie auch immer geartete "Schuld" zu Verbrechensopfern machte, sondern eher der Umstand, daß sie für jeden Kriminellen eine leichte, weil praktisch wehrlose Beute sind - immer wieder hoch. Diese "besonderen Umstände" machen aber solche Eruptionen kollektiver Wut sachlich nicht richtiger und auch nicht menschenrechts- und verfassungskompatibler. :rolleyes:


    Überschreitet ein Staat die erste Barriere, indem er eine Wiedereinführung der Todesstrafe in ganz klar definierten Fällen wie Kindesentführung mit Mord, sexueller Mißbrauch von Kindern mit Mord u. ä. beschließt, dann ist es bis zum Durchbrechen der zweiten Barriere, z. B. Ausweitung der Anwendung der Todesstrafe auch bei "normalen Morden" aus Hass, Habgier, Rache usw. auch nicht mehr weit. Das ist dann eben nur noch eine Frage der Zeit, nicht mehr des rechtsstaatlichen Prinzips. Daher sage ich klar und deutlich: Wehret den Anfängen! :rolleyes: