Zitat
Original geschrieben von VFBler
Was ich damit sagen will: Du hattest damals zwei Möglichkeiten: Dich dem System zu wiedersetzen und vorraussichtlich zu sterben, oder dich anzupassen. Millionen Menschen hatten sich damals zu zweitem entschieden, weil sie nicht anders konnten!
Das hätte ja alles richtig sein können. War es aber nicht... 
Jemanden, der sich aus opportunistischen Gründen - sprich: um seine Karriere retten oder überhaupt erst beginnen zu können - nicht widersetzte, sondern aktiv im NS-Staat mitmachte, kann man beim besten Willen nicht als "Gegner des Nationalsozialismus" beschreiben. Bei allem Respekt selbst vor einem Verstorbenen geht das nicht an.
Es geht hier primär nicht um die Rolle, die "der furchtbare Jurist" Hans Filbinger* in der NS-Zeit spielte, sondern um das, was Herr Oettinger anläßlich der Trauerrede über Herrn Filbinger gesagt hat, und darum, welche Reaktionen seine Äußerungen in der "Öffentlichkeit" ausgelöst haben. Aber nun müssen wir dieser Person Filbinger ein wenig Aufmerksamkeit widmen, um zu erfahren, ob der Herr Oettinger da nicht am Ende etwas gesagt hat, das - gemessen an den Ergebnissen der historischen Forschung - schlicht und einfach unrichtig ist. Versuchen wir also mal, objektiv in die Geschichte zurückzublicken:
Marinerichter wurde auch bei den Nazis niemand gegen seinen Willen, auch Herr Filbinger bildete da keine Ausnahme. Wer als Jurist im NS-Staat nicht mitmachen wollte, dem aber für den aktiven Widerstand der Mut fehlte (das soll jetzt kein moralisches Urteil sein), der konnte sich durchaus der Verstrickung entziehen - auch wenn der Preis, den waffenfähige Männern dafür bezahlten, i. d. R. der Einsatz bei der kämpfenden Truppe, sprich: an der Front, war. Wer dies vermeiden wollte und keine "unpolitische" kuk-Stelle** ergattern konnte, konnte sich auf einen "Deal" mit den Nazis einlassen. Doch das war eben ein sprichwörtlicher Pakt mit dem Teufel. Herr Filbinger hat einen solchen Pakt abgeschlossen und sich bis zum "Untergang" auch daran gehalten. Das sind wohl die historisch gesicherten Tatsachen; sie enthalten meinerseits keine moralische Wertung. Ich will hier gar nichts darüber spekulieren, was Herrn Filbinger wohl dazu bewogen haben mag, sich in die Reihen derer einzugliedern, die ohne Skrupel diejenigen massenhaft in den Tod schickten, deren möglichem alternativen Ende, nämlich dem Tod auf dem Schlachtfeld, sich die Herren Juristen selbst so geschickt auf ihre kuk-Stellungen entzogen hatten. Ich möchte auch an dieser Stelle nicht darüber mutmaßen, was ihn wohl bewogen haben mag, diese skrupellose Farce von "Gerichtsbarkeit" noch aufrechtzuerhalten, zu einem Zeitpunkt, als der Krieg für jeden erkennbar endgültig und restlos verloren war, selbst für die fanatischsten Nationalsozialisten, zu denen Herr Filbinger wahrscheinlich selbst nicht zählte, denen er aber bis in die Stunde des Untergangs die unverbrüchliche Treue hielt.
Wenn nun Herr Oettinger aus einem solchen Menschen posthum einen "Gegner des Nationalsozialismus" machen will, ist das, gemessen an den historisch gesicherten Fakten, schlicht und einfach unzulässig. Da hilft auch der Kontext einer Trauerrede nichts, denn eine Geschichtsverdrehung bleibt auch dann eine Geschichtsverdrehung, wenn sie auf dem Friedhof stattfindet. Dies ist wiederum keine moralische Wertung, sondern lediglich eine Feststellung von Tatsachen.
Es ist also - historisch gesehen - unrichtig, daß Herr Filbinger keine andere Wahl hatte, als Marinerichter (= Militärgerichtsbarkeit!) zu werden und Todesurteile einzufordern oder zu verkünden bzw. für deren Vollstreckung zu sorgen. Er hätte durchaus eine Wahl gehabt, und zwar ohne unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Seine 1978 im Zusammenhang mit seinem Widerstand gegen die ersten Rücktrittsforderungen bekanntgewordene Äußerung "was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein", zeigte allerdings, daß bei ihm überhaupt keine Reflexionsprozesse eingesetzt hatten, um in den über 30 Jahren, die zwischen dem Ende des 2. Weltkriegs und seinem Fall als Ministerpräsident lagen, zu der Erkenntnis zu gelangen, daß manches positive Recht allzu leicht und schnell zum Unrecht werden kann, wenn es von den falschen Machthabern in Gesetzesform gegossen wird.***
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* Als "furchtbaren Juristen" bezeichnete der Dramatiker Rolf Hochhuth Hans Filbinger 1978 in seiner investigativen Erzählung "Eine Liebe in Deutschland". Hochhuths Enthüllungen der Vergangenheit Filbingers als NS-Marinerichter trugen maßgeblich zu dessen Rücktritt bei.
** kuk = kriegsunabkömmlich, d. h., an der entsprechenden Stelle in der Heimat, z. B. bei Polizei, Feuerwehr, Behörden usw. nicht entbehrlich und daher (auf Widerruf) vom Einsatz an der Front freigestellt.
*** Zu dieser Erkenntnis kam bereits vor drei Jahren der Berliner Tagesspiegel